Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Streit mit Vermieter

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Streit mit Vermieter

    Auch Betroffene und Erfahrende,
    meine Frau und ich haben vor 16 Jahren (1. Okt. 1992) eine Wohnung in einem zwei Familienmiethaus auf Lebenszeit gemietet. Das Miethaus wurde verkauft, so dass wir seit dem 1. Jan. 2008 einen neuen Vermieter haben.
    Vorab bemerkt, wir benötigen keinen Rechtsbeistand oder eine Rechtsberatung. Wir sind Mitglied in einem Mieterverein des DMB und haben eine Rechtsschutzversicherung für das Mietrecht.
    Meine Frau ist 66 Jahre und ich bin 72 Jahre alt.
    Wir beide haben immer nur in Mietwohnungen gewohnt und sind nie von einem Vermieter so behandelt oder gekündigt worden.
    Der neue Vermieter bzw. seine Rechtsanwälte schickten uns seit Feb. 2008 ca. 15 zweiseitige Schreiben mit absurden Abmahnungen, Beschuldigen, Behauptungen und Lügen in einem Ton, dass es einem “die Stiefel auszieht“.
    Nun die Details:
    15 Jahre waren unsere Vermieter das Ehepaar x, . Vom 1. Oktober 1992 bis zum 31. Dezember 2007 dauerte das Mietverhältnis.
    Im Oktober 2007 wurde das Miethaus an Herrn y und Frau z, verkauft. Ab Januar 2008 erhielten die neuen Vermieter von uns die Miete, welche aller Dings um 5 % gemindert war. Der Vorvermieter hatte die Sanierung der
    äußeren Wohnungszugangstreppe schon im November 2006 zu gesagt, aber trotz Mietminderung noch nicht durchgeführt. Der zur Mietminderung führende Mangel der Mietsache wurde vom Käufer selbstveständlich mitgekauft, wie unser Mietvertrag.
    Als ich Herrn y schon im November 2007 über die Mietminderung in Kenntnis setzte und dabei erwähnte, dass das auf Anraten unseres Anwaltes geschieht, hatte ich wohl die 12 getroffen.
    Herr y kündigte uns sofort großen Ärger an, auf Grund der Tatsache, dass wir einen Anwalt eingeschaltet haben.
    Das die Mietminderung begründende Schreiben unseres Anwaltes war die Initialzündung zu einem inzwischen wohl 150 DIN A4 Seiten umfassenden Schriftwechsel. Durch die Anwälte der Vermieter werden wir beleidigt, unbegründet beschuldigt, laufend abgemahnt und es werden unberechtigte Forderungen gestellt.
    Die Forderungen sind unter anderem:
    Entfernen der zum Mietobjekt gehörenden Grundwasserpumpe aus dem Heizungskeller.
    Räumung eines uns vom Vorvermieter zu geteilten Kellerraumes.
    Rückgabe eines uns vom Vorvermieter zu geteilten zusätzlichen kleinen
    Gartenstückes.
    Die Beschuldigungen sind unter anderem:
    Allgemeinstromdiebstahl.
    Installation von Stromleitungen im allgemein zugänglichen Keller.
    Installation von Wasserleitungen im allgemein zugänglichen Keller.
    Manipulation der Zentralheizungsanlage.
    Verursachen von nassen Kellerwänden.
    Die Beleidigungen sind unter anderem:
    „Sie sind nur Mieter und sonst nichts.“
    „Von Ihren Mandanten wird das Mietverhältnis nachhaltig gestört.“
    „Ihr vermeintliches Verlangen ist absurd“.
    Abgemahnt wurden wir:
    Wegen eigenmächtigem Handeln.
    Manipulation an der Heizung und an Wasser- und Strom-Leitungen.
    Anruf bei der Polizei, nach dem der Vater des Vermieters sich weigerte unseren Garten zu verlassen.

