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Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

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  • Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

    Liebe Forumsmitglieder, vielleicht weiß jemand weiter. Wir haben gegenüber einen intoleranten Nachbarn. Eine Holzsichtschutzwand trennt auf der Grundstücksgrenze unsere Gärten. Nun habe ich auf unserer Seite ein Lichternetz als Weihnachtsbeleuchtung angebracht. Einfach kleine Haken hier und da an die Bretter gehängt und Netz ran. Nun verlangt der Nachbar, dass das Lichtnetz entfernt wird. Angeblich sei es seine Sichtschutzwand (ist an seinem Haus befestigt). Darf ich das Lichternetz rückseitig an seinen Sichtschutz hängen? Es wird nichts beschädigt.
    Danke!!!!

  • #2
    AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

    Wenn es seine Sichtschutzwand ist und er der Eigentümer ist, hättest du ihn fragen müssen. Da Haken geschraubt oder gebohrt werden, hast du seine Bretterwand beschädigt.

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    • #3
      AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

      Hallo Marsius,

      wenn die Sichtschutzwand auf deinem Grundstück stehen würde, dürftest Du das Lichternetz anbringen. Wenn die Wand aber auf dem Nachbargrundstück steht,
      bist Du von dem Wohlwollen des Nachbars abhängig.

      Grüße Simon51

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      • #4
        AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

        Danke für eure Antworten. Habe keine Haken eingeschraubt, nur gebogene Drahthaken an einige Bretter gehängt. Ist also nichts beschädigt. Die Wand steht genau auf der Grenze, eine Seite zeigt zu uns, die andere zum Nachbarn. Und ich gehe davon aus, dass es seine ist, weil sie rechts von seiner Terrasse an unser Grundstück grenzt. Na, ich werde morgen ein einfaches Gestell auf meinem Grundstück aufstellen, nahe an der Sichtschutzwand, und dann gibt es nichts zu meckern. Traurig ist nur, dass wegen solcher Kleinigkeiten Menschen überhaupt etwas monieren.

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        • #5
          AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

          Das ist noch garnichts, ich kenne jemanden da hat sich der italienische Nachbar aufgeregt, weil mein Bekannter bei der Fussball-Europameisterschaft die Deutschlandfahne an der Sichtschutzwand anbringen wollte( nur festbinden). Mit der Begründung vom Italiener: Die Fahne weht auf sein Grundstück und das möchte er nicht.
          Na, wie doof ist der denn????
          Minna
          besonders erfahrenes Forumsmitglied
          Zuletzt geändert von Minna; 22.12.2013, 19:49.

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          • #6
            AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

            Minna und wenn er eine Italienische Fahne aufhängt und die zu den anderen weht hat der Deutsche die Schnauze zu halten. Es gibt aber mittlerweile zum Glück auch deutsche die nicht nur kuschen sondern sich zu wehren wissen.
            Bei uns eine Strasse weiter wurde so eine Fahre angezündet finde ich nicht gut aber wem wundert es ?

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            • #7
              AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

