Hallo
Sie monieren immer wieder, dass meine Frau angerufen hat. Frau , es gehört zum guten Ton in der Rechtssprechung vor einem Prozess dieser Art eine gütliche Einigung zu anzustreben. Das war kein Fehler den meine Frau da gemacht hat, sondern einfach nur das übliche Vorgehen.
Ein Fehler war es dass Sie den Vertrag unterschrieben haben. Die Unterschrift unter den Darlehensvertrag war sogar ein Kardinalfehler. Anschließend dem Notar einen Freibrief auszustellen war sogar ein Novum in der Jurisprudenz. So etwas haben wir noch nicht einmal ansatzweise in der juristischen Literatur gefunden.
Das waren Fehler Frau .
Also hören Sie bitte auf meiner Frau Vorwürfe wegen eines Anrufs zu machen der selbst bei negativster...