hallo allerseits.
ich wohne in einem haus dessen exhausbesitzer .den mietern verbietet in den hof zum fahren,zum be und entladen.
das haus gehört seiner tochter.da bin ich geschützt.mein problem ist es das ich eine schwerstbehinderte tochter habe ,die nicht bis zu unserem stellplatz laufen kann,den ich in der nachbarschaft gemietet habe.
ich werde mein auto auf die anliegerstrasse stellen ,damit ich meine tochter ins auto bringen kann.°°
hat jemand eine ahnung ob es da gesetzliche ausnahmeregelungen gibt.in solchen fällen.
ich wohne in einem haus dessen exhausbesitzer .den mietern verbietet in den hof zum fahren,zum be und entladen.
das haus gehört seiner tochter.da bin ich geschützt.mein problem ist es das ich eine schwerstbehinderte tochter habe ,die nicht bis zu unserem stellplatz laufen kann,den ich in der nachbarschaft gemietet habe.
ich werde mein auto auf die anliegerstrasse stellen ,damit ich meine tochter ins auto bringen kann.°°
hat jemand eine ahnung ob es da gesetzliche ausnahmeregelungen gibt.in solchen fällen.
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