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verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

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  • verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

    hallo allerseits.
    ich wohne in einem haus dessen exhausbesitzer .den mietern verbietet in den hof zum fahren,zum be und entladen.
    das haus gehört seiner tochter.da bin ich geschützt.mein problem ist es das ich eine schwerstbehinderte tochter habe ,die nicht bis zu unserem stellplatz laufen kann,den ich in der nachbarschaft gemietet habe.
    ich werde mein auto auf die anliegerstrasse stellen ,damit ich meine tochter ins auto bringen kann.°°
    hat jemand eine ahnung ob es da gesetzliche ausnahmeregelungen gibt.in solchen fällen.
    lieben gruss.ellen

  • #2
    AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

    Hallo und guten Tag!
    Ich möchte mich erstmal schnell vorstellen: mein Name ist Roger ...... und ich arbeite in der Redaktion einer freien TV-Produktionsfirma. Im Moment recherchiere ich für eine Reportage zum Thema Nachbarschaftsstreit. Vielleicht können wir Ihnen helfen. Wir wollen nicht die Kamera "draufhalten" sondern begleiten einen Mediator bei der Arbeit. Vielleicht wäre das ja eine Möglichkeit für Sie, denn der jetzige Zustand ist doch eine Zumutung für Sie und Ihre Tochter. Wenn Sie ein wenig neugierig geworden sind, dann melden Sie sich doch einfach völlig unverbindlich bei mir.

    Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
    Roger ......
    030 - 32 77 14 155
    roger.krueger@imago-tv.de

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    • #3
      AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

      Werden Sie von TV Produktionsfirmen angeworben, sich zu melden, man wolle Ihnen bei einem Streit helfen? Vorsicht! Sehen SieFolge 85 und andere an.

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      • #4
        AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

        Dieses "Forum" wird von Imago TV aus Berlin geführt. Dazu ein online-Beitrag auf www. fernsehkritik.tv, Folge 85, Beitrag "Mitten im Terror"

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        • #5
          AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

          Kannst Du nur bei der Behörde erfragen. Und wenn Du Dich mal mit der Hausbesitzerin unterhältst?

          Gruß
          Sambucus

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          • #6
            AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

            Wenn du in dieser Anliegerstrasse wohnst oder jmd besuchst der dort wohnt, darfst du auch dort parken.

            Ansonsten würde ich an deiner Stelle erst mal das Gespräch suchen mit dem Eigentümer des Hofes und dein Anliegen schildern. Wenn der Eigentümer sein ok gibt, ist alles in Butter. Ein Vorbesitzer hat keinerlei Rechte mehr dort, sofern nicht vertraglich irgendwas anderes vereinbart wurde. Evt. ist das Grundstück auch mit einem Wegerecht für die Mieter belastet, das müßte aber ein Anwalt für dich klären, denn ohne besonderes Interess nachweisen zu können, erhälst du selbst keine Einsicht in die Entsprechenden Unterlagen.

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            • #7
              AW: verbot von hofbesitzer die einfahrt zu nutzen.

              Ich würde mich auch auf der Stadt kundig machen.
              Man kann soweit ich weis, sich von der Stadt, einen Sonderparkplatz abgrenzen lassen.
              Geht aber dann nur auf der Straße, mit Parkausweis u so.
              Ob das was kostet und ab welchem Grad der Behinderung?

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