Hi Harry,
es gibt immer wieder Menschen die nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass jede Form von Rechtsprechung, die diesen Namen verdient, auf gewisse Regeln angewiesen ist. Eine Säule des Systems ist die Beweispflicht. Der Ankläger muss eben beweisen was er vorbringt. Der gute Wille alleine genügt nicht!
Soll heißen: Das Mobbingopfer muss beweisen können (oder die Beweise liefern können), dass es von einer bestimmten Person mit strafbaren Handlungen gemobbt wird. Sonst würde der Mobbingvorwurf selber schnell zu einer Form des Mobbing werden! Will ich jemand plattmachen, behaupte ich einfach, ich werde von ihm gemobbt, und treibe ihn in die Mühlen der Justiz. Also stehen wir wieder vor dem Problem der Wahrheitsfindung....