Private Beweissicherung Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt. In Ausnahmefällen ist das Fotografieren und Aufnehmen von Videos gegen den Willen der gefilmten Person aber erlaubt.
Wer ohne Erlaubnis ein Bild oder ein Video von einer Person aufnimmt, muss wissen, dass die gefilmte Person über das Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Denn es gilt, dass eine Person bereits bei der Bildaufnahme zustimmen muss. Allerdings schützt dieses Recht nur vor der Veröffentlichung, Zurschaustellung und Verbreitung. Trotzdem kann bei einem Nachbarschaftsstreit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Die Fotos oder Videos befinden sich in fremden Händen und somit können die fotografierten Menschen nicht mehr kontrollieren, wo diese landen.
Grundsätzlich gilt aber, dass heimlich gemachte Aufzeichnung nicht per se verboten sind. Prinzipiell können heimliche Aufnahmen nur in schweren Kriminalfällen als Beweismittel beim Gericht in Betracht kommen. Dies muss allerdings im Einzelfall untersucht werden. Bei einem "harmlosen" Nachbarschaftsstreit dürfen die beteiligten Personen nicht in privaten oder intimen Momenten und Situationen ohne Einwilligung aufgenommen werden. Wenn beispielsweise der Nachbar in seinem Garten beim Grillen gefilmt wurde, werden diese vor Gericht nicht als Beweismittel akzeptiert. In den meisten Fällen entscheidet das Gericht hier aber im Einzelfall.
Wer ohne Erlaubnis ein Bild oder ein Video von einer Person aufnimmt, muss wissen, dass die gefilmte Person über das Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Denn es gilt, dass eine Person bereits bei der Bildaufnahme zustimmen muss. Allerdings schützt dieses Recht nur vor der Veröffentlichung, Zurschaustellung und Verbreitung. Trotzdem kann bei einem Nachbarschaftsstreit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Die Fotos oder Videos befinden sich in fremden Händen und somit können die fotografierten Menschen nicht mehr kontrollieren, wo diese landen.
Grundsätzlich gilt aber, dass heimlich gemachte Aufzeichnung nicht per se verboten sind. Prinzipiell können heimliche Aufnahmen nur in schweren Kriminalfällen als Beweismittel beim Gericht in Betracht kommen. Dies muss allerdings im Einzelfall untersucht werden. Bei einem "harmlosen" Nachbarschaftsstreit dürfen die beteiligten Personen nicht in privaten oder intimen Momenten und Situationen ohne Einwilligung aufgenommen werden. Wenn beispielsweise der Nachbar in seinem Garten beim Grillen gefilmt wurde, werden diese vor Gericht nicht als Beweismittel akzeptiert. In den meisten Fällen entscheidet das Gericht hier aber im Einzelfall.
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