    Wir wurden wegen der nur zwei Monate dauernden Mietminderung (31,28 €) verklagt. Das Gericht wies die Klage ab und gebot uns die Mietminderung bis zur Mangelbeseitigung weiter vorzunehmen.
    Die Sanierung der äußeren Wohnungszugangstreppe wurde vom Herrn y unter Anleitung seines Vaters eigenhändig vorgenommen und ist auch dementsprechend gelungen.
    Die zum Mietobjekt gehörende Grundwasserpumpe ist aus dem Heizungskeller vom Vermieter entfernt worden und nicht wieder an den vorhandenen Brunnen angeschlossen.
    Die Installateurrechnung der Pumpendemontage sollten wir bezahlen.
    Der Heizungskeller, der allen Mietern zum Abstellen Ihrer Fahrräder und Gartengeräte (u. A. Rasenmäher und Gartenmöbel im Winter) vom Voreigentümer zur Verfügung gestellt wurde, ist jetzt verschlossen und an die Tür ist ein Schild “Betreten durch Unbefugte verboten“ geklebt.
    Im Heizungskeller sind alle Notabsperrhähne für Wasser und Gas. Ferner befinden sich in diesem Raum die Zähler für Wasser und Gas.
    Die Notabsperrhähne fürs Wasser sollen nun in einen unserer beiden Kellerräume verlegt werden, damit jeder Mieter wieder Zugang zu besagten Hähnen hat. Dazu sollen wir drei Wände freimache, welches einer totalen Räumung des Raumes gleichkommt.
    Im September 2007 besichtigten die jetzigen Hausbesitzer (vier Personen) mit einem Makler der Stadtsparkasse und dem damaligen Hauseigentümer (also sechs Personen) unsere Wohnung. Der Herr y sagte zu seiner Lebensgefährten in etwa: „Hier kann man was draus machen!“. Die Herrschaften wussten alle, dass wir einen Mietvertrag auf Lebenszeit haben.
    Seit dieser Zeit habe ich einmal mit dem Herrn y telefoniert (siehe oben) und sonst kein Wort gewechselt. Wir werden auch nicht gegrüßt bzw. wird unser Gruß nicht erwidert.
    Wir haben seit 1992 bis heute ca. 60.000 € im Garten und Haus investiert, da wir ja den Rest unsere Tage hier verbringen wollten.
    Die Investitionen sind:
    Eine Verglasung des Windfangs auf der Forderseite des Hauses.
    Anbau eines Wintergartens auf der Gartenseite.
    Eine Terrasse im Garten.
    Anlage eines Staudengartens mit entsprechenden Beeteinfassungen.
    Aufstellung eines kleinen Gewächshauses zum Aufziehen der Blumen im Frühjahr.
    Treppe und Stufenbeete vor dem Wintergarten.

    Nun haben wir die Miete rückwirkend und mit Begründung ab Juni 2008 um 5% gemindert, da die zum Mietobjekt gehöhrende Grundwasserpumpe nicht mehr von den Mietern zur Gartenbewässereung genutzt werden kann. Die Anwälte der Vermieter teilten uns mit, dass ihre Mandanten die Mietminderung mit Erstaunen festgestellt haben obwohl die Minderung keinen "Raum" hat. Selbstverständlich werden gerichtliche Schritte eingeleitet, falls wir nicht bis zum 27. Nov. 2008 den Fehlbetrag der Miete überwiesen haben.
    Nun warten wir täglich auf den Mahnbescheid und den folgenden Gerichtsprozess, um im Frühling wieder kostengünstiges Gartenwasser zu haben.

    Meine Beschreibung erzeugt ja wohl den Eindruck, dass ich mit dem Mobben von der Seite der Vermieter durch ihre Anwälte gut klar komme. Das mag ja wohl sein, nur meine "kleine" Frau leidet sehr.
    Ich benötige einen Menschen, der meiner Frau glaubhaft vermittelt, dass das was Anwälte schreiben, nur Müll ist und erst wenn sich ein Gericht meldet ernst zu nehmen ist.

    Im Weiteren gibt es keinen Anwalt, der sich auf so einen außergerichtlichem Schriftwechsel einläßt. Er kann ja damit nichts verdienen. Unser Vermieter hat aber einen Verwandten oder guten Freund als Bürovorsteher in einer Anwaltskanzlei, der mit dem Briefbogen seines Arbeitgebers uns mobbt.
    Kann man dem Herrn, mit Namen xxx , mit der Anwaltskammer das Handwerk legen?

    Nun hoffe ich, dass jemand die Muße hat meine Auslassung zu lesen und mir irgend wie behilflich sein kann.

    Ich grüße alle Forenteilnehmer.
    Bleiben Sie mir gewogen.

    Schroeder
    Zuletzt geändert von Admin; 30.12.2008, 19:55. Grund: Namen und Orte wurden aufgrund der Rechtslage durch x, y und z ersetzt, bzw. gelöscht,

  • #2
    Hallo Herr Schröder

    Mir hat einmal ein Anwalt gesagt. Zitat: "Martin der Begriff Rechtsverdreher ist eigentlich falsch, Das Recht können wir nicht verdrehen. Aber an was wir drehen können, das sind die Tatsachen!"

