Hallo Harry,
ich war 12 Jahre lang Vertrauensmann für die Schwerbehinderten in einer Niederlassung mit ca. 150 Mitarbeitern. Hier wurde im Kündigungsschutzverfahren bei mehreren Mitarbeitern ihre dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt und das Integrationsamt gab dann seine Zustimmung. Im Vorfeld gab es eine sogenante "Überrumpelungstaktik" durch den Arbeitgeber, was im Einzelnen einer Befreiung der Schweigepflicht der behandelden Ärzte entsprach. Diese Mitarbeiter stimmten zu, im Glauben der Arbeitgeber will ihnen nichts Schlechtes. Was sollen dann der Vertrauensmann, Betriebsrat und Integrationsamt noch gerade richten? Diese Erfahrung zeigt das der/die Betreffende rechtzeitig Hilfe in Anspruch nimmt. D.h. wenn es Mobbing am Arbeitsplatz gibt, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, falls es schon zu weit fortgeschritten ist professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In dem vorliegenden Fall ist mir unklar warum die Frau die inzwischen 60 Jahre alt ist, noch die Strapazen einer Wiedereingliederung durchmacht. Wenn diese Sachbearbeiterin 60 Jahre alt ist, 50% SB hat und 35 Jahre gearbeitet hat (einschließlich Kindeserz., Krankzeiten, sonstigen anerkannten Zeiten), warum hat sie dann keinen Rentenantrag gestellt? SB mit mind.50% und den vorgen. Voraussetzungen dürfen mit 60 Jahren in Rente gehen! Natürlich ist es jedem SB freigestellt länger zu arbeiten, aber ist es dann auf Kosten der Gesundheit?
Grüße simon51
ich war 12 Jahre lang Vertrauensmann für die Schwerbehinderten in einer Niederlassung mit ca. 150 Mitarbeitern. Hier wurde im Kündigungsschutzverfahren bei mehreren Mitarbeitern ihre dauerhafte Arbeitsunfähigkeit festgestellt und das Integrationsamt gab dann seine Zustimmung. Im Vorfeld gab es eine sogenante "Überrumpelungstaktik" durch den Arbeitgeber, was im Einzelnen einer Befreiung der Schweigepflicht der behandelden Ärzte entsprach. Diese Mitarbeiter stimmten zu, im Glauben der Arbeitgeber will ihnen nichts Schlechtes. Was sollen dann der Vertrauensmann, Betriebsrat und Integrationsamt noch gerade richten? Diese Erfahrung zeigt das der/die Betreffende rechtzeitig Hilfe in Anspruch nimmt. D.h. wenn es Mobbing am Arbeitsplatz gibt, rechtzeitig die Notbremse zu ziehen, falls es schon zu weit fortgeschritten ist professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In dem vorliegenden Fall ist mir unklar warum die Frau die inzwischen 60 Jahre alt ist, noch die Strapazen einer Wiedereingliederung durchmacht. Wenn diese Sachbearbeiterin 60 Jahre alt ist, 50% SB hat und 35 Jahre gearbeitet hat (einschließlich Kindeserz., Krankzeiten, sonstigen anerkannten Zeiten), warum hat sie dann keinen Rentenantrag gestellt? SB mit mind.50% und den vorgen. Voraussetzungen dürfen mit 60 Jahren in Rente gehen! Natürlich ist es jedem SB freigestellt länger zu arbeiten, aber ist es dann auf Kosten der Gesundheit?
Grüße simon51