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Vorbereiteter Zwischenfall und anschließende selektive Verwendung von Aufnahmen um eine kriminelle Aktivität des Nachbarn zu konstruieren

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    Vorbereiteter Zwischenfall und anschließende selektive Verwendung von Aufnahmen um eine kriminelle Aktivität des Nachbarn zu konstruieren


    Der Aufsteller einer Kamera weiß im allgemeinen welchen Bereich die Kamera aufnimmt. Es ist nun sehr einfach ausserhalb des Kamerabereiches den Nachbarn zu provozieren, indem man z. B. auf sein Auto schlägt. Steigt der Nachbar dann aus um den Störenfried zur Rede zu stellen, zieht sich dieser in den Aufnahmebereich der Kamera zurück. Naturgemäß folgt der Nachbar und gestikuliert etc. In Kombination mit einer übertrieben Aussage hat der Aufsteller der Kamera so scheinbar aussagekräftige Bilder. Allerdings, Gerichte kennen diesen Trick und informieren sich über den gesamten Vorgang. Die scheinbar aussagekräftigen Bilder werden nicht als Beweismittel akzeptiert.
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