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neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

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  • neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

    Hallo,

    ich bräuchte mal euren Rat zu einem Problem. Eine ältere Frau in meiner Verwandtschaft vermietet in einer ruhigen Gegend einer Stadt eine Wohnung und ist in soetwas totale Anfängerin. Seit kurzem hat sie eine neue Mieterin. Diese wohnt seit nicht einmal einer Woche dort und hat die Vermieterin auf offener Straße mit einem Fausthieb ins Gesicht niedergestreckt.

    Die Mieterin lebt ebenfalls alleine und hat einen Hang zum Messitum. Sie hat den Umzug größtenteils alleine bewältigt und über ein paar Monate hinweg immer wieder Sachen transportiert da ihr anscheinend nicht viele dabei geholfen haben. Wie sie sagte ist sie öfters am Umziehen.
    Anhand der wenigen Begegnungen lässt sich möglicherweise eine Tendenz zu einer Art "taktischer" Ausdrucksweise oder Denken erkennen. Damit meine ich aber nicht, dass häufig Begriffe der Rechtssprache verwendet werden.

    Es kam bereits zu kleineren Streitigkeiten wie z. b. die späte Uhrzeit für Räumarbeiten die man hörte und außerhalb der Wohnung abgestellte Sachen. Es wurde daher eine schriftliche Verwarnung durch einen RA geschrieben. Bei der nächsten Begegnung ist von Seiten der Vermieterin nahegelegt worden, sich anderweitig umzusuchen. Kurz daraufhin ist die Mieterin völlig durchgedreht und hat die Vermieterin zu Fall gebracht. Auch die Zurufe der Nachbarschaft konnten die Mieterin nicht davon abhalten weiterhin provokant aufzutreten sondern erst das Eingreifen.

    Nach eigenen Angaben war sie beruflich in einer Kanzlei tätig und arbeite derzeit bei einer Wohnungsvermittlung. Das wurde leider nicht überprüft und wird vielleicht auch nicht stimmen.

    Muss man bei sojemandem ernsthaft befürchten, dass sie der Vermieterin etwas tun möchte wenn alle möglichen weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet werden? Etwas mulmig wird einem dabei schon, zudem wohnt die Vermieterin jetzt alleine mit Ihr in einem Haus und die Wohnungstür ist nur so eine mit einer großen Glasscheibe.

    Selbst wenn sich zeitweise dort noch jemand einquartiert könnte das nichts nützen, die Mieterin könnte einfach längere Zeit abwarten, auflauern o. ä., ich weiß ja nicht wie solche Menschen ticken. Mir erscheint es im moment nicht ganz ungefährlich dort.

    Würde mich auf eure Kommentare sehr freuen!
    Zuletzt geändert von visko; 10.05.2018, 17:12.

  • #2
    AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

    hallo visko,

    gibt es Zeugen für den Faustschlag? Wenn ja, sofort Anzeige bei der Polizei. Dann per RA fristlose Kündigung der Mietwohnung.
    Ich denke mal nicht, dass die schlagkräftige Dame in der Nacht die Glastür der Vermieterin zertrümmert und diese dann angreift. Die Vermieterin sollte sich momentan mit " Verwarnungen" etwas zurückhalten. Ist ja schon etwas kleinlich, wenn nach einem Umzug, der noch nicht ganz abgeschlossen ist, wegen Sachen im Hausflur oder Räumarbeiten zu später Stunde gleich eine Verwarnung per RA kommt.
    Wie schon gesagt, Anzeige bei der Polizei > fristlose Kündigung und ansonsten erstmal Füsse still halten

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    • #3
      AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

      Also wie mir das geschildert wurde verlief das alles eher so als ob die Frau vor einem halben Jahr erst aus einer Psychiatrie entlassen wurde. Zeugen gibt es klar und die rechtlichen Schritte werden auch eingeleitet.

      Der Umzug war auch schon abgeschlossen. Im Vergleich zu dem Vorfall waren die vorherigen nur Kleinigkeiten. Das hört sich natürlich kleinlich an wenn man von abgestellten Sachen schreibt, es gab aber bestimmte Streitigkeiten wegen denen ein RA aufgesucht wurde.
      Insgesamt ergibt sich evtl. auch der Eindruck als würde, zu kleineren Streitigkeiten, ein gegenseitiger Schriftverkehr mit handschriftlichen Mitteilungen in Gang gesetzt werden sollen. Ausgelöst durch, wenn man es so sehen möchte, kleinere Provokationen. Gibt es da bestimmte Maschen durch die sich jemand, anhand dem was ein Vermieter mit wenig Kenntnis über das Rechtsgebiet zurückschreibt, irgendwelche rechtlichen Vorteile zusammenkonstruieren kann, sodass man auch aufpassen muss was man zurückschreibt?

