Alteisenfahrer hat einen Beitrag gemeldet.
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Beitrag: Mobbing auf der Strasse, U-Bahn, Zug etc. unangenehme Erfahrungen auf der Strasse
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Erstellt von: comet 11 plus
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Das läuft alles über Zivilkage und da zahlt erst mal der, der klagt, - nämlich seinen Anwalt. Wie das Gericht entscheidet, ist auch erst hinterher klar.
Meines Wissens spricht man übrigens bei einer Zivilklage auch nicht von Strafmaß. Eingestellt wird eine Anzeige wegen Beleidigung nicht wegen Geringfügigkeit, sondern mangels öffentlichen Interesses.
Deine Quellen scheinen mir etwas suspekt.
Kann man solch einen Schwachsinn falsch zitieren?
Grund:
Ich denke das geht wirklich zu weit! Unqualifizierte Komentare ohne Ende und dann den Vorwurf des Schwachsinns! Geht´s noch?
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Erstellt von: comet 11 plus
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Zitat von Maggy2014
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Meines Wissens spricht man übrigens bei einer Zivilklage auch nicht von Strafmaß. Eingestellt wird eine Anzeige wegen Beleidigung nicht wegen Geringfügigkeit, sondern mangels öffentlichen Interesses.
Deine Quellen scheinen mir etwas suspekt.
Kann man solch einen Schwachsinn falsch zitieren?
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