Einfügung Admin - aufgrund eines technischen Fehlers mussten die ersten Beiträge zu diesem Thema zusammengefasst werden
sonja1
Vielen Dank für die guten Ratschläge an alle.
Dadurch weiß ich bei meiner nächsten Arbeitsstelle
mich besser zu wehren. Eure Unterstützung hat mir
sowohl fachlich als auch seelisch sehr geholfen.
Ich bin dort nicht mehr beschäftigt und konnte
wegen schwerer gesundheitlicher Probleme, die letzten Monate
vor meiner Kündigung auch nicht den Weg gehen, einen Anwalt einzuschalten,
da ich gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage war.
mfg
sonja1
- Supermobbing und Stress im Büro, habe ich es mit Psychopathen und Soziopathen zu tun ?
ich habe 10 Jahre in einem Büro gearbeitet. Nach 10 Jahren wollte mich der Betriebsinhaber durch eine Auszubildende ersetzen.
Es ist nichts vorgefallen und mir wurde dies offiziell auch nicht mitgeteilt. Hinter meinem Rücken haben sich die Leute vorgestellt.
Kollegen haben ihn darum gebeten mich nicht zu entlassen doch er blieb stur und wußte genau,dass ich zuwenig verdiene um mit
dem Arbeitslosengeld zu überleben und zu krank bin mich neu zu bewerben. Er machte dies auch nicht zum erstenmal mit Angestellten.
Am nächsten Tage nachdem ich nicht mehr dort war, erzählte mir eine Kollegin, es hätte ihn überhaupt nicht berüht und der Arbeits-
alltag wurde wie gewohnt fortgesetzt, als hätte es mich nie gegeben. Hatte ich es hier mit einem Psychopathen (Soziopathen) zu tun ? Kennt sich jemand aus ? - 23.08.2016, 19:17
Alteisenfahrer
AW: sonja1Hi Sonja!
Du kannst dich gegen die Kündigung wehren wenn Du sie nicht bereits schriftlich akzeptiert hast. Dein Anwalt wird Dich beraten. Eine Abfindung steht Dir auch zu. Wehre Dich denn Du kannst nur gewinnen. Solltest Du kein Geld für einen Anwalt haben macht es nichts denn Dir steht dann ein Beratungshilfeschein zu. Den bekommst Du an Deinem Amtsgericht. Beachte aber die Fristen die sind recht kurz!
Grüßlinge! - 23.08.2016, 20:07
sonja1
sonja1an alteisenfahrer
vielen Dank für die Hilfe. Ich bin für deine Ratschläge und Informationen sehr dankbar. - 24.08.2016, 10:26
Krautjunker
AW: sonja1hallo Sonja,
grundsätzlich kann Dir dein Chef nicht so ohne Weiteres kündigen, es sei denn, Du hast die silbernen Löffel aus der Kantine geklaut oder die Kaffeekasse geplündert.Eine Kündigung muß man auch nicht schriftlich akzeptieren, das ist Blödsinn.Sie muß lediglich schriftlich erfolgen.Gegen die Kündigung kannst Du innerhalb einer Frist von 3 Wochen Widerspruch einlegen.Der Widerspruch muß schriftlich erfolgen, allerdings nicht an Deinen Arbeitgeber, sondern mittels einer Klage beim Arbeitsgericht.Es ist daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zwingend ist das nicht,da die Einreichung der Klage auch ohne Anwalt möglich ist. Bei der Formulierung hilft die Rechtsantragsstelle im örtlich zuständigen Arbeitsgericht.
Für Dich jedoch einfacher wäre die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Prozesskostenhilfe kannst Du bei Deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Bei Bedürftigkeit und Erfolgsausicht des Klagenatrags bekommst Du diese Hilfe auch, und dein Rechtsanwalt kostet Dich dann nur eine sehr geringe Gebühr.
