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Nötigung durch Hauskäufer

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  • Nötigung durch Hauskäufer

    ohne jetzt eine Rechtsberatung online zu machen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass einige, höchst bemerkenswerte Urteile zu diesem Thema ergangen sind.
    Hauskäufer gehen in ihrem Interesse zu einem möglichst niedrigen Preis zu kaufen oft über die Grenzen des rechtlich Zulässigen hinaus.
    Manipulationen oder Nötigungen braucht aber der Verkäufer nicht hinzunehmen.
    Dazu gehören vor allem öffentlich gemachte Aussagen zum Zustand einer Wohnung oder eines Hauses.
    Der Käufer ist kein Fachmann. Macht er Aussagen, die den Schluss zulassen, dass von einem Fachmann ein Mangel erkannt wurde, ohne dass dies der Wahrheit entspricht, kann der Käufer, auch nach dem Kauf, deshalb belangt werden. Es mag in der Praxis schwer sein dies nach zu weisen. Gelingt es aber doch, so ist der Kaufvertrag u. U. nichtig oder es besteht die Möglichkeit einen Schadensersatz zu verlangen.

    Die Beiträge, anscheinend zum Teil von verzweifelten Verkäufern verfasst, veranlassen mich, diesen Personen die Konsultation eines Anwalts zu empfehlen. Erfahrungsgemäß zeigt die Abmahnung durch einen Anwalt ein gutes Resultat.

    MfG Dr. Menten

  • #2
    sehr geehrter Herr Dr. Menten

    Ich habe über mein Problem bereits im Forum Nachabrschaftsstreit geschrieben. Ein Nachbar wollte eines meiner Häuser kaufen. Es gab bereits einen Notartermin. Als ich sah, dass der Vertrag zu meinen Ungunsten verändert worden war, habe ich den Notartermin abgesagt.

    Der Nachbar hatte offensichtlich nicht genügend Sicherheiten und so versuchte die Bank über eine recht ungewöhnliche Konstruktion das Risiko auf mich abzuwälzen. Klar dass ich nicht unterschrieben habe.

    Jetzt bekommt diese Sache noch eine zusätzliche pikante Note: besagter Nachbar will für den nicht zustande gekommenen Hausverkauf auch noch Geld. Angeblich sind ihm Kosten entstanden.

    Allerdings hat er bisher noch keine ernsthaften Anstrengungen unternommen um das Geld zu bekommen.

    Könnten Sie mir dazu einen Hinweise geben?

    Mit freundlichen Grüßen von Klarenfeld
    Ich grüße Euch !
    Je vous salue !
    Greetings to you !

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    • #3
      trifftige Gründe von einem Kauf zurückzutreten...

      Sehr geehrte gnädige Frau,

      das Recht sieht vor dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben vom Verkauf zurückzutreten, wenn sog. "triftige Gründe" vorliegen.
      Das könnte bei Ihnen der Fall sein. Sie sollten sich in dieser Angelegenheit aber anwaltschaftlich beraten lassen.

      Mit freundlichen Grüßen Dr. Menten

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      • #4
        Leute bleibt locker !

        wir sind hier nicht auf dem Opernball oder zum Tee bei der Queen

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        • #5
          ich finde einen gepflegten Stil

          durchaus ok. Auch im Internet kannst Du höflich bleiben.

          Klingt richtig romantisch - gnädige Frau...

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          • #6
            die Banken sind mit der Kreditvergabe sehr zurück haltend

            aber es sind ihnen einige Tricks eingefallen um das Risiko voll auf Käufer und Verkäufer zu übertragen. Wenn der Käufer kein Geld hat, dann wird dem Käufer ein Vertrag untergejubelt, dass einem Hören und Sehen vergeht!

            OE

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            • #7
              wenn es um Geld geht

              dann verlieren die Leute ihre Bedenken. Sie legen dic haufs Kreuz und lachen weil es ihnen gelungen ist.
              Autoverkauf, Hausverkauf - immer aufpassen. Viel Kohle - viele geier!

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