Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

    wer bitte redet Deiner Verwandten so einen Blödsinn ein???? Und was hat das Einkommen einer Mieterin mit der Kündigung zu tun? Ganz abgesehen davon, dass eine Räumungsklage aktuell garnicht zur Debatte steht. Diese kommt erst zum Tragen, wenn die Mieterin sich weigert, zur lt. Kündigung festgelegten Frist die Wohnung zu räumen. Da Deine Verwandte Mitglied im Verein für Haus-u.Grundbesitz ist, ist sie dort eigentlich auch rechtsschutzversichert. Inwieweit ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Ich kenne sie nicht und kann daher auch zu diese abstrusen Vorauszahlung von 10.000 Euro nichts sagen. Kommt mir aber sehr merkwürdig vor da sich der Streitwert nach der Miethöhe richtet ( Kaltmiete). Die monatliche Miete wird mit 12 multipliziert. Dazu kommen die verschiedenen Anwaltsgebühren sowie der Gerichtskostenvorschuß. Wenn die Mieterin nicht gerade tausend Euros Miete bezahlt wird die Vorauszahlung sich eher im Rahmen von 1.000 bis 2.000 Euro bewegen, nicht aber 10.000 Euro
    Wegen der Körperverletzung würde ich mich auf jedem Fall mit einem entsprechenden Anwalt in Verbindung setzen. Mit Vermutungen kommt Deine Verandte nicht weiter, und eine Beratung kostet nicht die Welt.
    Ich habe so das Gefühl, dass sich Deine Verwandte alles Mögliche von Bekannten, Freunden und sonstigen Leuten einreden lässt anstatt sich an wirklich kompetenter Stelle zu erkundigen.
    Was für Schritte Ihr nun unternehmen wollt ist natürlich Eure Sache. Ich kann Euch nur raten nicht auf das zu hören, was rechtsunkundige Leute Euch auftischen, sondern Euch an einen entsprechenden Anwalt zu wenden.
    Gerdis
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von Gerdis; 21.05.2018, 10:56.

    Kommentar


    • #17
      AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

      Gerichtskostenbeihilfe kommt denke ich nicht in Frage, da sie über den Grenzen liegen dürfte. Mit einer Räumungsklage rechnet sie auch, da die Frau so viele Sachen hat und im Dachboden schätzungsweise auch schon viel untergebracht wurde. Sie wird nicht so schnell erneut wieder umziehen wollen.
      Bei der Versicherung bei der sie sich erkundigt hatte wurde gesagt, dass wenn vor dem Abschluss bei einer Sache schon etwas am Laufen war, wahrscheinlich die Abmahnung, dann wird für diese Streitsache nichts übernommen.
      Es soll so sein, dass sie bei einer Räumungsklage sämtliche Kosten vorstrecken muss, weil die Mieterin ein niedriges Einkommen hat.
      Wenn der Streitwert die Kaltmiete für ein Jahr ist, sind wir ja schon bei doppelt so viel als 1000-2000€ und wenn sich das Verfahren länger hinauszieht wird es von den Anwalts- und Gerichtskosten auch noch viel teurer meint sie.
      Zu der KV könnte ich mir auch vorstellen, dass es Schmerzensgeld gibt und es bei der Mieterin nichts zu holen gibt, weil sie ja nur ca. 1199€ verdient. Man hätte Angst davor am Ende des Verfahrens nur ein Urteil das man mit einem Gerichtsvollzieher einholen und damit jede Menge Kosten zu haben die man nie mehr zurückbekommt. Gerade in der Situation in der sie sich gerade befindet und gerade bei dem ganzen Zeug was die Mieterin in ihrer Wohnung hat wird nichts verwertbares dabei sein.
      Der Anwalt sprach davon, dass sie Nebenklägerin wäre. Ich habe mal ein bischen gelesen und das hatte sich alles eher danach angehört, dass man bei schwereren Fällen Nebenkläger ist. Jetzt war es aber nur leichte Körperverletzung und Beleidigung.
      Zuletzt geändert von visko; 21.05.2018, 19:02.