      Abgesehen davon kann es ja auch wieder zu Übergriffen, Einschüchterungsversuchen o. ä kommen. Dazu muss die Vermieterin auch keinen Lärm hinterlassen.
      Zuletzt geändert von visko; 14.05.2018, 22:04.

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      • #4
        AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

        hallo visko,
        welche rechtlichen Schritte wurden denn konkret eingeleitet? Wurde Anzeige wegen Körperverletzung erstattet?
        Deine jetzige Schilderung ist etwas anders als Dein Eingangthread, obwohl immer noch reichlich ungenau. Da ist es schwer, einen fundierten Rat zu geben. Sicher kann man aus laienhaften Antwortschreiben etwas konstruieren, was aber bei den Vorkommnissen wohl eher schwierig sein dürfte. Die alte Dame sollte daher jeden Schriftwechsel einem Anwalt überlassen. Ausserdem -und das hatte ich bereits geschrieben- sollte der Rechtsanwalt - nicht die alte Dame- der schlagfertigen Mieterin eine fristlose Kündigung schicken, falls nicht bereits geschehen. Der Rechtsanwalt kann Deiner Verwandten auch raten, wie sie sich verhalten bezw. welche weiteren Schritte sie unternehmen soll und kann. Er wird die Situation besser kennen als Du, da Du alles mehr oder weniger aus 2. Hand erfahren hast.
        Gibt es keinen " passenden" älteren Verwandten, der sich für einige Zeit bei der alten Dame einquartieren kann und sie unterstützt?

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        • #5
          AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

          Ja, wegen KV und Beleidigung. Eine Kündigung wurde noch nicht veranlasst.
          Es scheint wohl eine richtige Messi zu sein zumindest lässt sich das vermuten, da wohl immer mehr antransportiert wird. Was genau scheint man nicht so einfach mit bekommen zu können, da anscheinend die Arbeitszeiten dieser Frau spätschichtig sind und zu anderen Uhrzeiten entladen wird. Teilweise auch noch um 11-12 uhr abends und wenn man sie dann mal zu normalen Uhrzeiten zufällig antrifft und ein paar Dinge sagt bekommt man ja gleich aufs Maul.
          Leider wurde in den Vertrag auch noch reingeschrieben, dass sie den Dachboden benutzen kann (sie wohnt darunter). Schätzungsweise wird dort auch schon viel gelagert sein.
          Wir wissen halt im moment auch nicht wie so ein Mensch einzuschätzen oder fähig ist. Der Vermieterin wurden auch lange Kratzspuren am Hals zugefügt. Dass es dann Ärger mit den Strafverfolgungsbehörden gibt und auch Zeugen da sind, weil es auf der Straße war interessierte sie dabei anscheinend gar nicht. Da fragt man sich schon was noch alles folgen kann zumal sich die zwei zwangsläufig irgendwann über den Weg laufen und bis man solche Mieter los wird mehrere Jahre dauert?

          Möglich wäre vielleicht eher, dass es sich der ein oder andere Studi dort einrichtet, aber diese Mieterin könnte ja jederzeit austicken selbst wenn es den Eindruck macht als wäre jetzt alles friedlich. Bis hin kurz vor der Vollstreckung einer möglichen Räumungsklage.

          Wie würdet Ihr das sehen?
          Zuletzt geändert von visko; 15.05.2018, 21:04.

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          • #6
            AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

            hallo visko,
            so ganz kann ich die Reaktion Deiner Verwandten nicht nachvollziehen. Wieso ist keine Kündigung erfolgt? Wieso ist in dieser Situation nicht schon längst ein Rechtsanwalt mit der Lösung des Problemst betraut worden? Ob die Mieterin in der Psychiatrie war oder ein Messi ist und viele Sachen irgendwo lagert ist nicht relevant. Die Schläge, d.h.die tätlichen Angriffe aber sind es. Ich glaube kaum, dass sich dann ein Auszug sehr lange hinauszögert, auch wenn sie es auf eine Räumungsklage ankommen lässt.Diese dauert aber auch nicht mehrere Jahre Das kann unter Umständen vermieden werden, wenn es wegen der Anzeige zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Dann wird vom Gericht festgesetzt, dass die Mieterin innerhalb einer bestimmten Frist zu verschwinden hat. Deine Verwandte sollte mal in die Puschen kommen und konkrete Schritte unternehmen.Ein Gang zum Rechtanwalt ist nun wirklich nicht die Welt und sollte auch von älteren Damen bewältigt werden können. Ggf.kannst Du sie ja motivieren und begleiten?!

