Wir wohnen in einem Reihenhaus und haben seit über 15 Jahren unter dem Mobbing unseres Nachbarn zu leiden.Körperverletzungen,Beleidigungen, Verleumdungen usw.Seltsam bei der Sache ist,unseren Nachbarn passiert durch Anzeigen nie etwas,nun hat sich der Nachbar eine Anzeige gegen uns ausgedacht und wir müssen aufs Gericht. Was kann man tun,wenn man vermutet das dieser Mensch Beziehungen zur Staatsanwaltschaft bzw. ins Gericht hat. IseiUsei
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Nachbar hat Narrenfreiheit
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AW: Nachbar hat Narrenfreiheit
Also eine Anzeige bei der Polizei bedeutet nicht automatisch das es auch zu einem Prozeß kommt. Zuerst wird die Aussage aufgenommen und der vermutliche Täter zum Tatvorwurf befragt. Die beiden Aussagen werden einem Staatsanwalt vorgelegt. Dieser entscheidet dann ob ein Ermittlungsverfahren erfolgen soll oder nicht. Je nachdem ob die Tatmomente zu einem Strafverfahren ausreichen, wird ein solches in Kraft gesetzt oder Verworfen. Das hat absolut nichts mit Gefallen oder angeblichen Einfluss einer der Streitparteien zu tun.
Wichtig ist es allerdings immer etwas über die Aussage der jeweiligen Partei zu erfahren. Ein Anwalt beantragt Akteneinsicht und was dieser mit den daraus gewonnenen Infos macht ist seine Sache.
Bei möglichen Gegenaktionen einer der Parteien ist immer zu beachten das eine solche einen Straftatbestand erfüllen kann.
In jeden Fall sollte ein juristischer Streit nicht durch eine Gewaltspirale ersetzt werden.
Allerdings gillt nach wie vor: Das Recht muß sich dem Unrecht nicht beugen.
Gruß aus dem Land der dunklen Kiefernwälder!
Waldschrat
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AW: Nachbar hat Narrenfreiheit
Das übliche Verfahren ist so: Die Anzeige wird aufgenommen, die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird und dann hat der Beschuldigte Gelegenheit sich zu dem Vorwurf zu äußern. Bei einigen Delikten wird die Staatsanwaltschaft sagen, dass zuvor ein Schlichtertermin beantragt werden muss, ein Vorgang den die anzeigende Partei initiieren muss. Erst wenn dieser Termin gescheitert ist verfolgt die Staatsanwaltschaft weiter. Wenn die Gegenpartei befragt wird (sie muss noch nicht mal dort hingehen) und die Staatsanwaltschaft kommt zu der Überzeugung, dass die Beweise nicht ausreichen, dann wirst Du davon nicht erfahren, nur, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wenn Du nicht hingehst oder schlüssige Aussagen machst, dann kann es sein, das die Staatsanwaltschaft hier genauso verfährt.
Es ist aber häufig so, dass man die schlechteren Karten hat. Ein Merkmal ist ja, dass Mobbing (Mob, Pöbel) in der Regel von mehreren Personen gegen eine Minderheit betrieben wird und da hat man, was potenzielle Zeugen anbetrifft per se schon verloren. Man kann nur versuchen, sich bestmöglich abzusichern und selbst eine reine West zu behalten.
VG
S.
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AW: Nachbar hat Narrenfreiheit
Sollte allein durch den Bericht der Polizei zu ersehen sein das es sich um eine Straftat gemäß Strafkatalog handelt wird von Staats Wegen ermittelt. So kann auch aus einem Antragsdelikt ein Offizialdelikt werden.Auch viele Zeugen sind kein Garant für einen Erfolg. Ich selber hab schon Erlebt das selbst Pädophile frei rausgingen.
Ich persönlich zeichne jedes Gepräch welches ich führe ,auf. Telefongepräche (mit Fremden) schon von Hause aus. Gut, diese Aufzeichnungen sind nicht Gerichtsverwertbar aber werden Trotzdem zur Kenntnis genommen.
Mobbing hingegen hat Strafbare Bestandteile :- Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)
- Beleidigung (§185 StGB)
- Verleumdung (§187 StGB) oder
- Nötigung (§240 StGB)
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AW: Nachbar hat Narrenfreiheit
Zitat von Waldschrat Beitrag anzeigenSollte allein durch den Bericht der Polizei zu ersehen sein das es sich um eine Straftat gemäß Strafkatalog handelt wird von Staats Wegen ermittelt. So kann auch aus einem Antragsdelikt ein Offizialdelikt werden.Auch viele Zeugen sind kein Garant für einen Erfolg. Ich selber hab schon Erlebt das selbst Pädophile frei rausgingen.
Ich persönlich zeichne jedes Gepräch welches ich führe ,auf. Telefongepräche (mit Fremden) schon von Hause aus. Gut, diese Aufzeichnungen sind nicht Gerichtsverwertbar aber werden Trotzdem zur Kenntnis genommen.
Mobbing hingegen hat Strafbare Bestandteile :- Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)
- Beleidigung (§185 StGB)
- Verleumdung (§187 StGB) oder
- Nötigung (§240 StGB)
Brav bringe ich alles zur Anzeige, was zumindest einen wirtschaftlichen Schaden bedeutet, bei den Beleidigungen und Verleumdungen tue ich es bewußt nicht.
Leider ist es wohl so, dass keine Behörde ein Interesse daran hat, einem beizustehen. Man hat mir einen Opferschutzpolizisten geschickt, der aber auch nur die Funktion erfüllte, mich von meinen Anzeigen abzuhalten, denn diese bringen für die Behördenmitarbeiter Arbeit mit sich. Nachdem ich dessen Placebofunktion erkannt habe - von einer Anzeige, Sachschaden i.H.v. 200., hatte er mir abgeraten - kehre ich zum Anzeige erstatten zurück.
Man steht da auf verlorenem Posten, es sei denn man hat harte Beweise. Ein paar mal ist es mir gelungen, da mussten einzelne dann für ihre Handlungen gerade stehen, was aber nichts an der Situation ändert.
Diese Straftatbestände sind m.E. ungeeignet, denn das führt zu nichts, selbst Körperverletzung sollte schon eine gefährliche sein. Und man muss sicher sein, dass der Delinquent auch zur Rechenschaft gezogen wird. Die Anzeigen stelle ich quasi für den Fall, dass die Front mal irgendwann bröckelt oder jemand sich verplappert, damt ich auf zivilrechtlichem Wege, Strafrecht verjährt, zumindest meinen Schaden ausgeglichen bekomme.
Du könntest natürlich auch das Mittel der Provokation anwenden. Dazu musst Du aber sehr cool bleiben können, geschickt sein und gut planen. Ziel der Provokation ist es, den Gegner aus der Reserve zu locken und zu Fehlern zu veranlassen, nur um ihn dann als schlimmen Hund öffentlich ins Abseits stellen zu können.
Good Luck
S.
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