Hallo Harry,
ich war 12 Jahre lang Vertrauensmann für die Schwerbehinderten in einer Niederlassung mit ca. 150 Mitarbeitern. Hier wurde im Kündigungsschutzverfahren bei mehreren Mitarbeitern ihre dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt und das Integrationsamt gab dann seine Zustimmung. Im Vorfeld gab es eine sogenante "Überrumpelungstaktik" durch den Arbeitgeber, was im Einzelnen einer Befreiung der Schweigepflicht der behandelden Ärzte entsprach. Diese Mitarbeiter stimmten zu, im Glauben der Arbeitgeber will ihnen nichts Schlechtes. Was sollen dann der Vertrauensmann, Betriebsrat und Integrationsamt noch gerade richten? Diese Erfahrung zeigt das der/die Betreffende rechtzeitig Hilfe in Anspruch nimmt. D.h. wenn es...