              Hallo,das ist richtig,das man den Sichtschutz des Nachbarn nicht nutzen darf.In deutsch heißt das" Einschränkung seines Eigentums". Diese ganzen unnötigen Nachbarschaftsstreite gibt es auch nur in Deutschland so ausgeprägt.Normalerweise stört solch eine Lichterkette nicht.Aber dürfen,darf man nicht.Aber das ist ja noch harmlos!
              Wir wohnen in einer Siedlung mit freistehenden Häusern,und die Garage unseres Nachbarn steht auf der Grenze.Da unserer Grundstücke terassenförmig angelegt sind,liegt der Nachbar ca. 80cm mit dem Grundstück höher.Dadurch wirkt die Garagenwand ca.3m hoch.Unser Eingangsbereich liegt leider gegenüber.Um die Wand optisch aufzuwerten,hat unser Gartengestalter die Idee gehabt,ein kleines Hochbeet(80cm) DAVOR in unserer Einfahrt zu gestalten.Gesagt,getan. Ihm störte dies,und wir mussten laut Gericht das Beet entfernen,wogegen wir uns wehrten.Die Basaltpalisaden,die sich 50cm von seiner Wand entfernt in unserer Einfahrt einbetoniert waren,waren eine "Beeinträchtigung seines Eigentums!!!" Versteht das jemand. Unser RA sagte" geistiger Dünnschiss".Es kommt noch besseer,unser Nachbar erwirkte eine Zwangsvollstreckung,und mit Polizei und Gerichtsvollzieher wurde dieses Beet in UNSERER Einfahrt entfernt.Hat nur noch die GSG9 gefehlt.Ist kein Scherz! Der Nachbar will,das diese Wand immer frei bleibt,wo das Bauamt sagt,alles Quatsch,jeder darf auf die Grenze bauen,bis 2m hoch,wo keine Wirkung von einem Gebäude ausgeht. Auch die Bauaufsichtsbehörde weiß nicht,warum das Beet entfernt wurde. Die Palisaden haben in keinster Weise seine Wand berührt,diese standen hinter unseren L-Steinen.Auch das Berufungsurteil gibt dem Nachbran recht, denn es wäre eine "Anschüttung von Palisaden".Wer versteht das? Andere Anwohner haben ein Carport an der Grenze zum Nachbarn und dessen Garage.Hinzu kommt, das nur das Fundament von unserem Beet verdeckt wird, das es durch den Höhenunterschied raus schaut,normalerweise ist dies eh in der Erde.Durch unser Beet wird es noch von Witterungseinflüssen geschützt.Keine Chance,das Beet wurde brutal entfernt.Wir sollen fahrende Blumenkübel davor setzen.Wieso das denn? es ist auf unserem Grundstück.Das würde ja heißen,ich kann mein Grundstück nur eingeschränkt nutzen.Keiner weiß eine Antwort.Wenn ein Urteil rechtskräftig ist,dann ist es auch druchsetzbar,auch wenn es FALSCH ist!!! Wo leben wir denn? Der Gutachter weiß auch nicht,was der Richter da will.Wer kann uns helfen? Der Nachbar muss über eine Mauer schauen,um unser Beet auf unserem Grundstück zu sehen,und trotzdem stört es???? Und der Richter meint dies auch? Wir haben an die Präsidentin des Landgerichts und des OLG geschrieben,aber niemand fühlt sich kompetent dafür.Wer denn dann? Muss sich ein Richter nicht an Gesetze halten?Wer kann solch ein Fehlurteil richtig stellen?
              Denn diese Zwangsmaßnahme ist in keinem Nachbarschaftsgesetz geregelt.Dem Gerichtsvollzieher war es egal. Wer weiß was??????
              Vielen Dank
              Anett

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              • #8
                AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

