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Private Fotos und Filmaufnahmen als gerichtlich zugelassene Beweise

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    Private Fotos und Filmaufnahmen als gerichtlich zugelassene Beweise


    Gerade bei einem Nachbarschaftsstreit sind viele Menschen in der Versuchung, ein Fehlverhalten der Nachbarn festzuhalten. Doch darf ein Mensch das so ohne weiteres? Durch die moderne Technik ist es mittlerweile leicht immer und überall Videoaufnahmen zu machen. Vor allem dann, wenn ein Mensch der Meinung ist, dass ihm Unrecht geschieht, kann dies hilfreich sein. Es sind allerdings nicht alle Aufnahmen von Handykameras oder Überwachungskameras vor Gericht zulässig.

    In vielen Fällen erklären die Nachbarn, dass der Gefilmte durch seine Handlungen so provoziert haben, dass sie keine andere Wahl hatten als die Taten zu filmen. Sie sollen dazu dienen, ein strafrechtliches Verhalten zu dokumentieren. Laut Gericht sind diese Beweise nicht zulässig und sollte unterlassen werden. Es ist gegen das Persönlichkeitsrecht andere Menschen ohne deren Einwilligung zu filmen. Allerdings kommt es hier auch auf den Einzelfall an. Die Interessen beider Seiten müssen in solchen Fällen berücksichtigt werden.

    Ist das Video in der Privatsphäre des anderen gemacht wurden? Wenn zum Beispiel im Wohnzimmer des Nachbarn heimlich Videos gemacht wurden, muss in diesem Fall die Privatsphäre geschützt werden. Die Videos sind daher rechtlich nicht gültig. Wenn eine Videoaufnahme auf einem Fest in der Stadt gemacht wurde, kann dies schon wieder anders aussehen. In der Regel sollten Nachbarn allerdings erstmal darauf hinweisen, wenn sie sich durch eine Aktion von dem gegenüber gestört fühlen.



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