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Ich werde von einer 13-jährigen Schülerin als .............. hingestellt.

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  • #16
    AW: Ich werde von einer 13-jährigen Schülerin als .............. hingestellt.

    Erfreulich daß es nun doch ein gutes Ende gefunden hat.
    Ich persönlich bin auch immer skeptisch wenn gegen "Sittenstrolche" vorgegangen wird. Gerade bei Heranwachsenden sind oft persönliche Probleme vorhanden, die auf völlig unbeteiligte Personen übertragen werden.
    Da gilt es als Polizist, Staatsanwalt, Richter oder Anwalt sehr genau zu differenzieren und genau hin zu sehen. Gerade juristisch unbeholfene Menschen werden manchmal in Situationen hineingewickelt in denen sie schuldig erscheinen. Aber wer bleibt schon cool, wenn ihm sittliches Fehlverhalten angedichtet wird ?

    Immerhin, Drusus Simpson hat es geschaft und dazu meinen persönlichen Glückwunsch. Ein Gutes hat die Sache, wer so eine Scheiße mal persönlich durchgemacht hat, der ist für zukünftige Anfeindungen und Verleumdungen besser gewappnet.

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    • #17
      AW: Ich werde von einer 13-jährigen Schülerin als .............. hingestellt.

      Ja danke, da bin ich auch froh. Soetwas möchte ich nie wieder durchmachen. Und das hat wirklich mit mehr Glück zu tun als etwas anderem. In unserem Ort gigt es zwar auch ein paar wenige Leute denen das garnicht gefällt, aber das ist mir wurst. Jetzt kann ich wenigstens wieder nach vorn sehen. Jetzt kann ich sicher auch anderen helfen, die vielleicht in gleiche oder ähnliche Situationen gekommen sind.

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      • #18
        AW: Ich werde von einer 13-jährigen Schülerin als .............. hingestellt.

        Zum Abschluß gibt es noch etwas Besonderes.

        Vor ein paar Tagen erhielt ich von der Staatsanwaltschaft einen Brief. Darin stand, daß die Anzeige der Mutter abgewiesen wurde, weil keine Vorraussetzungen für die Erfüllung des § 170 der StPO vorliegen. Wenn ich mich bei einem Telefonat nicht geeirrt habe, so soll die Mutter auch gerügt worden sein.
        Ich habe dann auch einen Antrag auf Erstattung meiner Auslagen gestellt. Es hat keine Woche gedauert, und ich hatte die Nachricht, daß die gesammten Kosten der Staatskasse auferlegt werden, " ... da eine Auferlegung des Beschuldigten durch die Antragstellerin unbillig wäre". So die Begründung. Ich bin froh darüber, frei von dieser Last zu sein.Ob sich das Gericht das Geld wieder zurückholt weiß ich nicht. Immerhin wußten die Staatsanwältin und das Gericht, daß der Mutter bekannt war, was die Tochter so treibt. Sie hatte auch die Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung. Sie ist mir ja mehr als nur einmal über den Weg gelaufen. Ich hatte nicht daran geglaubt. Mein Leben hat sich wieder normalisiert. Jetzt kann ich wieder durchstarten. Für diesen Sommer habe ich mir einiges vorgenommen. Die Unterstützung von meinem Bekanntenkreis habe ich dafür. Trost und Zuspruch machen sehr viel aus, besonders in solchen Lebenslagen.

        Deshalb möchte ich mich auch bei allen Lesern und Antwortschreibern nochmal bedanken.



        ich wünsche Euch viel Kraft und Erfolg bei der Lösung eurer Probleme.

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