Die ganze Story ist zu komplex. Ich versuche das Wichtigste in Kurzform zusammenzufassen.
1999 Kauf des Hauses vom Vater meines Nachbarn.
Nachbar Oberlieger, ich Unterlieger am Hang.Mittlerweile ist er Nachbar an 3 !!! Grundstücksgrenzen.
Bei Übergabe nur 2 Hausschlüssel ( wird später interessant )
Bis 2012 Meinungsverschiedenheiten in einem normalen Rahmen.
Eskalation ab 2013
möglicher Auslöser:
Verfasser bekam von der Mutter notarielle Generalvollmacht anstelle von Sohn ( Nachbar ) und Schwiegertochter wegen ( vorsichtig ausgedrückt ) nachvollziehbarem, gestörten Vertrauensverhältnisses. Verfasser kümmerte sich um die persönlichen Angelegenheiten der bereits 82 jährigen Frau, machte alle sachlichen Ausarbeitungen für einen Immobilienrechtsstreit. Ziel des Verfassers das die Frau im Erfolgsfall selbst über ihre Vermögenswerte verfügen kann. Sohn zog mitten im Verfahren seine Zusage zurück, im Falle eines Erfolges das nötige Geld für die Rückabwicklung bereitzustellen. Verfasser besorgte Zusage eines Kreditinstitutes. 2013 Rückgabe der Generalvollmacht an Notar wegen unredlichen Verhaltens der Frau und des Sohnes.
Das Verfahren wurde dann in der Berufungsinstanz verloren. Die Familie war sich einig zu klagen, ich habe lediglich ausgearbeitet. Meiner Hilfsbereitschaft habe ich dann wohl nachfolgendes zu verdanken:
2013 habe ich mir 9 Tonnen Mutterboden bestellt. Fahrer erklärte mir, der Nachbar hätte ihm die Zufahrt zu meinem Grundstück verweigert, er solle am 100 Meter entfernten , öffentlichen Weg abladen. Schaum vorm Mund, Nachbarn zurechtgewiesen.
Gleichartige Wiederholungen bei Besuchern und Anliefern in der Folgezeit. Wie auch Beobachten, Belauschen, Belästigen.
September 2013 Besuch der Polizei. Habe auf meiner von seinem Wohnhaus uneinsehbaren Terrasse im Kiesbett eine Feuerstelle. Polizei genervt, „ wir sind hier falsch „.
2014 Abhandenkommen einiger Dinge von meinem Grundstück. Ein zur Restauration gekaufter VW T 3 wurde als Ersatzteilspender genutzt. Bei Verkauf Türschlösser funktionsunfähig, Cockpitabdeckung fehlte.
Untersagung des Betretens meines Grundstückes, Anschaffung einer Videoüberwachung.
2015 Videoüberwachung durch Nachbarn im Bereich des Wegerechtes, des öffentlichen Weges durch versteckte Kameras. Einige Monate nach Aufforderung entfernt. Überwachung durch Bewegungsmelder bis heute vorhanden, Scheinwerfer blendend eingestellt.
Mai 2015 Starkregenereignis mit Überflutung von Grundstück und Keller durch nicht natürlich zulaufendes Wasser vom Nachbargrundstück. Vorhandene Stützwand mit Rissen, Neigung, Auswölbungen. Weigerung hier Abhilfe zu schaffen.
Im September 2015 Anpflanzung von 45 Bäumen um mir den Wasserblick zu versauen.
Ostern 2016 Beschwer des Wegerechtes mit einem vorschriftswidrigen Tor. Keine problemlose Zufahrt für Lösch und Rüstfahrzeuge. Gefälligkeitsbescheinigung des Ortsbrandmeisters, rechnerisch widerlegbar. Bauaufsicht schafft dennoch keine Abhilfe.
Beantragung selbständiges Beweisverfahren wegen Wasserzulauf und Einsturzgefahr.
Sachverständigengutachten April 2017. Trotzdem Weigerung Abhilfe zu schaffen.
Mai 2017 Verfolgung, Abschütteln unmöglich. Polizei direkt angefahren und zu Protokoll gegeben.
September 2017 Bedrohung inkl. Anrempeln
Zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Empfohlene Maßnahmen des Sachverständigen sind jedoch nicht einklagbar. Lediglich die Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen. Keine kurzfristige Abwehr der Gefahr so möglich.