    Und genau so handelt nun die Gegenseite. Anwälte sind Zocker, die einerseits mit Mutmassungen und vorsichtigen aber wirkungsvollen Unterstellungen versuchen die Gegenseite zu verunsichern/einzuschüchtern und mit Umkehrung der Sichtweise, nämlich die der vertretenen Seite, die Forderungen derselben durchzusetzen.
    Das ist bis hierher mal vollkommen legitim und gängige Praxis. Darauf einsteigen muss man deshalb noch lange nicht. Recht wird immer noch vor Gericht gesprochen und nicht in Noten von Anwälten. Will sagen was Recht ist und wessen gesetzliche Ansprüche schwerer wiegen, das entscheidet final der Richter.

    Zu dem Fall fällt mir ein Beispiel aus eigener Erfahrung ein. Als ich mal eine Eigentumswohnung verkauft hatte, kam Wochen nach dem notariellen Verkauf ein Schreiben des Anwaltes des Käufers mit der Beschuldigung der arglistigen Täuschung und der Aufforderung sofort 10000,-Euro Schadensersatz bzw. Wertminderungsausgleich zu zahlen sonst werde dies mit weitreichenden Folgen etc bla bla.....! Dazu sollte ich natürlich erst mal auch noch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Ist ja selbstverständlich oder ;-))
    Da ich gerade an der Arbeit war erreichte mich der Anruf meiner total eingeschüchterten und in Tränen aufgelösten Frau, daß ich erst zwei mal nachfragen musste was denn nun eigentlich los sei. Ich musste ihr erst mal klarmachen, daß wir den notariellen Kaufvertrag haben in dem die gemachten Unterstellungen mit keiner Silbe zu finden sind. Also hat die Gegenseite etwas in den Kaufvertrag hineininterpretiert was in der Niederschrift die ja auch noch verlesen wird gar nicht vorhanden ist. Somit ist die Forderung null und nichtig.

    Dann hab ich ein Schreiben mit den rechtlichen Hinweisen und Kommentaren zum Kaufhergang der Gegenseite geschickt und prompt wurden nur noch 5000,- Euro verlangt.
    Das habe ich dann nochmal mit einem Schreiben beantwortet und gedroht, das wenn die Gegenseite noch einmal es wagen sollte etwas öffentlich in Umlauf zu bringen, das nicht den Tatsachen entspricht, man hat mich bhei verschiedenen Nachbarn angeschwärzt ich sei ein Lügner, dann werde ich meinerseits mit einer Leumundsklage antworten für die ich jedoch Zeugen heranziehen konnte die das Schreiben mit unterzeichnet haben. Nur dumm, daß sie sich für ihre Propaganda ausgerechnet Leute ausgesucht haben denen ich schon mächtig aus der Patsche geholfen hatte und mir gegenüber stets loyal waren;-)
    Seither hab ich nie wieder was von denen gehört und gezahlt hab ich selbstverständlich keinen Cent.

    Man sieht also. Allzu oft braucht man noch nicht mal einen Anwalt, um einen Anwalt zu besiegen. Es kommt nur darauf an ob man sich bluffen lässt oder nicht.

    Zu den Geschilderten Beleidigungen:
    Das was da gesagt wird bzw. hier niedergeschrieben ist mag ja persönlich als beleidigend empfunden werden, von der Formulierung her ist es jedoch weit von ehrenrühriger Äussserung entfernt. Mit dem bischen geht das, mit Verlaub, nie und nimmer bei Gericht als Beleidigung durch.

