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xWohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug, brutale Entscheidungen der Ämter !

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  • xWohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug, brutale Entscheidungen der Ämter !

    @Felsen
    Nun lass mal Ilythia aus dem Spiel, so wie ich es schließlich auch getan hatte, indem ich lediglich von einer Bekannten schrieb und Ilythia ist nunmal nicht mehr eine Bekannte von mir, bestenfalls eine ehemalige.
    Wahrscheinlich kannst du dir auch nicht vorstellen, was ich Ilythia hier mitgeteilt hatte.

  • #2
    AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

    Hier eine relativ klare (oder auch unklare) Aussage aus dem Web dazu, in welcher prekären Situation sich so mancher befindet, der auf Hartz-IV angewiesen ist und auf was er sich dann möglicherweise einstellen muß, wenn eben das Jobcenter nicht "mitspielt", wenn es um sogenannten angemessenen Wohnraum geht:

    hartziv.org/unangemessene-wohnkosten.html

    Wie ich das Ganze sehe, ist man dann schon akut von möglicher Obdachlosigkeit - ohne jegliches, eigenes Verschulden dabei - bedroht.
    Und so etwas kann doch einfach nicht wahr oder der Weisheit letzter Schluß sein sein!

    Auch sehe ich da wie eine Grauzone in der Gesetzgebung zu Hartz-IV, die es den örtlichen Jobcentern ermöglicht, praktisch nach Gutdünken zu entscheiden und so Manchen dann praktisch, eigentlich unverschuldet, im Endeffekt der Obdachlosigkeit preiszugeben.
    Und dieser Zustand, wie ich ihn erst kürzlich von einer Bekannten von mir drastisch hörte, regt mich schon wahnsinnig auf!
    Sind es doch auch nur Menschen wie du und ich, die man mitunter aus der eigenen Familie kennt, die dann diesem Schicksal, im Endeffekt aus Behördenwillkür, anheim fallen können.

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    • #3
      AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

      Was Nick da macht gehört in die Tonne getreten !
      Eine schlechte Wahrheit ist besser als eine gute Lüge !
      Une mauvaise vérité vaut mieux qu'un bon mensonge !
      A bad truth is better than a good lie !

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      • #4
        AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

        Zum eigentlichen Thema, was ich seit einiger Zeit eben auch aus meinem alt-neuen Bekanntenkreis kenne und worüber ich Moderatorin per PN informierte, gibt es derzeit nix Neues.
        Sobald es aber Neues gibt, was auch andere Betroffene (damit meine ich vor allem die zahlreichen Gäste hier) interessieren dürfte, werde ich es hier kundtun.

        Um es hier mal klar und unmissverständlich allen mitzuteilen, wovon bisher nur Moderatorin wußte:
        Dieses Thema ist mir allgemein so wichtig, weil ich erst seit kurzem mit einer ehemaligen Schulfreundin in ziemlich engen telefonischen Kontakt (mehrmals wöchentlich) zur Organisation eines Klassentreffens bin, deren eigene Tochter als Empfängerin von Hartz-IV durch widrige, komplizierte Umstände jetzt von möglicher Obdachlosigkeit bedroht ist und ich mir gut vorstellen kann, daß es nicht die Einzige/der Einzige ist, dem es so geht.
        Da ich mit meiner ehemaligen Schulfreunden eben auch über dieses, sie familiär betreffende, Thema aller paar Tage spreche, möchte ich alle (neuen) Informationen darüber auch hier gern zur Verfügung stellen.

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        • #5
          AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

          So, es gibt einiges Neues:
          Mittlerweile konnte ich mit einer weiteren Bekannten, die beim hiesigen Jobcenter arbeitet über den "Fall" der Tochter meiner ehemaligen Schulfreundin, die aus ihrer bisherigen Wohnung wegen Abriss raus muß, relativ ausgiebig sprechen und dies auch entsprechend schon weitergeben.

