Es gab auf verschiedenen Kongressen immer wieder die Diskussion über die IP. Entgegen der Laienmeinung zeigt die IP nicht den User an, sondern nur den Provider der vom User benutzt wird. Eine Rückverfolgung über die IP ist teuer und kann nur von Fachleuten mit dem entsprechenden Equipement durchgeführt werden. Ausserdem muss der Provider per Gerichtsbeschluss gezwungen werden den Namen heraus zugeben. Da in den letzten Jahren immer mehr dynamische IPS vergeben werden ist die Rückverfolgung zusätzlich erschwert. Wer sich über tor ( darknet) einwählt ist praktisch nicht, oder nur mit enormem Aufwand identifiziertbar .
Der neueste Fall in Norddeutschland zeigt, dass auch Behörden oft hilflos sind beim Ermitteln der wahren IP bzw. dessen Eigentümer. Letztendlich musste im vorliegenden Fall entschieden werden, was mehr zählt, das Recht auf den Schutz der Identität des Kindes oder dessen physische und psychische Unversehrtheit.
Das LKA musste die ungewöhnlichen Methode verwenden bzw. das Bild des Opfers veröffentlichen, da der Täter seine Identität im Netz (darknet) komplett verschleiert hatte. Die Person wäre auch im darknet zu ermitteln gewesen, wie etwa der Verkauf einer Glock an den Münchner Attentäter gezeigt hat. Da konnte der Waffenhändler zeitaufwändig , aber letztendlich problemlos ermittelt werden.
Bei der aktuellen Sache mit dem Kind, war Gefahr im Verzug. Es war einfach nicht die Zeit da in Ruhe nach dem Täter zu suchen. Also wurde ein Bild des Opfers veröffentlicht und der rasche Erfolg gab den Beamten recht.
Der neueste Fall in Norddeutschland zeigt, dass auch Behörden oft hilflos sind beim Ermitteln der wahren IP bzw. dessen Eigentümer. Letztendlich musste im vorliegenden Fall entschieden werden, was mehr zählt, das Recht auf den Schutz der Identität des Kindes oder dessen physische und psychische Unversehrtheit.
Das LKA musste die ungewöhnlichen Methode verwenden bzw. das Bild des Opfers veröffentlichen, da der Täter seine Identität im Netz (darknet) komplett verschleiert hatte. Die Person wäre auch im darknet zu ermitteln gewesen, wie etwa der Verkauf einer Glock an den Münchner Attentäter gezeigt hat. Da konnte der Waffenhändler zeitaufwändig , aber letztendlich problemlos ermittelt werden.
Bei der aktuellen Sache mit dem Kind, war Gefahr im Verzug. Es war einfach nicht die Zeit da in Ruhe nach dem Täter zu suchen. Also wurde ein Bild des Opfers veröffentlicht und der rasche Erfolg gab den Beamten recht.
Kommentar