AW: Mobbing mit technischen Hilfsmitteln
Hallo Rotondo,
das Gerät ist für den Einsatzzweck untauglich, denn Infraschall (unterhalb von 20 Hz.) ist mit sowas nicht messbar. Geräte die Infraschall messen können, sind deutlich teurer, da es sich um Spezialgeräte handelt.
VG
Sambucus
Zitat von rotondo
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das Gerät ist für den Einsatzzweck untauglich, denn Infraschall (unterhalb von 20 Hz.) ist mit sowas nicht messbar. Geräte die Infraschall messen können, sind deutlich teurer, da es sich um Spezialgeräte handelt.
VG
Sambucus
darauf nicht reagieren. Danach kann dein Anwalt schärfere Geschütze auffahren. Vielleicht gibt es für so etwas einstweilige Verfügungen, Unterlassung oder ähnliches. Dafür brauchst du auch (noch) keine Beweise, dass er wirklich so ein Gerät wegen dir betreibt. Du hast deine Messung und ggf auch noch Zeugen und gut ist. Und da ist noch lange nichts vor Gericht. Ehe Klage eingereicht wird, werden erst alle anderen Mittel ausgeschöpft.
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