Wie Du schreibst bist Du krank.Bedeutet das, dass Du häufig fehlst oder wird Deine Arbeitsleistung dadurch beeinträchtigt? In diesem Fall ist nämlich eine Kündigung gerechtfertigt. Aber wie schon gesagt, wende Dich an einen Rechtsanwalt und beachte DRINGEND die 3 Wochenfrist!!!!
Bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren beträgt die Kündigungsfrist 4 Monate. Hat Dein Chef diese Frist eingehalten oder schlichtweg nur gesagt, dass Du nicht mehr kommen mußt und damit war es???
Ein paar mehr Details wären schon hilfreich.
Also berichte mal Näheres und Kopf hoch!!
LG
Krautjunker - 24.08.2016, 17:37
Alteisenfahrer
AW: sonja1Hi Sonja!
Also wie Kraut schon geschrieben hat brauchst Du eine Kündigung nicht ohne Anwalt akzeptieren. Solltest Du irgendetwas schriftlich dagelassen haben aus dem hervorgeht das Du die Kündigung akzeptierst dann hast Du schlechte Karten. Ein gesprochenes Wort ist nicht rechtskräftig. Daher hast Du auch wenn Du beispielsweise sagtest "Also gut dann gehe ich" gute Karten. Wie gesagt Dein Anwalt wird Dich beraten.
Grüßlinge - 25.08.2016, 08:45
Ilythia
AW: sonja1Hallo Sonja,
im Prinzip ist es so, dass man jemanden nicht einfach mal so kündigen kann und das war es dann. Wie Krautjunker schrieb hast du nach so langer Zeit Betriebszugehörigkeit diese vier Monate Kündigungsfrist. Zudem steht dir auch nach so einer langen Zeit eine Abfindung zu.
Es gibt allerdings Sonderregelungen, wenn jemand sehr häufig krank ist, aus diesem Grund oft fehlt. Trotzdem solltest du keine Zeit "verschwenden" und zum Anwalt gehen. Die Klagefrist hat Krautjunker schon richtig genannt und was du tun kannst, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.
Bekommst du Beratungsbeihilfe vom Amtsgericht, kannst du eingentlich schon fast davon ausgehen, dass dein Fall auch Erfolg hat.
Vor der Verhandlung selbst braucht man eigentlich auch keine Angst haben.
Was deinen Chef sonst angeht, ist er menschlich gesehen wohl nicht gerade ein "Vorzeigebeispiel". Das Ganze hinter deinem Rücken und quasi ohne Vorwarnung ablaufen zu lassen, zeugt nicht gerade von "Einfühlungsvermögen" hat aber auch nichts mit Psycho - oder Soziopath zu tun. Ob jemand dann mit seinem Arbeitslosengeld klar kommt oder nicht, interessiert generell niemanden.
Was mir jetzt aber auch nicht so klar ist, ist, ob er dir die Kündigung in die Hand drückte und meinte, du bräuchtest ab sofort nicht mehr kommen? Das kann er schon machen. Er kann dich freistellen. Dazu muss es dann aber von seiner Seite aus etwas schriftliches geben.
Lass dich nicht unterkriegen und berichte bitte mal weiter...
LG
Ilythia - 26.08.2016, 13:15
Gerdis
AW: sonja1@Alteisenfahrer
Entweder hast Du dich in Deinem Kommentar etwas unglücklich ausgedrückt oder nicht ganz verstanden, was Krauti geschrieben hat.
Eine Kündigung kann man durchaus ohne Anwalt akzeptieren dadurch, dass man eben nichts tut und sie hinnimmt und nach Ablauf der Frist eben nicht mehr an den Arbeitsplatz kommt.So einfach ist das. Lediglich der Widerspruch gegen eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen in der Weise, die Krautjunker bereits beschrieben hat.
@Sonja
Gehe zum Rechtsanwalt und hoffentlich hast Du nicht nach Aushändigung der Kündigung, die so, wie Dui das beschreibst fristlos war, das Büro verlassen und bist dort nicht wieder aufgetaucht.In dem Fall hast Du keine guten Karten da Du damit die Kündigung akzeptiert hast.