      Kommentar


      • #18
        AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

        da hast Du wohl beim Streitwert einiges mißverstanden. Gerichts-u. Anwaltkosten RICHTEN" sich nach dem Streitwert, die anfallende Sume beträgt jedoch nur einen Bruchteil vom Streitwert. Und wie schon gesagt, von einer Räumungsklage seid Ihr noch weit entfernt und das Verfahren zieht sich auch nicht endlos hin.
        Ebenso ist ein Strafverfahren nicht mit einer Ziviklage auf Schmerzengeld in einen Topf zu werfen. Da Ihr ja bereits wisst, dass bei der Dame nichts zu holen ist, kann man daher auf die Klage auf Schmerzengeld getrost verzichten. Das Schmerzengeld dürfte sowieso eher sehr gering ausfallen im Fall des Falles.
        Sollte es zu einer Räumungsklage kommen, für die Kosten anfallen, kommt der Gerichtsvollzieher, ggf. mit Polizei und mit einem Container und alle Sachen werden dort aufgeladen. Ehrlich gesagt, ich würde es lieber auf eine potentielle Räumungsklage ankommen lassen als länger mit einer unberechenbaren Mieterin unter einem Dach zu leben. Aber das ist natürlich eine Entscheidung der Vermieterin.
        Was ich nicht ganz verstehe ist, dass ihr anscheinend weder aufgeklärt worden seid noch nachgefragt habt, wie bei den unterschiedlichen Sachverhalten vorzugehen ist und welche Verfahren jeweils in Frage kommen. So, wie das hier rüberkommt ist null Ahnung auf allen Seiten und davon jede Menge, dafür jedoch ein offenes Ohr für für irgendwelche Aussagen, die auch nur halb oder garnicht verstanden werden. Daher mein dringender Rat, sich von einem Anwalt mal eingehend beraten zu lassen und sich vor Allem klar zu werden, dass ein Strafverfahren wegen KV, eine Zivilklage wegen Schmerzensgeld, eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses und eine Räumungsklage ganz unterschiedliche Vorgänge sind

        Kommentar


        • #19
          AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

          Hallo visko, wende dich doch mal an Imago-TV Muenchen. Die machen gerade eine Sendung, in der sie versuchen, zwischen zwei Parteien zu vermitteln: info@casting1.de
          Vielleicht bringt ja ein Aussenstehender etwas Ruhe rein. LG erigru

          Kommentar


          • #20
            AW: neuer Mieter führt Faustrecht ein - brandgefährlich?

            Ich hab mir das Ganze jetzt nochmal in Ruhe durchgelesen.

            Als erstes... Die Körperverletzung ist von dem Mietsrechtstreit zu trennen. Das eine ist Strafrecht, das andere Zivilrecht.

            Wenn ein Mieter nicht zahlt ist das Zivilrecht, also über einen privaten Antrag per Anwalt (vorzugsweise in Mietrecht bewandert zu stellen)

            Als nächstes … in jeder Stadt mit einem Amtsgericht gibt es eine Beratungsstelle, die fast immer umsonst oder gegen einen geringen Beitrag Rechtsbeihilfe leistet aka "Das kannst du machen oder nicht"

            Das Fehlen einer Rechtschutzversicherung heißt nicht, dass man nicht klagen kann. Nach dem Motto "Verlierer zahlt alles" inklusive der eigenen Anwaltskosten.

            Holt euch professionellen Rat, entweder bei der Beratungsstelle des lokalen Amtsgerichts oder fragt bei einem lokalen Anwalt für Mietrecht für eine unverbindliche Beratung an, selbst diese Kosten dürften noch moderat sein, alldieweil fragen kostet nix
            Ich bin nicht seltsam, ich bin eine limitierte Sonderausgabe

            Kommentar

            Lädt...
            X