          Die "Aussagen" waren allerdings sehr ernüchternd und, kurz vorweg schon mal gesagt, die Gefahr der Bedrohung durch Obdachlosigkeit besteht nach wie vor. Die möglichen "Ursachen" oder Begleitumstände dafür sind mannigfaltig.
          Zum einen KANN das Jobcenter sogenannte Fallmanager in Problemsituationen einsetzen/zur Verfügung stellen. Dies kann aber jederzeit von den Betroffenen auch abgelehnt werden und dann tut sich eben gar nix mehr. Im Falle o.g. Tochter wurde bisher einfach noch kein Fallmanager eingesetzt.

          Außerdem haben die Jobcenter kein besonderes Procedere für den Fall vorgesehen, falls jemand akut von Obdachlosigkeit betroffen sein sollte oder kurz davor steht. Sie verweisen bestenfalls noch auf Sozialwohnungen, selbst wenn es diese ortsbezogen vielleicht gar nicht gibt.
          Und überhaupt mangelt es den Jobcentern an klaren, einheitlichen internen Durchführungsbestimmungen in vielfältiger Hinsicht, wie ich erfuhr, sodaß einzelne Jobcenter-Mitarbeiter schon ziemlich große Entscheidungs-Spielräume haben und man somit, infolgedessen als Betroffener dann eben oftmals oder fast immer wie der Willkür einzelner Jobcenter-Mitarbeiter ausgeliefert ist, fast nach dem Motto: Alles kann, aber nichts muß... wenn es um mögliche Ansprüche von Betroffenen geht.
          Die Tochter meiner Schulfreundin hat ja nun auch anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Dazu sagte mir meine Bekannte vom Jobcenter nur, daß so etwas das Jobcenter kaum oder überhaupt nicht beeindrucken würde, fast im Gegenteil.
          Bedeutend "höherwertig" würde allerdings eingestuft, wenn ein Betroffener in Begleitung eines Vertreters des örtlichen Erwerblosenzentrums/ Arbeitslosenzentrums im Jobcenter erscheinen würde und auf Lösung seines akuten Problems drängen würde. Diesen Tipp habe ich natürlich auch gleich noch weitergegeben.

          Für den Fall des Bezugs einer deutlich teuereren Wohnung als bisher, was ja oftmals dann nach unfreiwilligem Auszug der Fall ist (so auch die "Alternative" bei o.g. Tochter), gibt es nur für maximal ein halbes Jahr danach die Übernahme der Kosten durch's Jobcenter. Danach oder noch während dieser Zeit wäre man wiederum zunächst in der Pflicht, nachzuweisen, daß eben kein anderer Wohnraum auf dem Markt verfügbar ist. - Aber selbst das würde das Jobcenter nach maximal einem halben Jahr nicht mehr interessieren. Die Kostenübernahme für Wohnraum und Heizung würden dann wieder auf das Standardmaß zurückgekürzt... und man muß sehen, wo man bleibt... schlimmstenfalls eben in der Obdachlosigkeit. So jedenfalls die knallharten Infos meiner Bekannten vom Jobcenter. Natürlich alles inoffiziell... und dennoch ganz allgemein gesagt "sehr bemerkenswert", wie ich finde.

          Somit besteht für mich, meiner Ein- und Ansicht nach, für viele, die aus ihrer bisherigen Wohnung raus müssen und eben gleichzeitig ALG-II-Empfänger sind, die ernsthafte Bedrohung durch Obdachlosigkeit.
          Einfach ein Skandal für Deutschland und sein soziales System, was in dieser Hinsicht völlig unzureichend ist, wie ich finde!
          Einige mögen jetzt argumentieren, daß dies ein Einzelfall ist. Doch erstens glaube ich weniger an Einzelfälle und zweitens dürfte es so etwas in Deutschland überhaupt nicht geben, praktisch nur durch den aktuellen Wohnungsmarkt verursachte Obdachlosigkeit!
          Nur meine bescheidene Meinung dazu.
          Zuletzt geändert von newborn; 05.04.2019, 05:39.

