Hi Harry,
es gibt immer wieder Menschen die nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass jede Form von Rechtsprechung, die diesen Namen verdient, auf gewisse Regeln angewiesen ist. Eine Säule des Systems ist die Beweispflicht. Der Ankläger muss eben beweisen was er vorbringt. Der gute Wille alleine genügt nicht!
Soll heißen: Das Mobbingopfer muss beweisen können (oder die Beweise liefern können), dass es von einer bestimmten Person mit strafbaren Handlungen gemobbt wird. Sonst würde der Mobbingvorwurf selber schnell zu einer Form des Mobbing werden! Will ich jemand plattmachen, behaupte ich einfach, ich werde von ihm gemobbt, und treibe ihn in die Mühlen der Justiz. Also stehen wir wieder vor dem Problem der Wahrheitsfindung.
Ein weiterer Punkt ist ist die Strafbarkeit. Strafbarkeit setzt meist ein öffentliches Interesse an der Tatverfolgung voraus. Auch das ist gut so, denn sonst würden die Staatsanwaltschaften in einem Wust von Ermittlungsverfahren ersticken, und RechtsanwaltIN wäre der lukrativste Beruf im Land.
Es ist grundsätzlich auch nicht hilfreich, bei einem subjektiv/objektiven Tatbestandsmerkmal das Gewicht in Richtung des Subjektiven zu verschieben, und den Gefühlen des Opfers einen gar zu großen Stellenwert einzuräumen, wenn es an objektiven (beweisbaren!) Merkmalen fehlt. Das widersricht den Grundlagen der Rechtsordnung, denn es verwischt die Grenzen zwischen zulässiger und strafbarer Handlung, auch wenn es anderseits die Schauspielerei fördert, was ja vielleicht ein Gewinn wäre im Land der DICHTER (und Denker?), und auch den Beruf der RechtsanwältINNEN in einem ganz neuen Licht zeigen könnte.
Von meinem persönlichen Fall kann ich hier nicht schreiben, denn am Ende werden auch Foren nach mir durchsucht um einen sorgfältig gegen mich konstruierten Mobbingvorwurf zu stützen. Unterdessen bin ich der Gewinner und habe meinen Beschuldigern satt eingeschenkt. Die werden noch eine Weile zu schlucken haben. °° °°
mfg
es gibt immer wieder Menschen die nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass jede Form von Rechtsprechung, die diesen Namen verdient, auf gewisse Regeln angewiesen ist. Eine Säule des Systems ist die Beweispflicht. Der Ankläger muss eben beweisen was er vorbringt. Der gute Wille alleine genügt nicht!
Soll heißen: Das Mobbingopfer muss beweisen können (oder die Beweise liefern können), dass es von einer bestimmten Person mit strafbaren Handlungen gemobbt wird. Sonst würde der Mobbingvorwurf selber schnell zu einer Form des Mobbing werden! Will ich jemand plattmachen, behaupte ich einfach, ich werde von ihm gemobbt, und treibe ihn in die Mühlen der Justiz. Also stehen wir wieder vor dem Problem der Wahrheitsfindung.
Ein weiterer Punkt ist ist die Strafbarkeit. Strafbarkeit setzt meist ein öffentliches Interesse an der Tatverfolgung voraus. Auch das ist gut so, denn sonst würden die Staatsanwaltschaften in einem Wust von Ermittlungsverfahren ersticken, und RechtsanwaltIN wäre der lukrativste Beruf im Land.
Es ist grundsätzlich auch nicht hilfreich, bei einem subjektiv/objektiven Tatbestandsmerkmal das Gewicht in Richtung des Subjektiven zu verschieben, und den Gefühlen des Opfers einen gar zu großen Stellenwert einzuräumen, wenn es an objektiven (beweisbaren!) Merkmalen fehlt. Das widersricht den Grundlagen der Rechtsordnung, denn es verwischt die Grenzen zwischen zulässiger und strafbarer Handlung, auch wenn es anderseits die Schauspielerei fördert, was ja vielleicht ein Gewinn wäre im Land der DICHTER (und Denker?), und auch den Beruf der RechtsanwältINNEN in einem ganz neuen Licht zeigen könnte.
Von meinem persönlichen Fall kann ich hier nicht schreiben, denn am Ende werden auch Foren nach mir durchsucht um einen sorgfältig gegen mich konstruierten Mobbingvorwurf zu stützen. Unterdessen bin ich der Gewinner und habe meinen Beschuldigern satt eingeschenkt. Die werden noch eine Weile zu schlucken haben. °° °°
mfg
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