Ich wohne seit 13 Jahren in meiner Wohnung und hatte mit meiner Vermieterin nie Probleme.
Beziehungsweise wenn mal etwas nicht so paßte konnte man drüber reden und es wurde eine Lösung gefunden.
vor vier Jahren starb meine Vermieterin und die Tochter erbte, seitdem gibt es nur noch Ärger. Eigentlich geht es ums Geld. Meine Vermieterin kämpft massiv meinen ererbten MIetvertrag an . Es gab ein Gespräch mit dem Ehemann der Vermieterin, da diese mich mit Briefen und mündlichen Forderungen am Telefon und rechtlich ungültigen Kündigungen bombardierte. Ich reagierte nicht darauf. Daraufhin kam der Eheman führte mit mir ein Gespräch in dem es nur ums Geld ging und schlug mir einen neuen mündlichen Mietvertrag vor der eine 20 % Mieterhöhung vorsah plus 20 % der Grundmiete als Nebenkostenabschlag, auf den ich mich nicht einlaßen wollte. Ich nahm anwaltlichen Rat in Anspruch der mir erklärte das ich einen rechtsgültigen Inklusivmietvertrag hätte und keine weiteren Nebenkosten zu leisten hätte.
Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes hat nun meine Vermieterin versucht für 4 Jahre Nebenkosten einzuklagen, und hat mich auch sonst mit allerhand Einschränkungen der Nutzung von Haus, Terrasse usw. versucht das Leben schwer zu machen.
Leider wurde Ihrem Anwalt die Zulassung entzogen, wegen Unterschlagung von Mandatengeldern. Danach war für erst mal für 2 Jahre Ruhe, in der Zwischenzeit hatte meine Nachbarin Ärger mit Ihr, nachdem sie 3 Jahre lang keine Nebenkostenabrechnung bekam, obwohl sie seitens meiner Nachbarin mehrfach dazu aufgefordert wurde, verlangte dann meine Vermieterin bei Auszug meiner Nachbarin, die Nebenkosten für 3 Jahre auf einen Schlag. Da meine Nachbarin nur einen "mündlichen " Mietvertrag hatte und sich unsere Vermieterin an mehrere Abmachungen bezüglich der Abstellräume und weiteres nicht hielt, sah ich meine Meinung über meine Vermieterin bestätigt, das man sich bei Ihr auf´s Wort nicht verlassen kann.
Nun erhielt ich eine Klage zur Nachforderung der Nebenkosten von 4 Jahren kurz vor der
Verjährungsfrist. Sollte sie nicht auf die Summe kommen die sie sich vorstellt, wird sie
weiter versuchen mich mit weiteren Einschränkungen und anwaltschaftlichen Briefen zum Auszug zu bewegen. Ist doch wohl eindeutig Mobbing! Kommunikation ist auf das wesentliche beschränkt.
Beziehungsweise wenn mal etwas nicht so paßte konnte man drüber reden und es wurde eine Lösung gefunden.
vor vier Jahren starb meine Vermieterin und die Tochter erbte, seitdem gibt es nur noch Ärger. Eigentlich geht es ums Geld. Meine Vermieterin kämpft massiv meinen ererbten MIetvertrag an . Es gab ein Gespräch mit dem Ehemann der Vermieterin, da diese mich mit Briefen und mündlichen Forderungen am Telefon und rechtlich ungültigen Kündigungen bombardierte. Ich reagierte nicht darauf. Daraufhin kam der Eheman führte mit mir ein Gespräch in dem es nur ums Geld ging und schlug mir einen neuen mündlichen Mietvertrag vor der eine 20 % Mieterhöhung vorsah plus 20 % der Grundmiete als Nebenkostenabschlag, auf den ich mich nicht einlaßen wollte. Ich nahm anwaltlichen Rat in Anspruch der mir erklärte das ich einen rechtsgültigen Inklusivmietvertrag hätte und keine weiteren Nebenkosten zu leisten hätte.
Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes hat nun meine Vermieterin versucht für 4 Jahre Nebenkosten einzuklagen, und hat mich auch sonst mit allerhand Einschränkungen der Nutzung von Haus, Terrasse usw. versucht das Leben schwer zu machen.
Leider wurde Ihrem Anwalt die Zulassung entzogen, wegen Unterschlagung von Mandatengeldern. Danach war für erst mal für 2 Jahre Ruhe, in der Zwischenzeit hatte meine Nachbarin Ärger mit Ihr, nachdem sie 3 Jahre lang keine Nebenkostenabrechnung bekam, obwohl sie seitens meiner Nachbarin mehrfach dazu aufgefordert wurde, verlangte dann meine Vermieterin bei Auszug meiner Nachbarin, die Nebenkosten für 3 Jahre auf einen Schlag. Da meine Nachbarin nur einen "mündlichen " Mietvertrag hatte und sich unsere Vermieterin an mehrere Abmachungen bezüglich der Abstellräume und weiteres nicht hielt, sah ich meine Meinung über meine Vermieterin bestätigt, das man sich bei Ihr auf´s Wort nicht verlassen kann.
Nun erhielt ich eine Klage zur Nachforderung der Nebenkosten von 4 Jahren kurz vor der
Verjährungsfrist. Sollte sie nicht auf die Summe kommen die sie sich vorstellt, wird sie
weiter versuchen mich mit weiteren Einschränkungen und anwaltschaftlichen Briefen zum Auszug zu bewegen. Ist doch wohl eindeutig Mobbing! Kommunikation ist auf das wesentliche beschränkt.
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