Hallo
Ich habe vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft die Zufahrt zu meinem Haus erfolgt über einen ca 40 Meterlangen Weg der einerseits zu meinem Grundstück ( Hof) und andererseits zu meiner garage führt.das dementsprechende Wegerecht ist seit 1876 im Grundbuch des Schuldners im Grundbuch eingetragen. nun geht mein Nachbar hin und werweigert mir die zufahrt zur Garage und vorne an der Strasse hat er einen zaum gezogen und eine Einfahrt geschaffen von ca. 3 Meter und diesen Zuweg zu meinem grundstück mit einen Tor versehen.kann mir jemand da mal was zu sagen? denn meines Erachtens darf der das nicht!
Hallo
Ich habe vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft die Zufahrt zu meinem Haus erfolgt über einen ca 40 Meterlangen Weg der einerseits zu meinem Grundstück ( Hof) und andererseits zu meiner garage führt.das dementsprechende Wegerecht ist seit 1876 im Grundbuch des Schuldners im Grundbuch eingetragen. nun geht mein Nachbar hin und werweigert mir die zufahrt zur Garage und vorne an der Strasse hat er einen zaum gezogen und eine Einfahrt geschaffen von ca. 3 Meter und diesen Zuweg zu meinem grundstück mit einen Tor versehen.kann mir jemand da mal was zu sagen? denn meines Erachtens darf der das nicht!
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