                Hallo,das ist richtig,das man den Sichtschutz des Nachbarn nicht nutzen darf.In deutsch heißt das" Einschränkung seines Eigentums". Diese ganzen unnötigen Nachbarschaftsstreite gibt es auch nur in Deutschland so ausgeprägt.Normalerweise stört solch eine Lichterkette nicht.Aber dürfen,darf man nicht.Aber das ist ja noch harmlos!
                Wir wohnen in einer Siedlung mit freistehenden Häusern,und die Garage unseres Nachbarn steht auf der Grenze.Da unserer Grundstücke terassenförmig angelegt sind,liegt der Nachbar ca. 80cm mit dem Grundstück höher.Dadurch wirkt die Garagenwand ca.3m hoch.Unser Eingangsbereich liegt leider gegenüber.Um die Wand optisch aufzuwerten,hat unser Gartengestalter die Idee gehabt,ein kleines Hochbeet(80cm) DAVOR in unserer Einfahrt zu gestalten.Gesagt,getan. Ihm störte dies,und wir mussten laut Gericht das Beet entfernen,wogegen wir uns wehrten.Die Basaltpalisaden,die sich 50cm von seiner Wand entfernt in unserer Einfahrt einbetoniert waren,waren eine "Beeinträchtigung seines Eigentums!!!" Versteht das jemand. Unser RA sagte" geistiger Dünnschiss".Es kommt noch besseer,unser Nachbar erwirkte eine Zwangsvollstreckung,und mit Polizei und Gerichtsvollzieher wurde dieses Beet in UNSERER Einfahrt entfernt.Hat nur noch die GSG9 gefehlt.Ist kein Scherz! Der Nachbar will,das diese Wand immer frei bleibt,wo das Bauamt sagt,alles Quatsch,jeder darf auf die Grenze bauen,bis 2m hoch,wo keine Wirkung von einem Gebäude ausgeht. Auch die Bauaufsichtsbehörde weiß nicht,warum das Beet entfernt wurde. Die Palisaden haben in keinster Weise seine Wand berührt,diese standen hinter unseren L-Steinen.Auch das Berufungsurteil gibt dem Nachbran recht, denn es wäre eine "Anschüttung von Palisaden".Wer versteht das? Andere Anwohner haben ein Carport an der Grenze zum Nachbarn und dessen Garage.Hinzu kommt, das nur das Fundament von unserem Beet verdeckt wird, das es durch den Höhenunterschied raus schaut,normalerweise ist dies eh in der Erde.Durch unser Beet wird es noch von Witterungseinflüssen geschützt.Keine Chance,das Beet wurde brutal entfernt.Wir sollen fahrende Blumenkübel davor setzen.Wieso das denn? es ist auf unserem Grundstück.Das würde ja heißen,ich kann mein Grundstück nur eingeschränkt nutzen.Keiner weiß eine Antwort.Wenn ein Urteil rechtskräftig ist,dann ist es auch druchsetzbar,auch wenn es FALSCH ist!!! Wo leben wir denn? Der Gutachter weiß auch nicht,was der Richter da will.Wer kann uns helfen? Der Nachbar muss über eine Mauer schauen,um unser Beet auf unserem Grundstück zu sehen,und trotzdem stört es???? Und der Richter meint dies auch? Wir haben an die Präsidentin des Landgerichts und des OLG geschrieben,aber niemand fühlt sich kompetent dafür.Wer denn dann? Muss sich ein Richter nicht an Gesetze halten?Wer kann solch ein Fehlurteil richtig stellen?
                Denn diese Zwangsmaßnahme ist in keinem Nachbarschaftsgesetz geregelt.Dem Gerichtsvollzieher war es egal. Wer weiß was??????
                Vielen Dank
                Anett

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                • #9
                  AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

                  Hallo Anett,

                  ich bin kein Rechtsanwalt, finde das Urteil und die Zwangsmaßnahme höchst fragwürdig.
                  Schließlich wurde doch niemand durch das Beet bedroht oder geschädigt.
                  Auch sieht eine Garagenwand doch nicht besser aus wenn davor nichts Grünes steht.
                  Ob es sich lohnt in die nächste Instanz zu gehen kann ich nicht beurteilen.
                  Aber eines ist sicher, diesem Richter würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde reinwürgen,
                  die Konsequenzen für ihn hätte (u.U. ein Disziplinarverfahren). Dein RA kann da sicherlich
                  behilflich sein.
                  Dieses Gerichturteil bestätigt einmal mehr das manche Menschen in Deutschland Narrenfreiheit
                  haben, alle sind gefragt das zu unterbinden.

                  Eine Frage, steht die Garage wirklich zu 100% auf dem Nachbargrundstück?
                  Vielleicht stehen ja irgendwo die Grundstücksbegrenzungssteine (meist quadratisch)?
                  Steht die Garage z.B. ein Stück auf eurem Grundstück? Falls das so sein sollte, würde ich
                  die Genehmigung des Nachbarn verlangen.....

                  Grüße Simon51

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                  • #10
                    AW: Sichtschutzwand zum Nachbarn. Was darf ich anbringen?

                    Es gibt eine Menge Gesetze und regionale Verordnungen, trotzdem ist nicht immer klar wer tatsächlich was darf. Meine Erfahrung war, selbst nach der Auskunft eines Anwalts, dass ich das darf, ich schreibe jetzt nicht was, denn das war sehr speziell und wer weiß wer das liest, machte ich einen Fehler. Der Anwalt zog sich zurück uns sagte er hat es nicht so gesagt. Soll ich gegen einen Anwalt klagen ?
                    Wenn es geht, sprecht mit euren Nachbarn. Wenn die ok sind, dann macht was ihr vor habt und womit die einverstanden sind. Wenn nicht, überlegt euch was anderes. Für die Prozesskosten könnt ihr nach Malle fliegen.

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