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Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

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  • Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

    Wie hoch ist eigentlich die Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

    Wie man weiß gibt es Pfusch bei den Ärzten. Da wird schon mal eine falscher Arm amputiert etc.

    Gut, vor Gericht gibt es mehrer Instanzen. Aber wieviele Fehlurteile gibt es so durchschnittlich?

    Wenn ich mich so umschaue sind die Leute nicht besonders zufrieden mit den Urteilen. Gerade die Mobbingsachen sind oft Zivilrecht. Da gibt es doch eine Menge Probleme. Würde mich nur mal interessieren ob es dafür auch Statistiken gibt.

    Beim Straftrecht ist es eh klar. Wenn du eine arme Sau bist, dann bekommst du den vollen Segen ab. Wenn du Kohle hast kaufst du dich in der einen oder anderen Form frei.

    Wer prüft eigentlich die Gutachter nach? Da könnte doch ganz schön manipuliert werden. Mal davon abgesehen, dass auch Laboranten bei der Arbeit Fehler machen.

    Percussion - :-D

  • #2
    ich persönlich glaube dass bei Zivilprozessen etwa 30 % fehlerhaft sind. Vor allem die Klagen gegen grösserer Firmen sind mit den an den Streitwert gekoppelten Kosten eigentlich nur eine Ungerechtigkeit von Anfang an.

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    • #3
      Das letzte wirklich gerechte Urteil wurde von Salomon gefällt und auch darüber streiten die Experten!

      Wizzard

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      • #4
        Klar gibt es Urteile die falsch sind, oder nicht so ganz richtig. Aber es gibt ja Instanzen ...

        Die andere Frage ist, was wäre wenn wir keine Richter hätten ?

        Oder solche wie in gewissen Ländern in Äquatornähe?

        Letztenendes ziehen wir dann doch ein deutsches Gericht vor, trotz aller Fehler ...

        Petrus

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        • #5
          bei den Ärzten gibt es bis zu 10 % Pfusch

          und bei den Richtern?

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          • #6
            bei den Richtern / Verfahren gibt es mehrere Instanzen

            deshalb würde ich das nicht mit einer Op vergleichen.

            Unsere Rechtssystem ist nicht optimal, aber um einiges besser als z. B. bei den Amis!

            Putzig

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            • #7
              aus eigener leidvoller erfahrung mit sozial-,amts-,land- u. vormundschaftsgericht kann ich nur zu dem schluss kommen das einem ohne adäquate rechtsvertretung u. genügend geldmittel vor deutschen gerichten nur unrecht wiederfährt.
              jedermann-niemand
              Erfahrenes Forumsmitglied
              Zuletzt geändert von jedermann-niemand; 22.03.2009, 11:06.

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              • #8
                AW: Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

                ich schätze dass es erstinstanzlich so um die 20 % sind. In der zweiten dann vielleicht nur noch 5 %

                Was ein echte Schande ist, ist die Entschädigung die du bekommst wenn Du zu unrecht verurteilt wirst. Sind so um die 25 Euro pro Tag abzüglich Verpflegungssatz von 5 oder 6 Euro.

                Aber bei 3 Klassen bei der Versorgung von Kranken ist eine Zweiklassenjustiz ja fast schon fortschrittlich.
                Moderatorin des Mobbingforums

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                • #9
                  AW: Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

                  erschütternd wie viele Fehlurteile es gibt. In den USA müssen sie hunderte aus den Todeszellen entlassen weil sie zu unrecht verurteilt wurden. Man stelle sich vor, die hätten diese Unschuldigen exekutiert.

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                  • #10
                    AW: Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

                    Es gibt bei jeder Tätigkeit eine Fehlerquote. Die Fehlerquote bei Urteilen genau festzulegen würde einen verlässlichen, genauen Maßstab voraussetzen.

                    Dieser ist nicht vorhanden so dass die internen Schätzungen der Fehlerquote bei 3 - 5 % liegt. Das bedeutet dass ungefähr bei jedem 20. Urteil (Strafprozess) ein Fehlurteil vorliegt. Die Möglichkeit der Berufung verringert diese Zahl nicht, da eine erfolgreiche Berufung vom Bildungsstand des Täters, seinen finanziellen Mitteln und Beziehungen abhängt.

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                    • #11
                      AW: Fehlerquote bei Gerichtsurteilen?

                      es gibt nicht umsonst den Begriff "Rechtsbeugung" das ist so wie ein "Kunstfehler" beim Arzt ...

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