Hallo zusammen,
ich und meine Frau wollten 2013 nachdem wir 12 Jahre in Deutschland lebten, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Das haben wir auch gemacht wobei wir leider an einem unglaublich ausläderfeindlichen Beamten zugestoßen sind. Bei der Antragstellung hat er bemerkt, dass unser neugeborener Sohn (19.06.2013) schon die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bekommen hat. Das hat ihm nicht gefallen! Er hat gemeint, dass ein Fehler passiert ist und wir den Ausweis von unser Sohn wieder abgeben müssen. -
So hat es angefangen!
Danach dürfen wir alle gemeinsam ein Antrag stellen. Wir haben sofort ein Anwalt gesucht und beauftragt. Der Anwalt hat das sofort überprüft und meinte, dass unser Sohn ein deutschen Ausweiß zusteht und dass der Ausweiß rechtmäßig erteilt worden ist.
Danach hatten wir wieder ein persönliches Gespräch mit dem Beamten und zum Schlüss hieß es: "Wenn wir den Ausweiß nicht abgeben, bekommen wir nur Kopfschmerzen" er meinte auch "Den Ausweiß werdet ihr früher oder später abgeben, wenn ich das sage"
Nachdem er diesen Fall ans Gericht geschickt hat, kam die Gerichtsentscheidung auch sehr schnell - "rechtmäßig erworben"
Der Beamte hat aber weiter nach Mängel bzw. nach etwas gesucht, womit er uns Schwierigkeiten bereiten kann. Das hat er jetzt auch gefunden..
Bei der Antrag gibt es die Frage, ob man schon Straftaten in Deutschland begangen hat. Darauf haben wir mit "ENTFÄLLT" geantwortet.
2009 habe ich meine Frau auf ein Parkplatz ohne Führerschein fahren lassen. Wir wurden von vorbeifahrende Polizisten angesprochen. Personalien wurden aufgeschrieben und nach 1 Monat kam schon die Strafe - 15 Tagessetze x 30. für mich und 15 Tagessetze x 20. für meine Frau. Damals hat jemand mir erzählt, dass auf Privatgelände wir überhaupt nicht bestraft werden dürfen. Wir haben aber zu wenig Erfahrung und Geld gehabt um ein Anwalt auszusuchen und haben die Strafrechnung einfach bezahlt. "ENTFÄLLT" haben wir bei der Antrag auf Einbürgerung, weil wir keine Dokumente mehr von diesen Fall hatten und glaubten der Fall wäre schon verjährt. Sofort nachdem der Beamte das bemerkt hat, hat er meinen Anwalt geraten den Antrag auf Einbürgerung zurückzunehmen. - Das habe ich sofort gemacht.
Er hat nach wie vor auch bei mein Anwalt angedeutet, dass es sich nur um den Pass unseres Kindes dreht und wir den einfach abgeben müssen um uns weitere "Kopfschmerzen" zu ersparen. Wir sagten, nein!
Er hat jetzt komischer Weise nur mich angezeigt.
Jetzt wird mir ein "Erschleichen einer Einbürgerung gem. §42 StAG" vorgeworfen. Das Gericht hat eine Strafe von 80 Tagessetze x 50. festgesetzt. Ich habe 14 Tage Zeit auf Einspruch.
WIR BRAUCHEN HILFE ? KÖNNEN SIE UNS HELFEN?
Bitte an stefano-v@gmx.de schreiben.
mfg Stefanov
ich und meine Frau wollten 2013 nachdem wir 12 Jahre in Deutschland lebten, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Das haben wir auch gemacht wobei wir leider an einem unglaublich ausläderfeindlichen Beamten zugestoßen sind. Bei der Antragstellung hat er bemerkt, dass unser neugeborener Sohn (19.06.2013) schon die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch bekommen hat. Das hat ihm nicht gefallen! Er hat gemeint, dass ein Fehler passiert ist und wir den Ausweis von unser Sohn wieder abgeben müssen. -
So hat es angefangen!
Danach dürfen wir alle gemeinsam ein Antrag stellen. Wir haben sofort ein Anwalt gesucht und beauftragt. Der Anwalt hat das sofort überprüft und meinte, dass unser Sohn ein deutschen Ausweiß zusteht und dass der Ausweiß rechtmäßig erteilt worden ist.
Danach hatten wir wieder ein persönliches Gespräch mit dem Beamten und zum Schlüss hieß es: "Wenn wir den Ausweiß nicht abgeben, bekommen wir nur Kopfschmerzen" er meinte auch "Den Ausweiß werdet ihr früher oder später abgeben, wenn ich das sage"
Nachdem er diesen Fall ans Gericht geschickt hat, kam die Gerichtsentscheidung auch sehr schnell - "rechtmäßig erworben"
Der Beamte hat aber weiter nach Mängel bzw. nach etwas gesucht, womit er uns Schwierigkeiten bereiten kann. Das hat er jetzt auch gefunden..
Bei der Antrag gibt es die Frage, ob man schon Straftaten in Deutschland begangen hat. Darauf haben wir mit "ENTFÄLLT" geantwortet.
2009 habe ich meine Frau auf ein Parkplatz ohne Führerschein fahren lassen. Wir wurden von vorbeifahrende Polizisten angesprochen. Personalien wurden aufgeschrieben und nach 1 Monat kam schon die Strafe - 15 Tagessetze x 30. für mich und 15 Tagessetze x 20. für meine Frau. Damals hat jemand mir erzählt, dass auf Privatgelände wir überhaupt nicht bestraft werden dürfen. Wir haben aber zu wenig Erfahrung und Geld gehabt um ein Anwalt auszusuchen und haben die Strafrechnung einfach bezahlt. "ENTFÄLLT" haben wir bei der Antrag auf Einbürgerung, weil wir keine Dokumente mehr von diesen Fall hatten und glaubten der Fall wäre schon verjährt. Sofort nachdem der Beamte das bemerkt hat, hat er meinen Anwalt geraten den Antrag auf Einbürgerung zurückzunehmen. - Das habe ich sofort gemacht.
Er hat nach wie vor auch bei mein Anwalt angedeutet, dass es sich nur um den Pass unseres Kindes dreht und wir den einfach abgeben müssen um uns weitere "Kopfschmerzen" zu ersparen. Wir sagten, nein!
Er hat jetzt komischer Weise nur mich angezeigt.
Jetzt wird mir ein "Erschleichen einer Einbürgerung gem. §42 StAG" vorgeworfen. Das Gericht hat eine Strafe von 80 Tagessetze x 50. festgesetzt. Ich habe 14 Tage Zeit auf Einspruch.
WIR BRAUCHEN HILFE ? KÖNNEN SIE UNS HELFEN?
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mfg Stefanov
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