Das Thema "kleiner Waffenschein" bzw. der Kauf von Gasrevolvern, Pfefferspray etc. wurde hier im Forum schon an verschiedenen Stellen diskutiert.
Soweit ich informiert bin gilt lt. Wikipedia :
Der Kleine Waffenschein wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Der kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein der den Inhaber zum Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.
Kaufen kann man die Dinger also auch ohne den kleinen Waffenschein.
Was die 9mm Gasrevolver angeht, da kann ich nur sagen das rummst ganz gewaltig. Wer die Gasladung aus kurzer Entfernung ( 1m) ins Gesicht bekommt kann erblinden, da mit der Gasladung auch Pulverteilchen herausgeschleudert werden.
Wer so eine Waffe einsetzen möchte sollte sich genau informieren und das Schießen üben. Die Gasmenge die man selbst abbekommen kann ist zu vernachlässigen. Das ist zumindest meine Erfahrung.
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