Februar 2018 Abgabe des Sachverständigengutachtens mit weiteren Unterlagen und Bildern an die Bauaufsicht.
Akteneinsicht in Bauunterlagen beantragt und eingesehen. Nachbar war früher gemeinsam mit seinem Vater Miteigentümer. Sein Haus wurde von der hier verbauten Heizungsanlage mit beheizt.
Eltern wohnten nicht hier. Zugang zur Heizungsanlage muss aber möglich sein.
Nun stellt sich die Frage nach dem dritten Schlüssel ….....
Anzeige gegen mich wegen der Videoüberwachung. Polizeibesuch, in Augenscheinnahme. Keine Daueraufzeichnung, kein Medium vorhanden, Ausrichtung auf Grundstücksgrenzen / Zugang. Bei Akteneinsicht durch den Rechtsbeistand geht die abschreckende Wirkung verloren.
Mit Einschreiten der Bauaufsicht werde ich hier in jeder Hinsicht hochgradig gefährdet sein.
Fazit:
es war dumm die Schlösser nicht gleich ausgetauscht zu haben und im nach hinein ein Fehler helfen zu wollen. Das muss ich mir ankreiden. Aber manche Menschen haben es drauf andere zu manipulieren und ihre wahre Persönlichkeit zu verstecken.
Wie sich das hier entwickeln wird, ich weiß es nicht. Für den Erhalt von Haus und Hof habe ich das wichtige und richtige getan. Im Zweifel bleibt dann meinen Kindern wenigstens das erhalten.
Mehr Möglichkeiten als eine Gefährderansprache durch die Polizei und eine einstweilige Verfügung einen bestimmten Abstand einzuhalten zu beantragen, bleibt mir wohl nicht. Menschen die einen eigenen Schaden in Kauf nehmen , wird das aber möglicherweise nicht abhalten.
Ich werde also überlegen müssen wie ich mich, mein Grundeigentum und auch meine pflegebedürftige, bei mir wohnende Mutter, schützen kann.
Für Anregungen und Ideen bin ich jederzeit dankbar.
1999 Kauf des Hauses vom Vater meines Nachbarn.
Nachbar Oberlieger, ich Unterlieger am Hang.Mittlerweile ist er Nachbar an 3 !!! Grundstücksgrenzen.
Bei Übergabe nur 2 Hausschlüssel ( wird später interessant )
Bis 2012 Meinungsverschiedenheiten in einem normalen Rahmen.
Eskalation ab 2013
möglicher Auslöser:
Verfasser bekam von der Mutter notarielle Generalvollmacht anstelle von Sohn ( Nachbar ) und Schwiegertochter wegen ( vorsichtig ausgedrückt ) nachvollziehbarem, gestörten Vertrauensverhältnisses. Verfasser kümmerte sich um die persönlichen Angelegenheiten der bereits 82 jährigen Frau, machte alle sachlichen Ausarbeitungen für einen Immobilienrechtsstreit. Ziel des Verfassers das die Frau im Erfolgsfall selbst über ihre Vermögenswerte verfügen kann. Sohn zog mitten im Verfahren seine Zusage zurück, im Falle eines Erfolges das nötige Geld für die Rückabwicklung bereitzustellen. Verfasser besorgte Zusage eines Kreditinstitutes. 2013 Rückgabe der Generalvollmacht an Notar wegen unredlichen Verhaltens der Frau und des Sohnes.
Das Verfahren wurde dann in der Berufungsinstanz verloren. Die Familie war sich einig zu klagen, ich habe lediglich ausgearbeitet. Meiner Hilfsbereitschaft habe ich dann wohl nachfolgendes zu verdanken:
2013 habe ich mir 9 Tonnen Mutterboden bestellt. Fahrer erklärte mir, der Nachbar hätte ihm die Zufahrt zu meinem Grundstück verweigert, er solle am 100 Meter entfernten , öffentlichen Weg abladen. Schaum vorm Mund, Nachbarn zurechtgewiesen.
Gleichartige Wiederholungen bei Besuchern und Anliefern in der Folgezeit. Wie auch Beobachten, Belauschen, Belästigen.
