Viele der Forumsnutzer werden in die Lage kommen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, weil das ertragene Mobbing seine Spuren hinterlassen hat, und die Psyche einen nicht reparablen Schaden erlitten hat. Als letzter Ausweg bleibt meistens nur einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. In der Regel wird erst eine Reha bewilligt, bevor ein Rentenbescheid ausgestellt wird. Was ist aber wenn der Antragsteller/rin nicht Reha-fähig ist und bereits vom eigenen Arzt "kaputt" geschrieben ist?
Es ist sicherlich nicht leicht zu der Entscheidung zu kommen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. In der Regel sind dann schon die Krankengeldzahlungen erschöpft und die Arbeitsagentur drängt darauf einen Antrag zu stellen. Die DRV sagt grundsätzlich gilt Reha vor Rente. Was ist aber wenn ein SB-Ausweis mit 50% vorliegt und schriftlich von der eigenen Ärztin bestätigt wird, das man nicht Reha-fähig sei, und schon gar nicht belastbar oder reisefähig. Der Bericht meiner Ärztin liegt der DRV vor, und troztdem soll ich an einer 6-wöchigen Reha mit steigender Belastung teilnehmen
. Ich habe mich tel. erkundigt ob sich dann eine Begleitperson mit mir in Verbindung setzt, und ob der Bericht meiner Ärztin nicht vorliegt. Die Antwort war: unsere Ärztin
hat entschieden......blah,blah usw..
Letztendlich darf ich jetzt den VdK bemühen, was die rechtliche Seite angeht. Medizinisch ist der Fall klar, jedoch müßte ich weitere Wilkür in Bezug auf die Rentengewährung durch die DRV erdulden, wenn ich den Antrag auf Reha zurückziehe. Und zu diesem Antrag wurde ich durch meine Krankenkasse genötigt. Entweder Antrag stellen oder kein Krankengeld mehr! Ist schon lange nicht mehr aktuell.
Es gibt zwar keine Anit-Mobbing-Gesetze in Deutschland, aber ich habe immer mehr den Eindruck das es Mobbing-Gesetze gibt, die dann durch irgendwelche Paragraphen untermauert werden.
Grüße Simon51
Es ist sicherlich nicht leicht zu der Entscheidung zu kommen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. In der Regel sind dann schon die Krankengeldzahlungen erschöpft und die Arbeitsagentur drängt darauf einen Antrag zu stellen. Die DRV sagt grundsätzlich gilt Reha vor Rente. Was ist aber wenn ein SB-Ausweis mit 50% vorliegt und schriftlich von der eigenen Ärztin bestätigt wird, das man nicht Reha-fähig sei, und schon gar nicht belastbar oder reisefähig. Der Bericht meiner Ärztin liegt der DRV vor, und troztdem soll ich an einer 6-wöchigen Reha mit steigender Belastung teilnehmen


Letztendlich darf ich jetzt den VdK bemühen, was die rechtliche Seite angeht. Medizinisch ist der Fall klar, jedoch müßte ich weitere Wilkür in Bezug auf die Rentengewährung durch die DRV erdulden, wenn ich den Antrag auf Reha zurückziehe. Und zu diesem Antrag wurde ich durch meine Krankenkasse genötigt. Entweder Antrag stellen oder kein Krankengeld mehr! Ist schon lange nicht mehr aktuell.
Es gibt zwar keine Anit-Mobbing-Gesetze in Deutschland, aber ich habe immer mehr den Eindruck das es Mobbing-Gesetze gibt, die dann durch irgendwelche Paragraphen untermauert werden.
Grüße Simon51
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