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    Wir sind Eigentümer eines Hauses und uns genau gegenüber wurde das Einfamilienhaus vermietet. Dieser neue Mieter ist mehrmals im Monat sehr laut:-( ! Wir schrieben die Vermieterin an, doch kam keine Reaktion:x . Den Mieter sprachen wir schon oft an und auch ein anderer Hausbesitzer versuchte sein Glück, doch auch ohne erfolg:a . Alles ohne Erfolg. Nun will ich zum Anwalt gehen und hätte gerne gewußt, ob ich an die Vermieter, also Hausbesitzer schreiben lassen muß, oder ob ich direkt an den Mieter gehen muß.
    Normaler Weise ist ja der Vermieter zuständig für die Lärmbelästigung und muß seinen Mieter auffordern, ruhiger zu werden. Oder etwas nicht?

  • #2
    Wenn Nachbarn zu laut werden innerhalb der Ruhezeiten ist die Polizei zuständig.

    Einfach anrufen, die kommen dann und sagen den Jungs bescheid!

    Aber! Die Leute wissen dann wer sie bei der Polizei gemeldet hat, denn anonyme Anrufe wegen nächtlicher Ruhestörung werden selten weiter verfolgt.

    Mit dem Vermieter kann man sprechen, aber das bringt selten was. Anwalt vielleicht als Beratung vorab. Abmahnen bringt nichts.

    Wenn es nur 2 - 3 mal im Jahr lärmt: Ohrstöpsel kaufen oder Fernsehen bis der Radau vorbei ist. l G

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