Als ich mich vor einigen Wochen hier im Mobbingforum angemeldet habe, konnte ich aufgrundn eines schwebenden Verfahrens keine genauen Angaben zu den entsprechenen Vorfällen bzw. zum Gerichtsverfahren machen.
Die Situation hat sich nun dahingehend geändert, dass ich etwas genauer auf die Umstände eingehen kann. Allerdings hat mir der Anwalt geraten nicht allzu präzise zu werden.
Interessant ist auf jeden Fall, dass der Mobber nicht aufgrund des Mobbings verurteilt wurde. Dem Richter waren die Beweise zu "dünn". Es gab dazu mehrere Aussagen, aber die aufgeführten Vorgänge waren nach Ansicht des Gerichts nicht "gravierend". Allerdings wurde durch diese Aussagen eine Basis für die wesentliche Aussage einer Mitarbeiterin vorbereitet. Der Kollege hatte die Frau mehrfach sexuell bedrängt, betatscht und vor Dritten anzügliche Bemerkungen gemacht. Hinsichtlich seiner Behinderung kam heraus, dass er nur einen Antrag gestellt hatte um eine Art Schutzbehauptung zu konstruieren. Der Richter wertete diese Verhalten als "erschwerend".
Der Kollege erhielt eine ganz erhebliche Geldstrafe. Dem Arbeitgeber steht offen zu kündigen, zu versetzen oder herab zu stufen. Im Moment sieht es nach Kündigung aus, aber der Chef ist ein "Zauderer".
Es handelt sich nicht um das Urteil eines deutschen Gerichts, aber ich kann mir vorstellen , dass es in Deutschland ähnlich läuft. Es war auf jeden Fall gut, dass ich hier vorher etwas geübt hatte. Meine Aussagen waren nicht Bestandteil des Urteils, tauchten aber in der Begründung des Urteils auf.
Die Situation hat sich nun dahingehend geändert, dass ich etwas genauer auf die Umstände eingehen kann. Allerdings hat mir der Anwalt geraten nicht allzu präzise zu werden.
Interessant ist auf jeden Fall, dass der Mobber nicht aufgrund des Mobbings verurteilt wurde. Dem Richter waren die Beweise zu "dünn". Es gab dazu mehrere Aussagen, aber die aufgeführten Vorgänge waren nach Ansicht des Gerichts nicht "gravierend". Allerdings wurde durch diese Aussagen eine Basis für die wesentliche Aussage einer Mitarbeiterin vorbereitet. Der Kollege hatte die Frau mehrfach sexuell bedrängt, betatscht und vor Dritten anzügliche Bemerkungen gemacht. Hinsichtlich seiner Behinderung kam heraus, dass er nur einen Antrag gestellt hatte um eine Art Schutzbehauptung zu konstruieren. Der Richter wertete diese Verhalten als "erschwerend".
Der Kollege erhielt eine ganz erhebliche Geldstrafe. Dem Arbeitgeber steht offen zu kündigen, zu versetzen oder herab zu stufen. Im Moment sieht es nach Kündigung aus, aber der Chef ist ein "Zauderer".
Es handelt sich nicht um das Urteil eines deutschen Gerichts, aber ich kann mir vorstellen , dass es in Deutschland ähnlich läuft. Es war auf jeden Fall gut, dass ich hier vorher etwas geübt hatte. Meine Aussagen waren nicht Bestandteil des Urteils, tauchten aber in der Begründung des Urteils auf.
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