Es wäre schön, wenn Du die Situation etwas näher beschreiben könntest.
Salü
Gerdis - 26.08.2016, 19:35
Alteisenfahrer
AW: sonja1Hi!
Also nochmal: Es gibt Arbeitgeber die legen ein Schriftstück vor in dem der Arbeitnehmer die Kündigung schriftlich akzeptiert. Leider machen das viele im Schock der neuen Situation. In diesem Fall hätte Sonja keine wirkliche Change da noch was zu machen. Sollte Sonja nur sich mündlich geäußert haben dann ist das gesprochene Wort wie nicht gesprochen. Wenn Sonja weiterhin ihre Arbeitskraft anbietet hat Sie umso bessere Karten. Der Weg zum Anwalt lohnt jadenfalls!
Grüßlinge - 26.08.2016, 23:10
Crissi225.01
AW: sonja1ebenfalls nochmal: Das ist kein Schreiben, indem derjenige die Kündigung akzeptiert, sondern eine (zusätzliche) Empfangsbestätigung, bei der entweder der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bestätigt, die Kündigung überhaupt erhalten zu haben. Macht die Firma, in der ich arbeite schon seit je her. Von Kündigung akzeptieren ist da nicht die Rede, sondern nur vom "Erhalten" haben. Das ist für beide eine Absicherung, damit später weder der eine, noch der andere behaupten kann, die Kündigung "nie gesehen" zu haben. Zudem gelten so oder so die gesetzlichen Kündigungsfristen. Und wenn dort "fristlos" drin steht, ist die Kündigung nicht wirksam. (Außer, man benimmt sich soweit völlig daneben, dass man nicht mehr tragbar ist für den Betrieb)
Was ihr Arbeitgeber aber durchaus machen kann, ist Sonja für den Rest der Zeit freistellen. Da muss sie allerdings aufpassen, dass der Arbeitgeber auch für diesen Zeitraum eine Lohnfortzahlung gewährt. Auch hier gilt, der AG kann, muss aber nicht. Denn in dieser Zeit erbringt Sonja ja keine Leistung mehr.
Zum Anwalt sollte sie aber auf jeden Fall gehen!
Gruß
Crissi - 27.08.2016, 00:35
cinderella467
AW: Mobbing und Stress im Büro, habe ich es mit Psychopathen und Soziopathen zu tunlieber Alteisenfahrer,
Du befindest Dich absolut im Irrtum mit diesem Schriftstück.Wie Crissi schon geschrieben hat akzeptierst Du mit Deiner Unterschrift nicht die Kündigung ansich sondern Du bestätigst lediglich, dass Du die Kündigung erhalten hast.Sollte Dir in Deinem Arbeitsleben jemand den Bären aufgebunden haben, dass Du mit Deiner Unterschrift eine Kündigung akzeptiert hast, dann bist Du wirklich einem üblen Scherz aufgesessen.Ich denke aber eher - wie Gerdis- dass Du dich wahrscheinlich nur etwas unglücklich ausgedrückt hast
@ Sonja
Im Grunde wurde hier bereits schon alles gesagt soweit man von Deiner Schilderung her einen Rat geben konnte.
Man müßte schon etwas mehr wissen um konkreter zu werden. Das Wichtigste jedoch ist für Dich jetzt ein Rechtsanwalt, der - wie ich hoffe- für Dich noch ein positives Ergebnis erzielen kann.
Ich halte Dir die Daumen!!
LG
Cinderella
sonja1
Vielen Dank für die guten Ratschläge an alle.
Dadurch weiß ich bei meiner nächsten Arbeitsstelle
mich besser zu wehren. Eure Unterstützung hat mir
sowohl fachlich als auch seelisch sehr geholfen.
Ich bin dort nicht mehr beschäftigt und konnte
wegen schwerer gesundheitlicher Probleme, die letzten Monate
vor meiner Kündigung auch nicht den Weg gehen, einen Anwalt einzuschalten,
da ich gesundheitlich dazu nicht mehr in der Lage war.
mfg
sonja1
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