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Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

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  • Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

    Ich kann mich nicht gegen Mobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe was über mich gesagt wird. Diesen Beitrag hat eine Kollegin überarbeitet, deshalb nur wenige Fehler. ich komme aus dem ehemaligen Jugoslawien und bin seit 20 Jahren in Deutschland. Ich habe die Sprache gelernt, kann aber speziell bei Dialekt nicht alles verstehen.
    Besonders in den letzten zwei Jahren hat das Mobbing zugenommen. Es wird getuschelt und meine Leistungen werden angezweifelt. Ich wurde auch schon geschubst und angetatscht. Beschweren kann ich mich, aber ohne großen Erfolg.
    Gerade das Gegrabsche - Sexmobbing ist mir sehr unangenehm da ich eher konservativ eingestellt wurde. Zweideutige Angebote kann ich nicht immer verstehen, was dazu führte, dass ich gelächelt habe, wo ich eigentlich hatte böse sein müssen. Mein Chef hat gesagt, er braucht schon etwas klarere Angaben, was mich stört udn was ich als Sexmobbing empfinde. Aber was soll ich machen ? Das Getatsche findet immer so statt, dass es niemand mitbekommt. (z. B. im Lager )
    Andere Frauen sind nicht betroffen, da sie sich sehr klar äussern können und auch verstehen ob sie angemacht werden oder ob nur jemand freundlich ist. Die Arbeitsstelle kann ich nicht wechseln, da ich sonst über 80 km weit fahren müsste.

  • #2
    AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

    Bist Du sicher, dass die Arbeitskollegin auf Deiner Seite ist ? Wer hat Dich mit dem Namen "linker Vogel" angemeldet. Das ist kein besonders netter Ausdruck.
    Wir können ihn ändern, wenn Du möchtest.

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    • #3
      AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

      lieber Admin, bitte ändern in flinker Fogel. Danke !


      ___________


      ok
      Zuletzt geändert von Admin; 24.03.2017, 10:08. Grund: Name geändert

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      • #4
        AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

        Hallo flinker Vogel,

        sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz widerfährt leider vielen Frauen und ist nicht hinnehmbar. Es sollte ein entschiedenes "NEIN" reichen, dem Mobber klar zu machen, dass er weder sexistische Bemerkungen machen soll noch Dich betatschen darf.
        Gibt es einen Betriebsrat bei Euch? Kannst Du dort mit einer Frau vertraulich sprechen?

        Wichtig ist, dass Du wirklich ganz laut NEIN sagst oder auch in Deiner Sprache laut und wütend dem Kollegen gegenüber trittst.

        Ich gebe zu, dass ich mich in zwei Situationen sogar körperlich gewehrt habe.
        Ich stand am Kopierer und ein Kollege schlich sich von hinten ran und packte mir durch die angewinkelten Arme an die Brust. Er hat dann meinen Ellenbogen zu spüren bekommen.

        Das andere Mal war so heftig, dass ich mich beschwert habe, aber nicht ernst genommen wurde. Der Kollege, mit dem ich mein Büro teilte, stand mit runtergelassener Hose hinter der Bürotür, als
        ich von einer Erledigung zurückkam. Da er mit eindeutigen Bemerkungen und Handbewegungen mich immer wieder provozierte, habe ich ihm eines Tages den Bürostuhl unterm Po weggezogen.
        Er hat über den Vorfall geschwiegen. Zum Glück wurden die Büros neu zugeteilt und ich saß dann nicht mehr mit ihm zusammen.

        Wehre Dich, sprich mit einer Betriebsrätin. Es ist sehr gut möglich, dass Dein Kollege alles abstreitet, aber ist dann zumindest gewarnt und lässt Dich dann hoffentlich in Ruhe.

        Nur Mut!

        Gruß
        Trauerweide

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        • #5
          AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

          Ich wurde bisher noch nicht "sexgemobbt", kann aber gut nachvollziehen wie schwer es für ein Ausländerin ist sich verbal zur Wehr zu setzen. Ist das mit dem linken Vogel nun geklärt oder wurde dir da ein linker Name untergejubelt ?
          Eine schlechte Wahrheit ist besser als eine gute Lüge !
          Une mauvaise vérité vaut mieux qu'un bon mensonge !
          A bad truth is better than a good lie !

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          • #6
            AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

            Zitat: Ist das mit dem linken Vogel nun geklärt oder wurde dir da ein linker Name untergejubelt ?


            Antwort: Haben wir gerade geändert -


            Sexgemobbt ? Was für ein Ausdruck, hast Du den gerade erfunden ?

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            • #7
              AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

              Zitat von Boston legal Beitrag anzeigen
              Ich wurde bisher noch nicht "sexgemobbt", kann aber gut nachvollziehen wie schwer es für ein Ausländerin ist sich verbal zur Wehr zu setzen. Ist das mit dem linken Vogel nun geklärt oder wurde dir da ein linker Name untergejubelt ?


