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Behördenwillkür - da kenne ich viele Beispiele

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  • Behördenwillkür - da kenne ich viele Beispiele

    vielleicht packe ich hier mal aus!

    Aber wie ist es mit den rechtlichen Folgen. Beamtenbeleidigung kann schnell passieren und ist ganz schön teuer. Sind die Forenregeln da strenger?

    -
    Ihr gutes Recht!

  • #2
    Mobbing durch Behörden-Behördenwillkür

    Ich denke, solange keine Namen genannt werden, ebenso die entsprechende Behörde nicht, kann nichts passieren.
    Immer schön allgemein halten, bei der Wahrheit bleiben und vor allem sachlich.
    Um was gehts denn?
    Vielleicht gibts den einen oder anderen tip!

    Bigbrother

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    • #3
      mich mobben die Behörden schon lange

      aber ich dachte immer dafür sind die da.

      Spaßverderber auf breiter Front!

      Korinthenkacker !

      Aber mal ehrlich Leute, was machen wir wenn unser Auto zerkratzt ist ? Polizei anrufen ....

      Ob die Leute im Wilden Westen so glücklich waren, als viele Probleme mit dem "Peacemaker" geregelt wurden. Ich glaube nicht! Das schafft ganz schön Spannungen, wenn Du an jeder Ecke erst mal den Hut vor halten musst. Ist kein Loch drin dann kannst du weiter gehen.
      Da sind mir Verkehrsampeln schon lieber!

      Auf die eine oder andere Steuer könnte ich verzichten, aber Finanzbeamte wissen wie beliebt sie sind.

      Ordnungsamt ... auch so eine Sache.


      Zuletzt geändert von Moderatorin; 24.06.2023, 10:41.
      Moderatorin des Mobbingforums

      Kommentar


      • #4
        Zitat von Ihr gutes Recht! Beitrag anzeigen
        vielleicht packe ich hier mal aus!

        Aber wie ist es mit den rechtlichen Folgen. Beamtenbeleidigung kann schnell passieren und ist ganz schön teuer. Sind die Forenregeln da strenger?

        -
        --------
        Beamtenbeleidigung als Straftat gebe es nicht , Beleidigung ist Beleidigung ob Beamten gegen über oder normalem sterblichen

        Kommentar


        • #5
          tatsächlich gibt es Beamtenbeleidigung nicht als eigenen

          Paragraphen. Die Beleidigung eines Amtsträgers fällt genauso unter § 185 StGB wie die Beleidigung einer Privatperson.
          Die Beleidigung eines Beamten führt aber fast zwangsläufig zu einer Strafverfolgung, während die Beleidigung einer Privatperson oft ungeahndet bleibt oder auf den Weg der Privatklage verwiesen wird.

          Es ist derselbe Paragraph, aber er wird in der Praxis bei einem Beamten ganz anders angewendet wie bei einer Privatperson. Insofern ist es juristisch falsch, aber faktisch richtig von "Beamtenbeleidigung" als eigenem Straftatsbestand zu sprechen.

          Allgemein gilt: vor Gericht sind alle gleich, aber manche sind gleicher!

          Oder wie Dieter Hildebrandt es einmal sehr treffend ausgedrückt hat: vor Gericht sind alle Menschen gleich, aber wer ein Mensch ist, bestimmt der Richter!

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          • #6
            Aktuelles Beispiel - unglaublicher Art und Ausmass

