Hallo Magister
Eine Zeitung und die Reporter sind zur Wahrheit verpflichtet. Wer falsche und ehrenrührige Artikel über eine Person verbreitet macht sich strafbar im Sinne des Gesetzes.
Straftaten kann man anzeigen und ziehen strafrechtliche Verfolgung nach sich. Wer Behauptungen aufstellt, der muss auch die Beweise dafür in der Hand haben.
Hierfür brauchst du keinen eigenen Anwalt sondern nur die zuständige Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige gegen die Zeitung zu mobilisieren. Wird der Anzeige stattgegeben und eine Untersuchung eingeleitet an deren Ende die Sanktionierung der Täterschaft steht, dann kannst du in der Folge ganz beruhigt auch eine Zivilklage gegen die Urheber und Schadensersatz vom "Schmierenblatt" und Täter einfordern. Deinen Anwalt zahlt dann die Gegenseite.
Ich kenne einen Fall, da haben die Kollegen einen jungen, neuen Kollegen in der Weise fertig gemacht, indem sie eine Anzeige in einem homosexuellen Kontaktblatt geschaltet haben mit seiner privaten Telefon Nr. und diese Anzeige am Morgen offen dem Chef auf den Schreibtisch gelegt haben. Mit leuchtendemTextmarker hinterlegt versteht sich und mit Kommentar hinterlegt wer das ist.
Der junge Mann war so verzweifelt, dass er sich das Leben nahm. Er sah keinerlei Möglichkeit sich dagegen zu widersetzen. Er hätte nur nachfragen müssen bei dem Blatt wer diese Anzeige geschaltet und bezahlt hat. Notfalls über eine Anzeige den Urheber ermitteln müssen.
Er drehte sich nur in sich selbst und wählte die falschen Mittel. Geh nach dem Prinzip Ursache und Wirkung die Sache an. Jemand hat das geschaltet. Die Frage ist Wer? Das gilt es herauszufinden.
Nichts anderes! Und dann mit brachialer Macht alle Register zu ziehen die das Gesetz her gibt.
Da es sich nicht um eine Bagatelle handelt sondern um einen existenzbedrohenden Akt, solltest du Gehör finden. Was zu weit geht geht zu weit. Wenn dich einer, mit Verlaub lediglich als "A....loch" tituliert wirst du wohl keine nennenswerte Aufmerksamkeit bekommen. In diesem Fall jedoch steht ein hoher Streitwert im Raum bei dem die Staatsanwaltschaft nicht wegschauen kann. Und wenn die lokale kein Interesse bekundet gehst du zur nächsthöheren Instanz. Du musst jemanden finden der dir Gehör schenkt und so lange musst du einfach suchen. Da führt kein Weg dran vorbei.
Und in der Regel findet man auch jemanden. Die Prominenten klagen regelmässig gegen die unverfrorene Presse. Da hört man meist nicht viel davon bis das Urteil gesprochen ist. Das kann die richtig teuer zu stehen kommen. Warum versuchst du es nicht einfach?
Du hast schliesslich nichts mehr zu verlieren! Warum solltest du auch nur eine Sekunde an die Folgen denken? Denke lieber daran was es für Folgen hat gar nichts zu tun? Das ist ein stillschweigendes Eingeständnis, dass die anderen Recht haben! Willst du das?
Wer seine Integrität derart leichtfertig preisgibt, dem ist leider nicht mehr zu helfen! Ich hoffe nicht, dass dies auf dich zutrifft.
Viele Grüsse
Eine Zeitung und die Reporter sind zur Wahrheit verpflichtet. Wer falsche und ehrenrührige Artikel über eine Person verbreitet macht sich strafbar im Sinne des Gesetzes.
Straftaten kann man anzeigen und ziehen strafrechtliche Verfolgung nach sich. Wer Behauptungen aufstellt, der muss auch die Beweise dafür in der Hand haben.
Hierfür brauchst du keinen eigenen Anwalt sondern nur die zuständige Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige gegen die Zeitung zu mobilisieren. Wird der Anzeige stattgegeben und eine Untersuchung eingeleitet an deren Ende die Sanktionierung der Täterschaft steht, dann kannst du in der Folge ganz beruhigt auch eine Zivilklage gegen die Urheber und Schadensersatz vom "Schmierenblatt" und Täter einfordern. Deinen Anwalt zahlt dann die Gegenseite.
Ich kenne einen Fall, da haben die Kollegen einen jungen, neuen Kollegen in der Weise fertig gemacht, indem sie eine Anzeige in einem homosexuellen Kontaktblatt geschaltet haben mit seiner privaten Telefon Nr. und diese Anzeige am Morgen offen dem Chef auf den Schreibtisch gelegt haben. Mit leuchtendemTextmarker hinterlegt versteht sich und mit Kommentar hinterlegt wer das ist.
Der junge Mann war so verzweifelt, dass er sich das Leben nahm. Er sah keinerlei Möglichkeit sich dagegen zu widersetzen. Er hätte nur nachfragen müssen bei dem Blatt wer diese Anzeige geschaltet und bezahlt hat. Notfalls über eine Anzeige den Urheber ermitteln müssen.
Er drehte sich nur in sich selbst und wählte die falschen Mittel. Geh nach dem Prinzip Ursache und Wirkung die Sache an. Jemand hat das geschaltet. Die Frage ist Wer? Das gilt es herauszufinden.
Nichts anderes! Und dann mit brachialer Macht alle Register zu ziehen die das Gesetz her gibt.
Da es sich nicht um eine Bagatelle handelt sondern um einen existenzbedrohenden Akt, solltest du Gehör finden. Was zu weit geht geht zu weit. Wenn dich einer, mit Verlaub lediglich als "A....loch" tituliert wirst du wohl keine nennenswerte Aufmerksamkeit bekommen. In diesem Fall jedoch steht ein hoher Streitwert im Raum bei dem die Staatsanwaltschaft nicht wegschauen kann. Und wenn die lokale kein Interesse bekundet gehst du zur nächsthöheren Instanz. Du musst jemanden finden der dir Gehör schenkt und so lange musst du einfach suchen. Da führt kein Weg dran vorbei.
Und in der Regel findet man auch jemanden. Die Prominenten klagen regelmässig gegen die unverfrorene Presse. Da hört man meist nicht viel davon bis das Urteil gesprochen ist. Das kann die richtig teuer zu stehen kommen. Warum versuchst du es nicht einfach?
Du hast schliesslich nichts mehr zu verlieren! Warum solltest du auch nur eine Sekunde an die Folgen denken? Denke lieber daran was es für Folgen hat gar nichts zu tun? Das ist ein stillschweigendes Eingeständnis, dass die anderen Recht haben! Willst du das?
Wer seine Integrität derart leichtfertig preisgibt, dem ist leider nicht mehr zu helfen! Ich hoffe nicht, dass dies auf dich zutrifft.
Viele Grüsse