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          • #6
            AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

            hallo bremse ( die nicht funktioniert)
            Deine Angaben sind zwar ganz interessant aber leider nicht für alle anwendbar. Fallmanager oder Vertreter von Erwerbslosenzentren mögen vielleicht in Deiner Gegend zur Verfügung stehen, hier z.B jedoch nicht. Solche Stellen gibt es schlichtweg hier nicht und nicht nur hier. Ehe Du also evtl.Betroffenen Hoffnung machst recherchiere bitte etwas gründlicher oder verweise auf das Bundesland, in dem Du lebst

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            • #7
              AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

              Naja, nach ein bisschen googeln hab ich das hier gefunden:

              "Findet der Mieter heraus, dass er der Abrissbirne weichen soll, hat er gute Karten, in
              der Wohnung
              zu bleiben. „Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung“, sagten die BGH-Richter. Damit hat der Vermieter keinen Kündigungsgrund (BGH, Az. VIII ZR 188/03)."

              Was heißt, erst mal die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man/frau die Flinte ins Korn wirft.



              Ich bin nicht seltsam, ich bin eine limitierte Sonderausgabe

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              • #8
                AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                Nun ja - ist die Wohnung nicht angemessen, hilft die Beratungshilfe auch nicht weiter. Wenn man etwas ändern will, hilft es nur, in die Politik zu gehen und "das System" von innen heraus zu ändern.

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                • #9
                  AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                  Zitat von Gerdis Beitrag anzeigen
                  hallo bremse ( die nicht funktioniert)
                  Deine Angaben sind zwar ganz interessant aber leider nicht für alle anwendbar. Fallmanager oder Vertreter von Erwerbslosenzentren mögen vielleicht in Deiner Gegend zur Verfügung stehen, hier z.B jedoch nicht. Solche Stellen gibt es schlichtweg hier nicht und nicht nur hier. Ehe Du also evtl.Betroffenen Hoffnung machst recherchiere bitte etwas gründlicher oder verweise auf das Bundesland, in dem Du lebst

                  Ich habe überhaupt nix weiter recherchiert, sondern lediglich meinen neuesten Wissensstand zur Gesamtproblematik mitgeteilt, der hauptsächlichst auf "Insider"-Wissen beruht, wie ich ja geschrieben hatte.
                  Daß die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern und zwischen Stadt und Land mitunter ziemlich groß sind, dürfte hinlänglich bekannt sein und ist auch mir durchaus bewußt.
                  Mein Anliegen war vor allem, mal mitzutteilen und aufzuzeigen, wie das hiesige Jobcenter in solchen Fällen "arbeitet", reagiert oder auch gar nicht reagiert. Und daraus kann man schon verallgemeinerte Schlüsse ziehen.
                  Vor allem wollte ich auch mal die in meinen Augen fast menschenverachtende Praxis aufzeigen, die Leuten widerfährt, die sowieso schon auf der vorletzten Stufe der sozialen Leiter nach unten stehen.

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                  • #10
                    AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                    Zitat von FelsinderBrandung Beitrag anzeigen
                    Naja, nach ein bisschen googeln hab ich das hier gefunden:

                    "Findet der Mieter heraus, dass er der Abrissbirne weichen soll, hat er gute Karten, in
                    der Wohnung
                    zu bleiben. „Der ersatzlose Abriss eines Gebäudes ist keine wirtschaftliche Verwertung“, sagten die BGH-Richter. Damit hat der Vermieter keinen Kündigungsgrund (BGH, Az. VIII ZR 188/03)."

                    Was heißt, erst mal die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor man/frau die Flinte ins Korn wirft.




                    Dieses von 2003 stammende BGH-Urteil fand bisher meines Wissens nach in der bundesweiten Rechtssprechung kaum Anwendung, da es immer noch erhebliche Unterschiede im Mietrecht zwischen neuen und alten Bundesländern gibt (siehe dazu auch sog. Einigungsvertrag).
                    Zuletzt geändert von newborn; 06.04.2019, 06:20.

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                    • #11
                      AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                      Zitat von newborn Beitrag anzeigen
                      Dieses von 2003 stammende BGH-Urteil fand bisher meines Wissens nach in der bundesweiten Rechtssprechung kaum Anwendung, da es immer noch erhebliche Unterschiede im Mietrecht zwischen neuen und alten Bundesländern gibt (siehe dazu auch sog. Einigungsvertrag).
                      Nunja, mittlerweile haben wir 2019 und haben ein einheitliches Mietrecht, welches für alle Bundesländer gilt. Die Mietspiegel mögen zwar von Region zu Region unterschiedlich sein, aber das gesetzliche Mietrecht ist verbindlich.
                      Bundesrecht steht über Landesrecht.

