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Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

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  • #16
    AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

    Hallo,

    habe soeben mit dem Rechtsanwalt der Gegenpartei gesprochen. Er ist auch Mediator.
    Er wird keine rechtlichen Dinge klären und es werden keine Rechtsangelegenheiten erörtert, er kommt nicht in der Eigenschaft als Rechtsanwalt.
    Es geht Kommunikation- Moderation - Mediation.

    Hier habe ich eine Seite in dieser Richtung gefunden:
    http://www.pwc.de/de/steuerberatung/...mediation.html

    Ich habe dem Rechtsanwalt erklärt, dass ich mich erst einmal kundig mache werde und dann solle er mich anrufen.
    Weiter habe ich dem RA mitgeteilt, dass er meine Situation verstehen soll, dass ich ohne Beistand bin, quasi allein gegen drei (die Tochter der Chefin ist noch dabei, neue Geschäftsleitung, weil meine Arbeitgeberin in Rente gehen will).
    Er sagte mir ganz deutlich, "Sie sind ein gutes Team" (hahaha, was soll´s) und er möchte, das in Bezug auf Kommunikation einiges verbessert werden sollte.
    Er weiß aber noch nicht ob die Arbeitgeberin der Mediation zustimmt.

    Ich sagte ihm ganz deutlich, dass bei einem Treffen bzw. bei der Mediation keine arbeitsrechtlichen Dinge besprochen werden, sonst gehe ich.

    Was meint Ihr dazu?

    LG Marecello

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    • #17
      AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

      Hallo,

      natürlich sollten bei diesem Gespräch auch einmal arbeitsrechtliche Dinge mit einfließen. Schon, damit du genau weißt, wo du stehst, welche Rechte du hast, welche deine Chefin. Du kannst nämlich nicht auf dein "Gewohnheitsrecht" pochen. Wenn dir deine Chefin andere Arbeitszeiten anordnet, hat sie durchaus das Recht dazu.
      Es sollte natürlich auch das menschliche geklärt werden. Du bist krank, hast Hautkrebs, da geht die Gesundheit vor.
      Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, woher ihr Verhalten plötzlich kommt. OK, zuviel Privat am Arbeitsplatz ist nie gut. Das "rächt" sich leider doch irgendwann. Oftmals verwaschen dann die Grenzen zwischen Arbeitskollege und "näherem Bekannten". Dadurch geht oftmals auch ein Teil des Respektes flöten, bzw. des Abstandes, den ein Vorgesetzter gegenüber seinen Angestellten hat.
      Ich habe so ein bisschen den Verdacht, dass dies hier der Fall ist.
      Warte einfach ab, was dieser Anwalt als Mediator für Vorschläge bringt, wie das Gespräch überhaupt verläuft. Den Termin bei deinem Anwalt nimm aber trotzdem in Anspruch.

      Gruß

      Thorsten
      Thorsten158
      Forumsmitglied
      Zuletzt geändert von Thorsten158; 06.11.2015, 21:22.

      Kommentar


      • #18
        AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

        Danke für die Antwort.

        Ich möchte gerne etwas mehr über meine Arbeit erzählen.
        Ich arbeite in Familien, die in einer Notsituation sind, wenn die Mutter ausfällt durch Krankheit, Überforderung, Risikoschwangerschaft, psychische Erkrankungen, Operationen, Geburten, Behinderung usw..
        Meine Arbeitszeiten verbringe ich in den Wohnungen oder Häusern der betroffenen Familien.
        Die Krankenkassen bewilligen den Einsatz durch Kostengenehmigung.
        Es gibt Kostengenehmigungen der Krankenkassen von 1 - 8 Stunden tgl oder 2 - 3 wöchentlich
        Öfters werden Einsatzstunden der Krankenkassen genehmigt, die zu wenig oder zu viel sind.
        z.B. die Krankenkasse hat werktäglich 3 Std. genehmigt, die Betroffene benötigt mich aber nur 3 Mal in der Woche, da kann ich nichts machen, ich will mich nicht aufzwängen.
        Ich unterrichte meine Arbeitgeberin darüber oder Sie sieht es auf meinem Stundennachweis.
        Die Einsatzzeiten in der Familie spreche ich vor Ort mit den Betroffenen ab.
        Ich bespreche auch vor Ort mit den Betroffenen (meistens ist dies möglich) meine familiäre Situation, nur in Beziehung Umgang mit meiner Tochter ob ich Freitag um ca. 10 Uhr meine Arbeit beenden kann.
        An anderen Werktagen werde ich die Einsatzstunden nachholen bzw. vorher tätigen.
        Durch diese Vorgehensweise komme ich so wie so auf die Stunden die der Kostenträger genehmigt hat.

        Und wenn ich (bzw. meine Kolleginnen) keine Einsätze von meiner Arbeitgeberin erhalte, weil keine Aufträge da sind, ist dies Lohn ohne Arbeit - Annahmeverzug des Arbeitgebers. Meine Arbeitgeberin denkt, das dies Minusstunden der Arbeitnehmer sind. Diese Handeln der Arbeitgeberin ist nicht richtig, das erklärt der § 615 BGB.
        Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß nach den §§ 293 ff. BGB angeboten.


        Natürlich poche ich nicht auf mein Gewohnheitsrecht.
        Aber wenn die Chefin Rücksicht auf meine Kolleginnen nimmt und auf mich nicht, das widerspricht doch wohl der Gleichberechtigung.
        Themen wie Veränderungen z.B. der Gestaltung der Arbeitszeit, Anpassungen der Arbeitszeiten an familiäre Situationen u.a. wurden bisher in einer Teamsitzung nicht besprochen, geschweige etwas schriftliches verfasst.
        So eine Nacht und Nebelaktion "nur" mir gegenüber kann ich nicht akzeptieren, ich habe Pflichten und auch meine Rechte.

        Ich möchte die 34 Stundenwoche selbst gestalten, vor Ort in Absprache mit den Kunden.
        So wird die ganze so praktiziert.
        Die Chefin arbeitet mit und gestaltet des ebenso.

        Der Arbeitgeberin geht es im Grunde nur darum, so viel Geld rein zu bekommen wir nur möglich.
        Um ihren wirtschaftlichen Schaden von vor 8 Jahren zu minimieren.

        Noch etwas sehr wichtiges. Meine Arbeit ist fast perfekt, darüber gibt es seitens der Chefin oder den Kunden nichts zu mosern.
        Ich habe eine qualifiziertere Ausbildung als meine Arbeitgeberin.

        Liebe Grüße
        Marecello

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