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            • #7
              AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

              Verhandlung oder Verfahren? Müsste bei der KV dann ein bestimmter Streitwert erreicht werden? Die fristlose Kündigung sollte aber dennoch erfolgen?

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              • #8
                AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                das fragst Du aber jetzt nicht ernsthaft, oder??? Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung unterliegt keinem bestimmten Streitwert. Der Begriff " Körperverletzung" umfasst nicht nur den tätlichen Angriff sonder schliesst auch ständige Angst vor weiteren Übergriffen, schlaflose Nächte ect. mit ein.
                Die fristlose Kündigung hätte eigentlich schon nach dem ersten Faustschlag erfolgen sollen. Oder will Deine Verwandte mit dieser Mieterin weiterhin unter einem Dach wohnen???????
                Je schneller die alte Dame sich mit einem Anwalt in Verbindung setzt desto besser. Alle rechtlichen Frage kann sie dann mit ihm persönlich klären. Das wäre ihr aus meiner Sicht mehr als dringend anzuraten

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                • #9
                  AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                  Das wusste ich nicht. Ein RA Termin ist noch in dieser Woche geplant, allerdings sind das soweit ich weiss reine Zivilrechtler die keine Prozesse führen. Die verschicken ihre Briefe glaube ich immer mit einem Einwurfeinschreiben. Ich hatte das mal gehört, dass man erst einen einwandfreien Nachweis hat wenn es ein Rückschein gibt. Ist das bei dieser Sache auch so, ansonsten könnte man ja gleich hin gehen und selbst einwerfen, dann hat man den Nachbarn wenigstens noch als Zeugen?

                  Ist von Seiten der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu der KV nichts mehr zu erwarten? Sollte man sich da auch so früh wie möglich einen Anwalt suchen der anfängliche Schritte erst einleitet?

                  Kann dadurch eine Räumungsklage im Zivilrecht an sich vermieden werden wenn sie nicht ihre Sachen packt? Ist es dann ein Strafrichter der über den Auszug entscheidet und das ganze muss dann nicht mehr bei einem Zivilverfahren ausgefochten werden?

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                  • #10
                    AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                    Ich hatte vergessen zu schreiben, dass die Polizei natürlich kurze Zeit nach dem Vorfall da war und den Zeugen auch gehört hatte. Sie sagten dann, dass es an den Staatsanwalt übergeben wird.
                    Zuletzt geändert von visko; 16.05.2018, 19:47.

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                    • #11
                      AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                      ich habe keine Ahnung woher Du deine "Kenntnisse" bekommen hast, aber da wirfst Du Kraut und Rüben durcheinander. Einschreiben mit oder ohne Rückschein haben da im Moment nichts zu suchen. Es ist Blödsinn, dass der Schriftwechsel mit einem RA nur über Einschreiben stattfindet. Ob eine Zivilklage notwendig ist, um die Mieterin los zu werden kann ich nicht voraussagen. Es kann ebenso sein, dass im Zuge des Strafverfahrens bereits eine Auszugsfrist festgelegt wird.
                      Geht um Gottes Willen zum Rechtsanwalt und lasst Euch da mal aufklären und beraten. Der RA kann Einsicht in Akten bei der Staatsanwalt nehmen und kann Euch sagen, ob die Anzeige weiter verfolgt wird und wann möglicherweise ein Strafverfahren stattfindet.
                      Nicht ganz klar ist mir, ob bei der Polizei nur eine Meldung gemacht oder eine Anzeige erstattet wurde. Das sind nämlich 2 Paar Schuhe. Wer hat Dir denn erzählt, dass Anwälte keine Prozesse führen??????? Hat Dir diese Person vielleicht auch verraten, wer das im Fall des Falles tut? Normalerweise vertritt nämlich ein Rechtsanwalt seinen Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten, das bedeutet im Zivilverfahren so wie auch im Strafverfahren.
                      Also wie vorher schon geschrieben, ab zum RA. Vielleicht kannst Du dann mal weiter berichten, was er Deiner Verwandten angeraten hat und in wieweit er tätig werden kann

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                      • #12
                        AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                        Bisher waren das RA von diesem Verein Deutscher Grundbesitzer. Die sollen das so gesagt haben, dass sie keine Prozesse führen sondern nur den Schriftverkehr bis dahin erledigen und man bei strafrechtlichen Sachen sowieso jemand anderes braucht, werde ich wohl noch erfahren.
                        Das mit dem Einschreiben habe ich mir von einem RA mal zu eBay-Streitigkeiten sagen lassen, der unbedingt wollte dass ein Brief mit Rückschein ausgestellt werden sollte, da ein findiger RA der Gegenseite irgendwelche Begründungen anführen kann weswegen der Nachweis für die Zustellung dann fehlen würde und nicht auf den gesetzten Fristen aufgebaut werden kann. Man möchte natürlich schon, dass eine Kündigung nicht aus Mangel an Nachweisen plötzlich angefochten werden kann.