            ...eine Eigentümerin, stellt sich auf der öffentlichen Strasse quer vor die Grundstücks- und meiner Garageneinfahrt, weil sie den Tag schlechte Laune hat und alle wohl bestrafen will. Ihr ETW bekommt sie nicht verkauft -ihr Freund lebt in Scheidung, Schulden, Unterhaltspflichten etc. und die vom Papa ausgesuchte ETW ungesehen ausgesucht und gekauft gefällt ihr nicht. Die Kosten für ihren Eigentumsanteil wachsen ihr über den Kopf. Sie tritt an dem Tag mit Füßen ihre Autotür. Der ursächliche Grund ist unbekannt. Das neue Auto ist eh schon zerbeult. Sie steht da von Freitagabend bis montagfrüh und entzieht sich jeglicher Kommunikation. Alle Berechtigten kommen weder per PKW vom noch auf das Grundstück. Ich stehe vor meiner Garage, auf meinen Grundbuch amtlich eingetragenen Stellplatz, auf meinen ebenfalls Grundbuch eingetragenen Flächen meiner alleinigen Nutzung. Alle anderen Eigentümer sind von der Nutzung per Gesetz und notarieller Verträge ausgeschlossen. Eine Strafanzeige gegen diese Dame wird sehr schnell eingestellt wegen Geringfügigkeit. Beschwerden helfen nichts - es bleibt so mit der Begründung - alle hätten billigend den Umstand in Kauf genommen und nicht die Polizei gerufen bzw. den Abschleppdienst, die Meinung der STA. Es ist aber bekannt, das in diesem Haushalt wiederholt der Gerichtsvollzieher vorspricht. Ein Abschleppdienst geht nur gegen Kasse des Auftraggebers! Das Geld wäre weg.
            Der POK welcher die Rechtsüberschreiterin interviewt, sitzt in der Verbangsgemeinde, wo der Vater der Dame seit 25 Jahren im Dienst ist. Aus der Täterin wird grundsätzlich eine Zeugin. Ihre Aussagen sind Schutzbehauptungen und können durch amtliche Dokumente widerlegt werden, will aber keiner sehen. Zeugen sind nicht glaubhaft heisst es. Auf die Nachfrage warum die immer den spiess umdreht und zur Zeugin wird, erwidert ein Amt....."aufgrund des besonderen Arbeitgebers BW - wird dem Wahrheitsgehalt mehr Bedeutung zugemessen". Uns hat es die Sprache verschlagen.
            Fakt in obiger Sache ist. Die Strafanzeige wurde trotz Protest gegen die Dame eingestellt. Stattdessen meine Tochter von Amts wegen angeklagt, das wurde dann eingestellt und ich angeklagt. Ich hätte mich der Nötigung strafbar gemacht, weil mein Auto auf meinem Stellplatz stand und die Dame behauptete nicht genügend Platz zu haben auf "ihren Stellplatz" zu fahren, deshalb stand sie ein Wochenende vor der Einfahrt und behinderte alle ohne Strafe. Tatsache ist unabhängig davon, sie darf über meine Flächen garnicht fahren. Sie ist per Gesetz von der Nutzung ausgeschlossen.
            Ich soll, weil mir das Auto gehört und ich mich wiederholt auf meinen Parkplatz stelle und auch weigere die Dame nach Willkürwünschen mein Auto wegzufahren. Ich erhielt dafür einen Strafbefehl über 2.500 .. Das Verfahren läuft noch. Erst kam der Strafbefehl, dann sollte das auch wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, das lehnte ich ab, ich will einen Freispruch!!!!!!!!!!
            Gleicher Sachverhalt für meine Tochter und Schwiegersohn Strafbefehl a 2500 . nur umgekehrt. Die Dame ist unberechtigt auf ihren Stellplatz gefahren. Verlangt frühmorgens die Wegfahrt der ordnungsgemäß geparkten Autos. Aus dem Schlaf gerissen wird erwidert, dass sich angezogen wird und in 10 min sowieso weg muss. Die Dame rief laut akten bereits vor Kontaktaufnahme die Polizei, die sofort da war. Wie gesagt, so getan nach 10 min wurden die Autos weggefahren. Trotzdem Strafbefehl wegen Weigerung des sofortigen Wegfahrens. In der Verhandlung nach erhöht auf 90 Tagessätze a 60 .. Strafverteidiger sind sprachlos.

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            • #7
              AW: Behördenwillkür - da kenne ich viele Beispiele

              Hallo Mondfee

              Hat der Anwalt nicht die Dienstaufsicht eingeschaltet? Die hätte ich dann informiert.
              Also, das ist ein Knüller.


              Grüße Hundkatze

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              • #8
                AW: Behördenwillkür - da kenne ich viele Beispiele

                Ich singe mit @hundkatze
                Geld regiert die Welt.
                Geld hat kein Gewissen.

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                • #9
                  Wurde selbst Opfer von willkürlich vorgehenden Beamten. Machen kann man letztendlich nichts .

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