Nach dem Lesen einiger Postings binich sowohl schockiert, wie zugleich erleichtert.
Es scheint ja tatsächlich etliche mehr und weniger gebildete Leute mit zu vielZeit und zu wenig sozialen Kontakten zu geben.
Mir stellt sich seit Jahren die Frage, wie es sein kann, dass die Justiz nicht hellhörigwird, wenn z.B. von einer „Familie“
innerhalb von ca. 40 Jahren rund 30 Anzeigen gegen mind. 12 Anwohner erfolgten , davon die letzten 7 Jahre mind. 6 Anzeigen
gegen 6 unterschiedliche Anwohner .
Hierzu addiere man noch die Dunkelziffer außerhalb der Siedlung, Anträge gegenBehörden, …. .
Immer wieder geht es nach zuvor erfolgten Nachstellungen und Beleidigungen der „Opfer“in ihren Anzeigen
dann um angebliche Nötigung, Verleumdung, Bedrohung etc. durch andere Anwohner.
Lest mal bitte:
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html<o
>>
http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking<o
>>
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringung_(Deutschland)#F.C3.BCrsorg liche_Unterbringung_nach_dem_BGB<o
>>
Gemäß obigenAnführungen müsste sowas doch vom Gesetzgeber unterbunden werden!
Weiter müsste bei eindeutigen Querulanten/Denunzianten eine medizinisch psychologischeUntersuchung
ggf. mit verbundener Einweisung erfolgen!
Überschlagt mal, welche Kosten sich addieren, wenn die Polizei vor Ort kommt, derStaatsanwalt tätig wird,
Anwälte tätig werden und wenn eine Verhandlung folgt.
Aber nein, unser Staat bestraft lieber durchUntätigkeit die ehrlichen und zumeist berufstätigen Bürger,
welche in Friedenleben möchten und daher kaum aufmucken.
Alles andere wäre ja auch mit Arbeit verbunden. Und wer zahlt die Zeche? Der Steuerzahler!
</o</o</o
Es scheint ja tatsächlich etliche mehr und weniger gebildete Leute mit zu vielZeit und zu wenig sozialen Kontakten zu geben.

Mir stellt sich seit Jahren die Frage, wie es sein kann, dass die Justiz nicht hellhörigwird, wenn z.B. von einer „Familie“
innerhalb von ca. 40 Jahren rund 30 Anzeigen gegen mind. 12 Anwohner erfolgten , davon die letzten 7 Jahre mind. 6 Anzeigen
gegen 6 unterschiedliche Anwohner .
Hierzu addiere man noch die Dunkelziffer außerhalb der Siedlung, Anträge gegenBehörden, …. .

Immer wieder geht es nach zuvor erfolgten Nachstellungen und Beleidigungen der „Opfer“in ihren Anzeigen
dann um angebliche Nötigung, Verleumdung, Bedrohung etc. durch andere Anwohner.
Lest mal bitte:
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html<o
>>http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking<o
>>http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringung_(Deutschland)#F.C3.BCrsorg liche_Unterbringung_nach_dem_BGB<o
>>Gemäß obigenAnführungen müsste sowas doch vom Gesetzgeber unterbunden werden!
Weiter müsste bei eindeutigen Querulanten/Denunzianten eine medizinisch psychologischeUntersuchung
ggf. mit verbundener Einweisung erfolgen!
Überschlagt mal, welche Kosten sich addieren, wenn die Polizei vor Ort kommt, derStaatsanwalt tätig wird,
Anwälte tätig werden und wenn eine Verhandlung folgt.
Aber nein, unser Staat bestraft lieber durchUntätigkeit die ehrlichen und zumeist berufstätigen Bürger,
welche in Friedenleben möchten und daher kaum aufmucken.
Alles andere wäre ja auch mit Arbeit verbunden. Und wer zahlt die Zeche? Der Steuerzahler!
</o</o</o
Kommentar