Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Private Beweissicherung, Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Private Beweissicherung, Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt.

    Private Beweissicherung Es ist gerichtlich beschlossen worden, dass grundsätzlich kein Foto oder Video von einer Person aufgenommen werden darf, wenn diese nicht ausdrücklich zustimmt. In Ausnahmefällen ist das Fotografieren und Aufnehmen von Videos gegen den Willen der gefilmten Person aber erlaubt.

    Wer ohne Erlaubnis ein Bild oder ein Video von einer Person aufnimmt, muss wissen, dass die gefilmte Person über das Persönlichkeitsrecht geschützt wird. Denn es gilt, dass eine Person bereits bei der Bildaufnahme zustimmen muss. Allerdings schützt dieses Recht nur vor der Veröffentlichung, Zurschaustellung und Verbreitung. Trotzdem kann bei einem Nachbarschaftsstreit eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Die Fotos oder Videos befinden sich in fremden Händen und somit können die fotografierten Menschen nicht mehr kontrollieren, wo diese landen.

    Grundsätzlich gilt aber, dass heimlich gemachte Aufzeichnung nicht per se verboten sind. Prinzipiell können heimliche Aufnahmen nur in schweren Kriminalfällen als Beweismittel beim Gericht in Betracht kommen. Dies muss allerdings im Einzelfall untersucht werden. Bei einem "harmlosen" Nachbarschaftsstreit dürfen die beteiligten Personen nicht in privaten oder intimen Momenten und Situationen ohne Einwilligung aufgenommen werden. Wenn beispielsweise der Nachbar in seinem Garten beim Grillen gefilmt wurde, werden diese vor Gericht nicht als Beweismittel akzeptiert. In den meisten Fällen entscheidet das Gericht hier aber im Einzelfall.






  • #2
    Unter privater Beweissicherung versteht man das Sammeln und Sichern von Beweismaterial, das für eine bestimmte Situation oder Untersuchung relevant ist, ohne dass die Strafverfolgungs- oder Regierungsbehörden beteiligt sind oder eine Aufsicht ausüben. Sie erfolgt in der Regel dann, wenn Einzelpersonen oder Organisationen glauben, dass wichtige Beweise verloren gehen, zerstört oder manipuliert werden könnten, wenn sie allein in den Händen der Behörden liegen.

    Die private Beweissicherung kann in verschiedenen Zusammenhängen erfolgen, z. B. bei Zivilprozessen, Unternehmensuntersuchungen oder in persönlichen Angelegenheiten. In einem Zivilprozess kann eine Partei zum Beispiel unabhängig Beweise sammeln, um ihren Fall zu untermauern, bevor sie offiziell vor Gericht präsentiert werden. In ähnlicher Weise können Unternehmen interne Untersuchungen durchführen, um Beweise für mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Dritten zu sichern.

    Die Motivation hinter der privaten Beweissicherung ist oft, sicherzustellen, dass die Beweise unversehrt und nicht kontaminiert bleiben, und die Interessen der beteiligten Personen oder Organisationen zu schützen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass die private Beweissicherung kein Ersatz für ordnungsgemäße rechtliche Verfahren und die Einschaltung der Behörden ist. Wenn Beweise vor Gericht vorgelegt oder in einer förmlichen Untersuchung verwendet werden sollen, müssen sie offengelegt und gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren behandelt werden.

    In einigen Fällen kann die private Aufbewahrung von Beweismaterial Bedenken hinsichtlich der Beweiskette, der Zulässigkeit oder der Authentizität aufwerfen. Gerichte und Rechtssysteme messen Beweisen, die von unparteiischen und autorisierten Stellen gesammelt und aufbewahrt wurden, im Allgemeinen mehr Gewicht bei. Daher sollten Einzelpersonen oder Organisationen, die sich mit privater Beweissicherung befassen, Rechtsexperten zu Rate ziehen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten und mögliche Zweifel an der Gültigkeit oder Zulässigkeit des Beweismaterials auszuräumen.

    Kommentar


    • #3
      Ich denke es gilt abzuwägen, was wichtiger ist. das Recht am eigenen Bild oder die Aufklärung einer Straftat. Einen Bankraub würde ich filmen, speziell das Fluchtauto.
      Wenn der Nachbar ein paar von meinen Äpfel abräumt, würde ich das nicht filmen.
      von Natur aus cool
      Cool by nature
      naturellement cool

      Kommentar

      Lädt...
      X