September 2013 Besuch der Polizei. Habe auf meiner von seinem Wohnhaus uneinsehbaren Terrasse im Kiesbett eine Feuerstelle. Polizei genervt, „ wir sind hier falsch „.
2014 Abhandenkommen einiger Dinge von meinem Grundstück. Ein zur Restauration gekaufter VW T 3 wurde als Ersatzteilspender genutzt. Bei Verkauf Türschlösser funktionsunfähig, Cockpitabdeckung fehlte.
Untersagung des Betretens meines Grundstückes, Anschaffung einer Videoüberwachung.
2015 Videoüberwachung durch Nachbarn im Bereich des Wegerechtes, des öffentlichen Weges durch versteckte Kameras. Einige Monate nach Aufforderung entfernt. Überwachung durch Bewegungsmelder bis heute vorhanden, Scheinwerfer blendend eingestellt.
Mai 2015 Starkregenereignis mit Überflutung von Grundstück und Keller durch nicht natürlich zulaufendes Wasser vom Nachbargrundstück. Vorhandene Stützwand mit Rissen, Neigung, Auswölbungen. Weigerung hier Abhilfe zu schaffen.
Im September 2015 Anpflanzung von 45 Bäumen um mir den Wasserblick zu versauen.
Ostern 2016 Beschwer des Wegerechtes mit einem vorschriftswidrigen Tor. Keine problemlose Zufahrt für Lösch und Rüstfahrzeuge. Gefälligkeitsbescheinigung des Ortsbrandmeisters, rechnerisch widerlegbar. Bauaufsicht schafft dennoch keine Abhilfe.
Beantragung selbständiges Beweisverfahren wegen Wasserzulauf und Einsturzgefahr.
Sachverständigengutachten April 2017. Trotzdem Weigerung Abhilfe zu schaffen.
Mai 2017 Verfolgung, Abschütteln unmöglich. Polizei direkt angefahren und zu Protokoll gegeben.
September 2017 Bedrohung inkl. Anrempeln
Zivilrechtliche Ansprüche bestehen. Empfohlene Maßnahmen des Sachverständigen sind jedoch nicht einklagbar. Lediglich die Verpflichtung Maßnahmen zu ergreifen. Keine kurzfristige Abwehr der Gefahr so möglich.
Februar 2018 Abgabe des Sachverständigengutachtens mit weiteren Unterlagen und Bildern an die Bauaufsicht.
Akteneinsicht in Bauunterlagen beantragt und eingesehen. Nachbar war früher gemeinsam mit seinem Vater Miteigentümer. Sein Haus wurde von der hier verbauten Heizungsanlage mit beheizt.
Eltern wohnten nicht hier. Zugang zur Heizungsanlage muss aber möglich sein.
Nun stellt sich die Frage nach dem dritten Schlüssel ….....
Anzeige gegen mich wegen der Videoüberwachung. Polizeibesuch, in Augenscheinnahme. Keine Daueraufzeichnung, kein Medium vorhanden, Ausrichtung auf Grundstücksgrenzen / Zugang. Bei Akteneinsicht durch den Rechtsbeistand geht die abschreckende Wirkung verloren.
Mit Einschreiten der Bauaufsicht werde ich hier in jeder Hinsicht hochgradig gefährdet sein.
Fazit:
es war dumm die Schlösser nicht gleich ausgetauscht zu haben und im nach hinein ein Fehler helfen zu wollen. Das muss ich mir ankreiden. Aber manche Menschen haben es drauf andere zu manipulieren und ihre wahre Persönlichkeit zu verstecken.
Wie sich das hier entwickeln wird, ich weiß es nicht. Für den Erhalt von Haus und Hof habe ich das wichtige und richtige getan. Im Zweifel bleibt dann meinen Kindern wenigstens das erhalten.
Mehr Möglichkeiten als eine Gefährderansprache durch die Polizei und eine einstweilige Verfügung einen bestimmten Abstand einzuhalten zu beantragen, bleibt mir wohl nicht. Menschen die einen eigenen Schaden in Kauf nehmen , wird das aber möglicherweise nicht abhalten.
Ich werde also überlegen müssen wie ich mich, mein Grundeigentum und auch meine pflegebedürftige, bei mir wohnende Mutter, schützen kann.
Für Anregungen und Ideen bin ich jederzeit dankbar.
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