              Es muss keine lange Diskussion werden, ein entschiedenes NEIN! oder LASSEN SIE DAS! muss reichen, so sieht es auch inzwischen der Gesetzgeber.

              Sind längere Klärungsgespräche im Beisein des Betriebsrates notwendig, sollte ein Dolmetscher anwesend sein, damit es bei den Feinheiten der Verständigung nicht zu
              Missverständnissen kommt. Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, sexuelle Belästigung ist ein absolutes NO GO!

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              • #8
                AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                Hi!

                Das erklärt alles:

                Zitat aus Abeit-und-Arbeitsrecht.de




                "Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung



                BAG, Urteil vom 9. Juni 2011 – 2 AZR 323/10


                Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.
                (Leitsatz des Bearbeiters)





                Problempunkt:

                Die Arbeitgeberin mahnte den Kläger ab, weil er einer Mitarbeiterin auf den Hintern geschlagen hatte. Im folgenden Jahr machte der Kläger bei vier Gelegenheiten sexuelle Bemerkungen gegenüber einer anderen Kollegin. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber ihm außerordentlich fristlos, hilfsweise fristgerecht. Das LAG hielt die Kündigung für unwirksam. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen, zumal die verbalen Belästigungen nicht Gegenstand der ersten Abmahnung gewesen seien.



                Entscheidung:

                Das BAG erachtete die fristlose Kündigung für rechtmäßig. Durch seine Bemerkungen belästigte der Kläger die Mitarbeiterin sexuell und verletzte damit seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Dies stellt einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung „an sich“ dar. Dabei machte das BAG deutlich, dass sexuelle Belästigung alle Formen unerwünschter verbaler und körperlicher sexuell bestimmter Handlungsweisen umfasst. Maßgeblich ist allein, dass die Belästigung stattgefunden hat – es kommt weder auf die Absichten oder Vorstellungen des Täters an noch muss das Opfer seine Ablehnung aktiv äußern.
                Bei der Frage, ob eine Kündigung wegen sexueller Belästigung verhältnismäßig ist, ist nach Ansicht des BAG die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, sexuelle Belästigungen zu verhindern, zu berücksichtigen. Nach § 12 AGG muss er solches Verhalten unterbinden, d. h. Maßnahmen treffen, die eine Wiederholung ausschließen. Das Gericht sah die Abmahnung wegen des Schlags auf das Gesäß als einschlägig an. Da sie nicht bewirkte, dass der Kläger sein Verhalten änderte, war die Kündigung nunmehr das angemessene Mittel. Daran änderten auch die Betriebszugehörigkeit von 32 Jahren und das Lebensalter von 58 Jahren nichts.




                Konsequenzen:


                Unter den Begriff der sexuellen Belästigung fallen alle Arten von unerwünschten sexuellen Handlungen: Aufforderungen hierzu, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und Anbringen *****grafischer Darstellungen. Für Täter entfällt mit der Entscheidung des BAG die häufig vorgebrachte Entschuldigung, die Bemerkungen oder Übergriffe seien nur „als Spaß“ gemeint gewesen. Auch können sie sich nicht mehr darauf berufen, die Betroffenen hätten sich nicht ausdrücklich gegen die Bemerkungen oder Übergriffe zur Wehr gesetzt.
                Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, sexuelle Belästigungen zu unterbinden. Sie haben geeignete Maßnahmen – bis hin zur fristlosen Kündigung – zu treffen, die eine Wiederholungsgefahr ausschließen. Vor diesem Hintergrund ist eine Abmahnung bei einmaligen Vorfällen i. d. R. das Mittel der Wahl. Haben sie den Täter bereits einschlägig abgemahnt – und hier ist nicht zwischen verbalen und körperlichen Aufdringlichkeiten zu unterscheiden – bleibt dem Arbeitgeber zum Schutz der Beschäftigten als Reaktion grundsätzlich nur, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
                Eine vorherige einschlägige Abmahnung ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. Gerade bei wiederholten Belästigungen oder bei körperlichen Übergriffen kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
                Versetzung bzw. Umsetzung kommen in Betracht, falls sich die Belästigungen ausschließlich auf eine bestimmte Person beziehen und sich durch die Änderung von Arbeitsort und/oder -zeit weitere Begegnungen ausschließen lassen. U. U. ist hierfür eine Änderungskündigung notwendig, z. B. wenn sich der Arbeitgeber die Versetzung arbeitsvertraglich nicht vorbehalten hat"

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                • #9
                  AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                  ist nicht das Thema, Alteisenfahrer. Nicht die rechtlichen Gründe für eine Kündigung sind gefragt, flinker Vogel fragt um Rat, wie sie sich verhalten soll, da offensichtlich der Arbeitgeber ihr nicht so ganz glaubt.

                  @ flinker Vogel

                  Als Frau hat man ein Gespür dafür, ob es sich um eine zufällige Berührung handelt oder um Antatschen. Wie Trauerweide schon schreibt, ein klares " Nein" kann helfen.Ändert der Kollege sein Benehmen nicht, hau ihm auf die Finger. Ich denke aber, dass Du nach 20 Jahren in Deutschland in der Lage bist dem Kollegen ein paar klare Worte zu sagen, Dialekt hin oder her.

