Private Beweissicherung Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt. In Ausnahmefällen ist das Fotografieren und Aufnehmen von Videos gegen den Willen der gefilmten Person aber erlaubt.
Wer ohne Erlaubnis ein Bild oder ein Video von einer Person aufnimmt, muss wissen, dass die gefilmte Person über das Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Denn es gilt, dass eine Person bereits bei der Bildaufnahme zustimmen muss. Allerdings schützt dieses Recht nur vor der Veröffentlichung, Zurschaustellung und Verbreitung. Trotzdem kann bei einem Nachbarschaftsstreit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen....
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Private Beweissicherung, Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt.
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Die private Beweissicherung durch das Filmen mit Überwachungs-, Wild- und privaten Kameras kann eine rechtliche Grauzone darstellen und birgt verschiedene Problematiken.
Die private Beweissicherung durch das Filmen mit Überwachungs-, Wild- und privaten Kameras kann eine rechtliche Grauzone darstellen und birgt verschiedene Problematiken.
Einerseits kann das Filmen bei einem Nachbarschaftsstreit dazu dienen, Beweismaterial für ein mögliches Verfahren zu sammeln. Andererseits kann das gezielte Locken eines Nachbarn in eine "Kamerafalle" und die Vortäuschung von Straftaten durch selektives Filmen problematisch sein und gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Zudem können private Filmaufnahmen dazu führen, dass die Privatsphäre der betroffenen Person gestört wird und es zu Missbrauch am persönlichen Bild kommen kann.
Technische Tricks wie das Verstecken von Kameras oder das...
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Private Beweissicherung bei Mobbing und Nachbarschaftsstreit
Private Beweissicherung bei Mobbing und Nachbarschaftsstreit
Private Beweissicherung mag für einige Menschen, die von Mobbing betroffen sind ein logischer Schritt zu sein. In der Folge wird jedoch beleuchtet werden, warum dieses Vorgehen etwas tückisch ist und nicht nur gute Seiten hat.
Bei privater Beweissicherung handelt es sich meistens um (Video-)aufnahmen, die ohne das Wissen, der weiteren Beteiligten aufgenommen worden sind. Gerne wird diese Methode genutzt um Mobber in flagranti zu erwischen und aufzuzeichnen, sodass man seine Anschuldigungen später belegen kann.
Problematisch dabei ist, dass es sich um keine private Aufnahme handelt, auf der die filmende Person selbst überrascht wird von einem Mobbingangriff....