Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Streit mit Vermieter - Probleme mit der Sicherung einer Immobilie für das Alter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Streit mit Vermieter - Probleme mit der Sicherung einer Immobilie für das Alter

    Auch Betroffene und Erfahrende,
    meine Frau und ich haben vor 16 Jahren (1. Okt. 1992) eine Wohnung in einem zwei Familienmiethaus auf Lebenszeit gemietet. Das Miethaus wurde verkauft, so dass wir seit dem 1. Jan. 2008 einen neuen Vermieter haben.
    Vorab bemerkt, wir benötigen keinen Rechtsbeistand oder eine Rechtsberatung. Wir sind Mitglied in einem Mieterverein des DMB und haben eine Rechtsschutzversicherung für das Mietrecht.
    Meine Frau ist 66 Jahre und ich bin 72 Jahre alt.
    Wir beide haben immer nur in Mietwohnungen gewohnt und sind nie von einem Vermieter so behandelt oder gekündigt worden.
    Der neue Vermieter bzw. seine Rechtsanwälte schickten uns seit Feb. 2008 ca. 15 zweiseitige Schreiben mit absurden Abmahnungen, Beschuldigen, Behauptungen und Lügen in einem Ton, dass es einem “die Stiefel auszieht“.
    Nun die Details:
    15 Jahre waren unsere Vermieter das Ehepaar x, . Vom 1. Oktober 1992 bis zum 31. Dezember 2007 dauerte das Mietverhältnis.
    Im Oktober 2007 wurde das Miethaus an Herrn y und Frau z, verkauft. Ab Januar 2008 erhielten die neuen Vermieter von uns die Miete, welche aller Dings um 5 % gemindert war. Der Vorvermieter hatte die Sanierung der
    äußeren Wohnungszugangstreppe schon im November 2006 zu gesagt, aber trotz Mietminderung noch nicht durchgeführt. Der zur Mietminderung führende Mangel der Mietsache wurde vom Käufer selbstveständlich mitgekauft, wie unser Mietvertrag.
    Als ich Herrn y schon im November 2007 über die Mietminderung in Kenntnis setzte und dabei erwähnte, dass das auf Anraten unseres Anwaltes geschieht, hatte ich wohl die 12 getroffen.
    Herr y kündigte uns sofort großen Ärger an, auf Grund der Tatsache, dass wir einen Anwalt eingeschaltet haben.
    Das die Mietminderung begründende Schreiben unseres Anwaltes war die Initialzündung zu einem inzwischen wohl 150 DIN A4 Seiten umfassenden Schriftwechsel. Durch die Anwälte der Vermieter werden wir beleidigt, unbegründet beschuldigt, laufend abgemahnt und es werden unberechtigte Forderungen gestellt.
    Die Forderungen sind unter anderem:
    Entfernen der zum Mietobjekt gehörenden Grundwasserpumpe aus dem Heizungskeller.
    Räumung eines uns vom Vorvermieter zu geteilten Kellerraumes.
    Rückgabe eines uns vom Vorvermieter zu geteilten zusätzlichen kleinen
    Gartenstückes.
    Die Beschuldigungen sind unter anderem:
    Allgemeinstromdiebstahl.
    Installation von Stromleitungen im allgemein zugänglichen Keller.
    Installation von Wasserleitungen im allgemein zugänglichen Keller.
    Manipulation der Zentralheizungsanlage.
    Verursachen von nassen Kellerwänden.
    Die Beleidigungen sind unter anderem:
    „Sie sind nur Mieter und sonst nichts.“
    „Von Ihren Mandanten wird das Mietverhältnis nachhaltig gestört.“
    „Ihr vermeintliches Verlangen ist absurd“.
    Abgemahnt wurden wir:
    Wegen eigenmächtigem Handeln.
    Manipulation an der Heizung und an Wasser- und Strom-Leitungen.
    Anruf bei der Polizei, nach dem der Vater des Vermieters sich weigerte unseren Garten zu verlassen.