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                  • #10
                    AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                    Vielen Dank für eure große Anteilnahme. Es ist für mich nicht einfach Nein zu sagen, weil ich auch glaube es ist manchmal Zufall. Aber, ich habe die Idee das Forum meinem Chef zu zeigen, dann versteht er vielleicht besser was das Problem ist. Was meint Ihr ?

                    Ich schreibe meine Texte jetzt selber und lasse meinen Sohn korrigieren, der geht in eine deutsche Schule. Danke Admin für die Änderung, den Namen habe ich falsch geschrieben, nicht meine Kollegin.

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                    • #11
                      AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                      @Gerdis

                      Dem kann ich - bei beidem - nur zustimmen. Wobei ich mich zu ersterem nicht äußern werde. Das wurde ja schon von verschiedener Seite immer wieder festgestellt.

                      Ein "Hey, Finger weg!" oder "Lass das!" sollte man nach 20 Jahren in Deutschland schon fertig bringen.
                      Ich habe selbst sexuelle Belästigung an Arbeitsplätzen erlebt. Sollche Typen bekommt man sehr schnell in den Griff, indem man sie in ihre Schranken weißt. Sei es durch ein paar klare deutliche Worte oder notfalls auch einmal durch eine Ohrfeige. Letztlich ist es egal, ob der "Belästiger" durch seine Bemerkung nur einen für ihn harmlosen Scherz machen wollte oder nicht. Irgendwelche Sprüche in der Art haben an einem Abeitsplatz nichts verloren.

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                      • #12
                        AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                        Hi!

                        Ich habe die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen wollen. Eventuell reicht ja eine Betriebsanweisung am "Schwarzen Brett" um dem Belästiger zum Einlenken zu bringen. Da helfen Infos zu den Rahmenbedingungen besonders. Das ein deutliches "NEIN" ausreichen sollte ist ja schon geschrieben worden. Das brauche ich dann nicht wiederholen. Was bei sexuellen Übergriffen dem Täter blühen kann war noch nicht erwähnt.

                        Grüßlinge!
                        Alteisenfahrer
                        besonders erfahrenes Mitglied
                        Zuletzt geändert von Alteisenfahrer; 25.03.2017, 23:38.

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                        • #13
                          AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                          Zitat von flinker Vogel Beitrag anzeigen
                          Aber, ich habe die Idee das Forum meinem Chef zu zeigen, dann versteht er vielleicht besser was das Problem ist. Was meint Ihr ?
                          .

                          Ich meine , das ist ein interessantes Experiment. Mal sehen was dabei heraus kommt.
                          Eine schlechte Wahrheit ist besser als eine gute Lüge !
                          Une mauvaise vérité vaut mieux qu'un bon mensonge !
                          A bad truth is better than a good lie !

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                          • #14
                            AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                            Ich bin inzwischen anderer Meinung.
                            Bei allem Respekt...was soll Dein Chef unternehmen, wenn Du Dir selbst nicht sicher bist, ob Du sexuell belästigt wirst? Er muss ja befürchten dass, wenn er den Mitarbeiter zurecht weist, Du plötzlich
                            sagst "aber es kann auch Zufall gewesen sein."

                            Was soll es Dir bringen, wenn Du ihm die Beiträge im Forum zeigst? Wir kennen die Situation in Deiner Firma nicht, wir sind nicht dabei,
                            wenn es ggf. zu verbotenen Handlungen oder Äußerungen kommt. Insofern sind unsere Antworten nur dann hilfreich, wenn eindeutig feststeht,
                            dass es absichtlich zu unerwünschten sexuellen Belästigungen kommt.

                            Wenn Du nicht NEIN sagen kannst oder willst und noch lächelst, während Du angefasst wirst, weil Du nicht weiß, ob das zufällig war, wird sich Deine
                            Situation nie ändern.
                            Pfirsichblüte
                            besonders erfahrenes Mitglied
                            Zuletzt geändert von Pfirsichblüte; 26.03.2017, 13:47.

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                            • #15
                              AW: Sexmobbing, Ich kann mich nicht gegen Sexmobbing wehren, weil ich nicht alles verstehe, bin Ausländerin

                              Hat jetzt etwas gedauert, weil ich eine Korrektur benötige. Gespräch meinem Chef ist sehr gut gelaufen. Er hat sich ein paar Notizen gemacht und gesagt er ruf t Anwalt an. Am nächsten Tag hat er mir gesagt, es wird eine Überwachungsanlage installiert, damit können auch Diebe und Einbrecher aufgenommen werden. Das Lager ist dann auch für mich ein sicherer Ort weil man den Grabscher dann auf dem Film hat. Mein Chef hat das Forum auch angesehen und findet es ist eine gute Sache.
                              Ich mlede mich wieder wenn die Kameras da sind.

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