    Ganz anders sieht es hingegen mit gestohlenen Briefbögen aus die zweckentfremdet werden und als Pseudoschreiben zur Einschüchterung Dritter verwendet werden. Das ist eine sehr schwere Straftat, die erst einmal bewiesen werden muss. Das ist in der Regel sehr einfach. Man nehme die besagten Schreiben, kopiere dieselben und schicke sie dem Anwalt der Gegenseite mit der Aufforderung die Autentität der Dokumente zu bestätigen, sprich ob dies tatsächlich aus seiner Feder stammt. Dann kann es natürlich noch immer passieren, daß der Anwalt diesen ungeheuerlichen Vorgang verschleiern möchte und erst mal dementiert bzw. die Autentität bestätigt wenn inhaltlich keine schweren Rechtsmängel erkennbar sind. Das könnte nebenbei bemerkt das Ende seiner Kanzlei und den Ruin bedeuten.
    Doch ob es der Wahrheit entspricht wird man daran merken, daß der Kollege des Vermieters wohl fortan wo anders arbeiten gehen muss und daß keine weitere Schreiben in dieser Form mehr an die Schröders ergehen. Sind schwere Rechtsmängel erkennbar muss der Anwalt die Flucht nach vorne antreten und ggf. durch eine Selbstanzeige den Täter entlarven, anzeigen und versuchen sich als Opfer des Missgriffes seines engsten Mitarbeiters darzustellen. Dann wird sich der Statsanwalt der Sache annehmen und auch natürlich den mutma0lichen Anstifter zur Rechenschaft ziehen wollen, also den Vermieter. Anstiftung ist auch eine sehr üble Sache die meist fast genauso schwere Konsequenzen nach sich zieht wie für den Täter selbst. Das gibt mehr als nur ein blaues Auge, zumal eine besondere Schwere der Schuld dahingehend zu verzeichnen wäre, weil die Tat aus niederen Beweggründen verübt wurde. Nämlich der persönlichen Vorteilname/Bereicherung wegen.

    Sollten Vermieter und sein Spezi tatsächlich solche Pappnasen sein verdienen sie es in Tat und Wahrheit nicht besser. Ich persönlich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß jemand wirklich so blöd sein könnte wegen eines Nachbarschaftstreites so hoch zu pokern und mehrere Existenzen gleichzeitig derart leichtfertig auf´s Spiel zu setzten.
    Es könnte jedoch tatsächlich schon was dran sein an der Theorie, weil Diebstahl zu unterstellen, les ich gerade, ohne die entsprechenden Beweise zur Hand zu haben, das ist schon ein starkes Stück und kann als ehrenrührig aufgefasst und eingeklagt werden. Ganz anders als die Aussage: "Sie sind nur Mieter und sonst nichts." Bleibt man nüchtern bei den Fakten ist das auch so. Jedoch Unterstellungen zu machen die der Fakten entbehren ist da die wesentlich gewagtere Variante. Ein seriöser Anwalt würde hier wohl deutlich vorsichtiger sein. Aber Knalltüten gibt es in jedem Berufszweig, sogar bei den Studierten;-)

    Zum ganzen anderen kann ich, von aussen betrachtet, nur sagen, daß sich die Gemüter an verhältnismässig kleinen Dingen unnötig aufgeheizt haben statt ruhig und besonnen die Fakten zu sortieren und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Der Zug ist dahingehend wahrscheinlich schon längstens abgefahren.

    Deshalb ist eine anwaltschaftliche Vertretung hier unabdingbar welche auf eine schnelle Lösung, auch zur Sicherung der Eigentums und Gewohnheitsrechte, wie z.B. die gemeinsame Nutzung der Regenwasserpumpe, drängt und dem bösen Spiel so ein schnelles Ende bereitet.
    Deshalb Frau mit zum Anwalt nehmen. Der kann ihr das ruhig und sachlich erklären. Das gibt ihr auch die Sicherheit das Anliegen in guten Händen zu wissen und die Transparenz was bisher gegangen ist. Das sollte wohl helfen. Meiner Frau hat es jedenfalls auch immer geholfen wenn so was war.

    So jetzt wünsch ich einen guten Rutsch und das sich Eure Probleme bald lösen

    Viele Grüße

    Martin
    Psychobabbel
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von Psychobabbel; 06.03.2009, 13:51.

    Kommentar


    • #3
      Hallo netter Martin,

      leider kann ich Sie nicht korrekter anreden. Ihr Brief hat uns sehr geholfen. Man kann ja gar nicht genug moralische Unterstützung erfahren. Ich gab meiner Frau Ihren Brief und merkte schon sofort eine positive Reaktion.Die Wiederaufstellung der Grundwasser-Pumpe (nicht Regenwasser-) ist von meinem Mieterverein und mit einer Mietminderung von 5% nachdrücklich verlangt worden.
      Herzliche Grüße, Glück und Gesundheit für 2009 wünschen
      das Ehepaar Schroeder.
      Zuletzt geändert von Admin; 31.12.2008, 18:22. Grund: per Mail

      Kommentar


      • #4
        Das wünsche ich ihnen auch;-))

        Viele Grüße

        Martin Huber

        Kommentar


        • #5
          mich hat ein Anwaltsschreiben umgehaun!

          ich will euch den Text nicht schreiben. Aber es war eine unglaubliche Unverschämtheit!