    Wir wurden wegen der nur zwei Monate dauernden Mietminderung (31,28 €) verklagt. Das Gericht wies die Klage ab und gebot uns die Mietminderung bis zur Mangelbeseitigung weiter vorzunehmen.
    Die Sanierung der äußeren Wohnungszugangstreppe wurde vom Herrn y unter Anleitung seines Vaters eigenhändig vorgenommen und ist auch dementsprechend gelungen.
    Die zum Mietobjekt gehörende Grundwasserpumpe ist aus dem Heizungskeller vom Vermieter entfernt worden und nicht wieder an den vorhandenen Brunnen angeschlossen.
    Die Installateurrechnung der Pumpendemontage sollten wir bezahlen.
    Der Heizungskeller, der allen Mietern zum Abstellen Ihrer Fahrräder und Gartengeräte (u. A. Rasenmäher und Gartenmöbel im Winter) vom Voreigentümer zur Verfügung gestellt wurde, ist jetzt verschlossen und an die Tür ist ein Schild “Betreten durch Unbefugte verboten“ geklebt.
    Im Heizungskeller sind alle Notabsperrhähne für Wasser und Gas. Ferner befinden sich in diesem Raum die Zähler für Wasser und Gas.
    Die Notabsperrhähne fürs Wasser sollen nun in einen unserer beiden Kellerräume verlegt werden, damit jeder Mieter wieder Zugang zu besagten Hähnen hat. Dazu sollen wir drei Wände freimache, welches einer totalen Räumung des Raumes gleichkommt.
    Im September 2007 besichtigten die jetzigen Hausbesitzer (vier Personen) mit einem Makler der Stadtsparkasse und dem damaligen Hauseigentümer (also sechs Personen) unsere Wohnung. Der Herr y sagte zu seiner Lebensgefährten in etwa: „Hier kann man was draus machen!“. Die Herrschaften wussten alle, dass wir einen Mietvertrag auf Lebenszeit haben.
    Seit dieser Zeit habe ich einmal mit dem Herrn y telefoniert (siehe oben) und sonst kein Wort gewechselt. Wir werden auch nicht gegrüßt bzw. wird unser Gruß nicht erwidert.
    Wir haben seit 1992 bis heute ca. 60.000 € im Garten und Haus investiert, da wir ja den Rest unsere Tage hier verbringen wollten.
    Die Investitionen sind:
    Eine Verglasung des Windfangs auf der Forderseite des Hauses.
    Anbau eines Wintergartens auf der Gartenseite.
    Eine Terrasse im Garten.
    Anlage eines Staudengartens mit entsprechenden Beeteinfassungen.
    Aufstellung eines kleinen Gewächshauses zum Aufziehen der Blumen im Frühjahr.
    Treppe und Stufenbeete vor dem Wintergarten.

    Nun haben wir die Miete rückwirkend und mit Begründung ab Juni 2008 um 5% gemindert, da die zum Mietobjekt gehöhrende Grundwasserpumpe nicht mehr von den Mietern zur Gartenbewässereung genutzt werden kann. Die Anwälte der Vermieter teilten uns mit, dass ihre Mandanten die Mietminderung mit Erstaunen festgestellt haben obwohl die Minderung keinen "Raum" hat. Selbstverständlich werden gerichtliche Schritte eingeleitet, falls wir nicht bis zum 27. Nov. 2008 den Fehlbetrag der Miete überwiesen haben.
    Nun warten wir täglich auf den Mahnbescheid und den folgenden Gerichtsprozess, um im Frühling wieder kostengünstiges Gartenwasser zu haben.

    Meine Beschreibung erzeugt ja wohl den Eindruck, dass ich mit dem Mobben von der Seite der Vermieter durch ihre Anwälte gut klar komme. Das mag ja wohl sein, nur meine "kleine" Frau leidet sehr.
    Ich benötige einen Menschen, der meiner Frau glaubhaft vermittelt, dass das was Anwälte schreiben, nur Müll ist und erst wenn sich ein Gericht meldet ernst zu nehmen ist.

    Im Weiteren gibt es keinen Anwalt, der sich auf so einen außergerichtlichem Schriftwechsel einläßt. Er kann ja damit nichts verdienen. Unser Vermieter hat aber einen Verwandten oder guten Freund als Bürovorsteher in einer Anwaltskanzlei, der mit dem Briefbogen seines Arbeitgebers uns mobbt.
    Kann man dem Herrn, mit Namen xxx , mit der Anwaltskammer das Handwerk legen?

    Nun hoffe ich, dass jemand die Muße hat meine Auslassung zu lesen und mir irgend wie behilflich sein kann.

    Ich grüße alle Forenteilnehmer.
    Bleiben Sie mir gewogen.

    Schroeder
Lädt...
X