Hallo Zusammen,
ich habe durch einen Freund von 2000 bis 2005 Mobbing/psychische Gewalt in verdeckter Form erlebt (ignorieren, nicht antworten, einschüchtern, abwertende Blicke...) . Eine Liste mit Vorfällen und Ort und Datum habe ich erstellt. In der Zeit als Folge hatte ich psychosomatische Krankheiten.Nachweisbar. (von 2000 bis 2005). Dass ich gemobbt wurde-habe ich erst im 2016 durch einen Artikel erfahren. Ich möchte das Schmerzensgeld für die Körperverletzung vom Täter verlangen. Wie es aus mit der Verjährungsfrist aus? Vorsätzliche Körperverletzung. Zählt es nicht ab kenntniserlangung ? Vielen dank.
ich habe durch einen Freund von 2000 bis 2005 Mobbing/psychische Gewalt in verdeckter Form erlebt (ignorieren, nicht antworten, einschüchtern, abwertende Blicke...) . Eine Liste mit Vorfällen und Ort und Datum habe ich erstellt. In der Zeit als Folge hatte ich psychosomatische Krankheiten.Nachweisbar. (von 2000 bis 2005). Dass ich gemobbt wurde-habe ich erst im 2016 durch einen Artikel erfahren. Ich möchte das Schmerzensgeld für die Körperverletzung vom Täter verlangen. Wie es aus mit der Verjährungsfrist aus? Vorsätzliche Körperverletzung. Zählt es nicht ab kenntniserlangung ? Vielen dank.
Kommentar