                      Das von mir angeführte Grundsatzurteil war lediglich ein Hinweis darauf, dass nicht immer gleich alles rabenschwarz ist. Wenn man sich reinhängt kann man durchaus etwas erreichen.

                      Übrigens hoffe ich, dass deine "Insider Informationen" durch deinen Post nicht deine Quelle auffliegen lassen. Solche Äußerungen können die betreffende Person ganz leicht den Job kosten.
                      Ich bin nicht seltsam, ich bin eine limitierte Sonderausgabe

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                      • #12
                        AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                        Mir ist nicht bekannt, daß seit beispielsweise 2003 die mietrechtlichen Unterschiede, die sich aus dem sogenannten Einigungsvertrag ergeben haben, zwischenzeitlich geändert oder gar aufgehoben wurden.

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                        • #13
                          AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                          Nocheinmal, es gibt keine mietrechtlichen Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bundesländern. Die Gesetze zum Mieter und Vermieter sind allgemeinverbindlich. Lediglich der Mietspiegel war betroffen, damit die Mieten in den neuen Ländern nicht direkt in Höhe schossen.

                          Der Fall, den du beschreibst, fällt unter normales Mietrecht und hat mit dem Einigungsvertrag nichts zu tun.

                          Der Einigungsvertrag regelt u.a. die Rückgabe von Grundstücken und Immobilien, welche widerrechtlich zu DDR Zeiten enteignet wurden und wird u.a. durch das Investitionsvorrang-Gesetz abgewickelt. Und selbst dann ist es geregelt einen angemessenen neuen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, wie es in dem von mir angeführten Gerichtsurteil beschrieben steht.
                          Ferner ist der Einigungsvertrag ein "lebendiges" Dokument, welche 2016 letztmalig angepasst wurde.

                          Also bitte hier niemanden verunsichern, der eventuell ein ähnliches Problem, wie die Tochter deiner Bekannten hat. Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
                          Ich bin nicht seltsam, ich bin eine limitierte Sonderausgabe

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                          • #14
                            AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                            Was die Tochter meiner Bekannten anbetrifft handelt es sich dabei um eine sog. Abrisskündigung bzw. Verwertungskündigung. Und da sollen, laut meiner Bekannten immer noch gesetzliche Regelungen maßgebend sein, die aus dem Einigungsvertrag resultieren, also Unterschiede zwischen Ost und West. Ich hatte dieses Thema ja auch nur mal am Rande mit erwähnt.

                            Im Prinzip bedeutet ja solcher Abriß auch Vernichtung von preiswertem Wohnraum, wodurch Hartz-IV Empfänger, die bisher darauf angewiesen waren, in eine prekäre Lage zunächst geraten, solange kein anderer preiswerter Wohnraum in entsprechender Menge zur Verfügung steht. Darauf wollte ich vor allem aufmerksam machen.

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                            • #15
                              AW: Wohnungsprobleme bei Hartz-IV-Bezug

                              Sorry wenn ich nochmal auf das Themamit dem erzwungenen Auszug zurückkomme.

                              Offensichtlich hat deineBekannte da einen anderen Kenntnisstand als ich. Könnte sieentsprechende Nachweise dafür erbringen?



                              Es geht nicht um das Recht haben,sondern darum, dass es vielleicht aufgrund von Fehlinformationen,vielleicht sogar aufgrund der Aussage des aktuellen Vermieters (derselbstverständlich alles so drehen wird wie es ihm am besten passt)dieser Eindruck entstanden ist.


                              Viele Vermieter nützen dieUnwissenheit und Unsicherheit ihrer Mieter aus und fabulieren gerneTatsachen, die keinen Rückhalt haben.


                              Wie du anfangs ja auch geschriebenhast, geht es darum anderen Personen, die eventuell auch von solchenSituationen betroffen sind, eine sinnvolle und richtige Hilfestellunggeben zu können.


                              Die Richtigkeit solcher Informationkann für die betroffenen Personen existenzielle Bedeutung haben.
                              Ich bin nicht seltsam, ich bin eine limitierte Sonderausgabe

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