Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit


In den Pflegegrad 5 wird der Patient eingestuft, wenn er bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten erreicht. In diesem Fall sieht der Gutachter besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung vorliegen. Bisher entsprach dies der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz bzw. sogenannten Härtefällen. Hat ein Pflegebedürftiger den Pflegegrad 5, so stehen ihm folgende Leistungen zu:


Pflegesachleistungen: 1.995 Euro pro Monat
alternativ Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 901 Euro pro Monat
Zuschuss zu einer vollstationären Pflege im Alten- oder Pflegeheim: 2.005 Euro pro Monat
Leistungen...