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Strafversetzung im Automobilwerk wegen Privater Ordnungswidrigkeiten Anzeige

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  • Strafversetzung im Automobilwerk wegen Privater Ordnungswidrigkeiten Anzeige

    Hallo liebe Forenuser,

    Heute Morgen nach Beendigung der Nachtschicht kam der Meister zu mir, und eröffnete mir die Versetzung nach Halle 1, die ab August 2021 in Kraft tritt.

    Dem vorausgegangen ist ein monatelanger privater Streit wegen Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen einen "Sohn", d.h. er ist der Sohn eines sehr einflußreichen Menschen, der in dem Automobilwerk gearbeitet hatte, aber der Sohn scheint immer noch über Verbindungen zu verfügen.

    Die Zeitung hatte auch darüber in einem großen Artikel berichtet, und eines Tages hatte der "Sohn" einen DINA 4 Zettel auf dem Armaturenbrett seines Golf Cabrio ausgelegt, und darin offen meine Stammnummer / Mitarbeiternummer bis auf 2 Zahlen geschrieben, aber die letzten 2 Zahlen "46" waren richtig.

    Er schrieb auf dem Zettel, das ich "strafversetzt" nach Halle 1 werde, und auch keine Nachtschicht mehr machen kann.

    Genau das ist jetzt eingetreten, wie soll ich mich verhalten?

    Ich möchte mal die Verlinkung
    https://www.motor-talk.de/bilder/geh...210239117.html
    wo das Drohschreiben mit der Ankündigung veröffentlicht wurde.

    Darin werde ich auch als Arbeiter (Sch**ß Arbeiter und Dummer Arbeiter) beleidigt.
    Zuletzt geändert von Moerser; 30.07.2021, 17:42.

  • #2
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann lag dieser Zettel im Auto dessen, der ihn geschrieben hat? D.h., Der Verfasser ist eindeutig bekannt?
    Inhaltlich ist dieser Schrieb mehr als grenzwertig. Ich würde Dir empfehlen damit zu einem Anwalt zu gehen und auch Anzeige gegenüber dem Schreiberling zu erstatten. Lass das den Anwalt machen. Es sind nicht nur die beleidigenden Äußerungen Dir gegenüber als Person (Sch.Arbeiter ect.) auch was der Schreiber sich im englischen Text erlaubt ist nicht akzeptabel. Ich hoffe, Du hast noch ein Foto mit dem Wisch im Auto auf dem auch das Kennzeichen zu sehen ist. Das wäre wichtig, denn sonst kann es auch jedes beliebige dunkle Auto sein.
    Viel Glück und es wäre nett, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden halten könntest

    Kommentar


    • #3
      Zitat von Gerdis Beitrag anzeigen
      Wenn ich das richtig verstanden habe, dann lag dieser Zettel im Auto dessen, der ihn geschrieben hat? D.h., Der Verfasser ist eindeutig bekannt?
      Ja

      Inhaltlich ist dieser Schrieb mehr als grenzwertig. Ich würde Dir empfehlen damit zu einem Anwalt zu gehen
      war ich schon.
      Der Anwalt kann nichts machen, da mein Name NICHT im Schreiben steht, sondern nur
      "An den Täter"

      und auch Anzeige gegenüber dem Schreiberling zu erstatten.
      Auch bei der Polizei war ich, und als die gehört haben -so mein Eindruck- um wen es geht, haben die sofort abgewigelt und auf den Zivilklage Weg verwiesen.

      Es sind nicht nur die beleidigenden Äußerungen Dir gegenüber als Person (Sch.Arbeiter ect.)
      Ja, als Sohn mit dickem Aktienpaket Erbe braucht der nicht arbeiten, so wie unsereins.

      auch was der Schreiber sich im englischen Text erlaubt ist nicht akzeptabel.
      Der hatte ja in Amerika mit 16 seinen Führerschein gemacht, und später Jahrelang dort gelebt, kein Wunder das der etwas Englisch kann, obwohl der nur Kauderwelsch geschrieben hat, den man nicht übersetzen kann.

      Ich hoffe, Du hast noch ein Foto mit dem Wisch im Auto auf dem auch das Kennzeichen zu sehen ist.
      Ich poste mal das Foto, bzw. die Verlinkung zu dem Foto
      https://www.motor-talk.de/bilder/geh...210239116.html

      Viel Glück und es wäre nett, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden halten könntest
      [/QUOTE]

      Ja, werde ich tun

      P.S.: Das hier war der Anstoß des Drohbriefes.
      Link zum Zeitungsartikel

      https://www.motor-talk.de/bilder/sta...210219246.html

      Zuletzt geändert von Moerser; 02.08.2021, 20:52.

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      • #4
        Hallo Moerser, hattest Du nicht erwähnt, dass Teile Deiner Stammnummer auf dem Zettel angeführt waren? Damit ist meiner Ansicht nach durchaus ein Rückschluss auf Dich möglich und auch bei ausländischen Nummern ist es möglich, den Halter herauszufinden.
        Mit der Zivilklage hat die Polizei recht und ich glaube auch nicht, dass sie sich durch irgendwelche Vermögensverhälnisse sonderlich beeinflussen lässt.
        Der englische Text lässt sich sehr wohl übersetzen sonst hätte ich nicht geschrieben, dass er inakzeptabel ist.
        Vielleicht fragst Du mal einen anderen Anwalt. Ohne jemandem aus diesem Beruf nahezutreten ist es oft so, dass Klienten, die nicht gerade über üppige Gelder verfügen, abschlägige Auskünfte erteilt werden. Und eine Frage noch, was willst Du letztendlich mit einer Klage erreichen? Eine Rückversetzung an Deinen alten Arbeitsplatz? Das sehe ich nicht, es sei denn, Dein Arbeitsvertrag schliesst eine Versetzung ausdrücklich aus, bezw. am neuen Arbeitsplatz ist deine Tätigkeit absolut anders, als in Deinem Vertrag angegeben. Aber das wäre dann Arbeitsrecht.
        LG Gerdis

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        • #5
          Zitat von Gerdis Beitrag anzeigen
          ........ Dein Arbeitsvertrag schliesst eine Versetzung ausdrücklich aus, bezw. am neuen Arbeitsplatz ist deine Tätigkeit absolut anders, als in Deinem Vertrag angegeben. Aber das wäre dann Arbeitsrecht.
          LG Gerdis
          Danke für den netten Tippen, also werde ich das mal in einem Arbeitsrecht Forum posten
          Zuletzt geändert von Moerser; 06.08.2021, 16:52.

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