                        Es war schon eine Anzeige die gleich erstattet wurde.
                        Zuletzt geändert von visko; 17.05.2018, 00:27.

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                        • #13
                          AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                          ich kann nicht beurteilen, wie die Vetragsbedingungen für Mitglieder dieses Vereines sind und ob dort lediglich eine Beratung und ein anfänglicher Schriftverkehr angeboten wird.Im Fall Deiner Verwandten empfielt sich jedoch dringend ein Anwalt, der auf Körperverletzung spezialisiert ist. Einen entsprechenden Anwalt in der Nähe Deiner Verwandten findest Du unter "Anwalt.de".
                          Zu dem eBay Fall kann ich nichts sagen, da ich den Hergang nicht kenne. Ich vermute aber, dass in dem Fall der Brief von Dir an den Käufer bezw. Verkäufer geschrieben und geschickt wurde. In dem Fall - und gerade wenn es um Fristen geht- ist es ratsam,solche Briefe mit Einschreiben/Rückschein zu versenden.
                          Die Kündigung sollten Sie von einem Rechtsanwalt schreiben lassen, damit sind Sie auf der sicheren Seite.
                          Für einen Strafantrag wegen der Körperverletzung gilt eine Frsit von 3 Monaten. Je nachdem wie lange dieser Vorfall schon zurückliegt sollte also bald etwas geschehen

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                          • #14
                            AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                            Also im moment wissen wir überhaupt nicht so richtig weiter was wir machen sollen, auch da sich die Situation wieder verändert.
                            Meine Verwandte hatte die Kündigung die ihr in den RA Gesprächen der letzten 1-2 Wochen immer angeraten wurden schreiben lassen und soll nächste Woche verschickt werden. Allerdings hat sie jetzt wenig Hoffnung über die Gerichte etwas erreichen zu können. Sie hatte gesagt, dass sie bei einer Räumungsklage ca. 10000€ eher im Voraus bezahlen müsste und die Mieterin am Anfang wohl ein Einkommen angegeben hatte das unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt.
                            Auch bei einem Verfahren zu der Körperverletzung vermutet sie, dass sie dabei nur viel Geld verlieren wird, weil sie auch keine Rechtsschutzversicherung hat.
                            Gestern war dann unerwartet die Polizei dort und wollte die Mieterin sprechen, da es ihr zur Zeit nicht so gut gehe. Sie haben sich dann auf der Straße unterhalten und die Mieterin hätte den Beamten versichert, dass sie sich nicht umbringen möchte und das auch ihrem Arzt gesagt hätte. Die Mieterin ist nach dem Gespräch freiwillig bei der Polizei mitgefahren.
                            Wenn man selbst Probleme hat und überreagiert, sucht man doch normalerweise auch das Gespräch und entschuldigt sich. In diese Richtung ist aber nichts passiert und wenn es in den ersten Wochen gleich zu all diesen Schwierigkeiten kommt und die rechtlichen Möglichkeiten beschränkt sind, weiß ich einfach nicht was wir noch machen können.

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                            • #15
                              AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

                              Hat denn der Anwalt nicht gesagt, dass man Gerichtskostenbeihilfe beantragen kann? Wenn diese bewilligt wird, dann kann man davon ausgehen, den Fall auch zu gewinnen. Dann muss die Vermieterin gar nichts zahlen.
                              So, wie ich das hier gelesen habe, hat doch die Mieterin die Dame angegriffen und es gibt Zeugen genug. Außerdem kommt es je nach dem erst zu einer Räumungsklage, wenn der Mieter nicht fristgerecht nach der Kündigung auszieht.
                              Eine Rechtschutzversicherung kann man im Übrigen immer noch abschließen. Gut, einige Versicherungen haben eine Wartezeit von ca. 3 Monaten, bevor man diese in Anspruch nehmen kann. Allerdings gibt es auch welche, die bei Strafrecht und Ordnungwidrigkeiten keine Wartezeiten haben. Bei Wohnungs und Grundstücks Rechtschutz sind es drei Monate.

                              Ich würde ja vorschlagen, dass die ihr euch erst einmal richtig beraten lasst, was Gerichtskostenbeihilfe betrifft und auch Rechtschutzvericherungen. Ich verstehe so oder so nicht, warum diese Vermieterin keinen Rechtschutz hat. Das wäre auf jeden Fall sinnvoll.

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