          Ich war so fertig, dass ich zum Arzt musste! Konnte nur noch mit Tabletten schlafen!

          Ich finde, dass Anwälte nicht das Recht haben jeden offensichtlichen Schwachsinn ihrer Klienten einfach weit zu geben!

          Es macht doch einen Unterschied, ob ein 3 jähriges Kind nach mir spuckt (ohne zu wissen was es da tut) oder eine Dreißigjährige !

          Wenn ein Anwalt schreibt gehe ich davon aus, dass er zumindest in homoöpathischen Spuren ein Gerechtigkeitsgefühl hat. Einfach jeden Dreck zu schreiben und das dann auch noch juristisch zu untermauern ist ein Gemeinheit! Ob Anwalt oder nicht!

          Ich habe den Klienten, meinen Gegner wegen Nötigung und Körperverletzung angezeigt!

          Das hat nicht viel gebracht, aber es gab immerhin eine Verhandlung für die ich keinen Anwalt brauchte und die mich nichts gekostet hat, denn sowas ist ein Offizialdelikt und da ermittelt der Staatsanwalt kostenlos.

          Nancy
          oh tempora, oh mores !

          Kommentar


          • #6
            Hi Nancy

            Anwälte arbeiten für den der sie bezahlt. So etwas wie ein Gewissen darf so jemand nicht haben. Wenn ich daran denke welche Bestien aufgrund windiger Anwälte und schwachen wie mutlosen Richtern mit milden Strafen davon kommen oder noch schlimmer einfach wieder auf freien Fuß gesetzt werden, man denke nur an Ehrenmorde und dergleichen, dann verschwindet auch bei mir der letzte Zweifel daran mit wem ich es zu tun habe, wenn ich im Briefkopf eine Anwaltskanzlei sehe.

            Aber gerade weil ich das weiß, beurteile ich solche Schriften auch nach Maßstäben die absolut nichts mit Anstand und Sitte zu tun haben. Dann fällt es mir leichter das nicht alles vollkommen ernst zu nehmen.
            Ich vergleiche das gerne mit der Szene in "The Wizzard of Oz" wo die drei gegen Schluß vor dem übermächtigen Trugbild des Zauberers stehen das ihnen mit viel Schall und Rauch Angst einzujagen versucht.

            Deshalb lass ich so was gar nicht mehr an mich heran. Je unflätiger und fern der Normen eines gepflegten Umgangs ein Anwalt sein Plädoyer formuliert, desto enger ist der finanzielle Strick des Überlebenskampfes schon um seinen Hals gezogen. Jemand der sich solcher Mttel bedient hat sein Examen wohl auch eher bei Neckermann gemacht.
            Ausserdem sind Juristen keine Psychologen. Demzufolge merken sie auch nicht wie sie sich damit selbst ihren Ruf zerstören.
            Wie heißt es so schön: "Gleich und Gleich gesellt sich gern." Deshalb Nancy darf es dich nicht wundern wenn du es mit dem Anwalt der Gegenseite auf gleicher Ebene abgeht wie mit deinem Kontrahenten selbst. Scheiße findet sich nun gern mal bei der anderen Scheiße, weil nur Scheiße nicht merkt wie die andere Scheiße stinkt ;-))

            In diesem Sinn: Mach dir keinen Kopf drum. Genau das wollen die ja erreichen. Denk einfach: "Was juckt es eine Eiche, wenn sich ne Sau dran scheuert!" Kurz schütteln und darüber lachen was das für kranke Hirne sind.
            Schreib doch dem Anwalt mal einen saloppen Brief ob er im Unterricht gefehlt hat als man den "Kategorischen Imperativ" von Immanuel Kant rezitiert hat. Und kannst ihm eine Empfehlung dazu auszusprechen, daß es gut wäre wenn er das nachholen würde, um sich in Zukunft auf angemessenem intelektuellen Niveau zu bewegen.
            Volltreffer versenkt!!!!!! ;-)

            Viele Grüße und einen guten, leichteren Start ins neue Jahr

            Mein Leitspruch des Tages für dich:

            "Lebensklugheit ist: Alles möglichst wichtig, aber nichts vollkommen ernst zu nehmen!"

            Arthur Schnitzler

            In diesem Sinne

            Martin Huber
            Psychobabbel
            besonders erfahrenes Mitglied
            Zuletzt geändert von Psychobabbel; 01.01.2009, 14:58. Grund: Absatz

            Kommentar

            Lädt...
            X