hallo,
ich eröffne hier einen neuen Thread mit Titel "Cybermobbing-Organisationsstruktur", weil die Methode, wie ein bestimmtes Forum die Strafverfolgung vereitelt indem es eine Gesetzeslücke trickreich nutzt, Schule machen könnte.
Sehr wahrscheinlich können solche Strukturen nur durch Einschalten der OK-Verfolgungs-Abteilungen der Kripo beseitigt werden, letztlich also durch Zerstörung solcher Plattformen durch staatliche Maßnahmen.
Den Effekt, der genutzt wird, nenne ich den "schwarzes Loch-Effekt", und so funktioniert das , d.h. unter Anwendung der folgenden Methode immunisierte sich der anonyme Betreiber gegen Strafverfolgung wegen Nötigung :
1.
Er richtete eine scheinbare "Beschwerdemöglichkeit" ein, wobei dies dem Zweck dient, dass man ihm für den Straftatbestand Nötigung nicht den Vorsatz nachweisen kann, da mit Hilfe seines "Angebotes" scheinbar geklärt werden kann, dass die Opfer mit ihrere Behandlung einverstanden sind.Würde er eines Tages identifiziert,würde er demnach dennoch straffrei ausgehen, da ihm keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Sein "Angebot" besteht darin, dass er eine email-Adresse zur Verfügung stellt,an welche man Beschwerden schicken kann - selbstverständlich ohne den Inhaber der email-Adresse identifizieren zu können.
Dabei verlangt der Betreiber, dass nicht nur die Beschwer vorgetragen und begründet wird , sondern dass sich darüber hinaus der Betroffene in einer Weise outet, welche dem Betreiber weitere Druck- und Erpressungsmachtmittel an die Hand gibt, wobei der Betreiber den Beschwerten selbstredend nicht garantiert diese Machtmittel später nicht zu missbrauchen. So verlangt er z.B. dass der Beschwerte seinen Pass einscannt usw. Auf diese Weise werden alle Opfer, für die es ein empfindliches Übel bedeutet sich ohne rechtliche Absicherung gegenüber einem Unbekannten zu outen, objektiv genötigt sich nicht beschweren zu können.
Sein Trick dabei : Da sich solche Opfer wegen des Drucks durch das empfindliche Übel überhaupt nicht rechtsverbindlich äussern können, kann man ihm nicht den Vorsatz nachweisen solche Opfer nötigen zu wollen.
Durch diesen Trick sichert sich der Betreiber völlig gegen Strafverfolgung ab und bietet zugleich eine Organisationsstruktur zur Förderung organisiserter Kriminalität. In dem betreffenden Forum zeigte es sich, dass sich nach anonymem Einrichten dieser anonym gesteuerten Organisationsstruktur mehrere Straftäter einfanden um im Sinne folgender Definition - (Quelle : Wikipedia)
arbeitsteilig unter Anwendung zur Einschüchterung geeigneter Mittel zusammenwirken.
In dem betreffenden Forum werden nämlich offenkundig "andere zur Einschüchterung geeignete Mittel" verwendet, nämlich z.B. Beleidigungen und sonstige Diffamierungsmethoden zum Zwecke der Einschüchterung.
2.
Sollten sich nicht Wege finden um den Betreiber kurzfristig zu einer freiwilligen Korrektur seiner "zensurfreien" Vorgehensweise zu bewegen, dann wird gegen mehrere User des betreffenden Forums wegen organisierter Kriminalität ermittelt werden müssen, da für viele negative Äusserungen über namentlich genannte Zeitgenossen kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Steuerfahnder
ich eröffne hier einen neuen Thread mit Titel "Cybermobbing-Organisationsstruktur", weil die Methode, wie ein bestimmtes Forum die Strafverfolgung vereitelt indem es eine Gesetzeslücke trickreich nutzt, Schule machen könnte.
Sehr wahrscheinlich können solche Strukturen nur durch Einschalten der OK-Verfolgungs-Abteilungen der Kripo beseitigt werden, letztlich also durch Zerstörung solcher Plattformen durch staatliche Maßnahmen.
Den Effekt, der genutzt wird, nenne ich den "schwarzes Loch-Effekt", und so funktioniert das , d.h. unter Anwendung der folgenden Methode immunisierte sich der anonyme Betreiber gegen Strafverfolgung wegen Nötigung :
1.
Er richtete eine scheinbare "Beschwerdemöglichkeit" ein, wobei dies dem Zweck dient, dass man ihm für den Straftatbestand Nötigung nicht den Vorsatz nachweisen kann, da mit Hilfe seines "Angebotes" scheinbar geklärt werden kann, dass die Opfer mit ihrere Behandlung einverstanden sind.Würde er eines Tages identifiziert,würde er demnach dennoch straffrei ausgehen, da ihm keine Straftat nachgewiesen werden kann.
Sein "Angebot" besteht darin, dass er eine email-Adresse zur Verfügung stellt,an welche man Beschwerden schicken kann - selbstverständlich ohne den Inhaber der email-Adresse identifizieren zu können.
Dabei verlangt der Betreiber, dass nicht nur die Beschwer vorgetragen und begründet wird , sondern dass sich darüber hinaus der Betroffene in einer Weise outet, welche dem Betreiber weitere Druck- und Erpressungsmachtmittel an die Hand gibt, wobei der Betreiber den Beschwerten selbstredend nicht garantiert diese Machtmittel später nicht zu missbrauchen. So verlangt er z.B. dass der Beschwerte seinen Pass einscannt usw. Auf diese Weise werden alle Opfer, für die es ein empfindliches Übel bedeutet sich ohne rechtliche Absicherung gegenüber einem Unbekannten zu outen, objektiv genötigt sich nicht beschweren zu können.
Sein Trick dabei : Da sich solche Opfer wegen des Drucks durch das empfindliche Übel überhaupt nicht rechtsverbindlich äussern können, kann man ihm nicht den Vorsatz nachweisen solche Opfer nötigen zu wollen.
Durch diesen Trick sichert sich der Betreiber völlig gegen Strafverfolgung ab und bietet zugleich eine Organisationsstruktur zur Förderung organisiserter Kriminalität. In dem betreffenden Forum zeigte es sich, dass sich nach anonymem Einrichten dieser anonym gesteuerten Organisationsstruktur mehrere Straftäter einfanden um im Sinne folgender Definition - (Quelle : Wikipedia)
arbeitsteilig unter Anwendung zur Einschüchterung geeigneter Mittel zusammenwirken.
In dem betreffenden Forum werden nämlich offenkundig "andere zur Einschüchterung geeignete Mittel" verwendet, nämlich z.B. Beleidigungen und sonstige Diffamierungsmethoden zum Zwecke der Einschüchterung.
2.
Sollten sich nicht Wege finden um den Betreiber kurzfristig zu einer freiwilligen Korrektur seiner "zensurfreien" Vorgehensweise zu bewegen, dann wird gegen mehrere User des betreffenden Forums wegen organisierter Kriminalität ermittelt werden müssen, da für viele negative Äusserungen über namentlich genannte Zeitgenossen kein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.
Steuerfahnder
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