Auszug meines Anzeigentextes:
Da ich in *** als Zugezogene sehr viel Fremdenhass erlebe, ordne ich seine Handlungen ebenso in die Richtung ein. Es sind extrem fremdenfeindliche und damit rechts orientierte/nationalsozialistische Motive und Tendenzen zu erkennen. Ich werte sein Verhalten als extrem beleidigend, abwertend und menschenverachtend.
Er versucht mich mit seiner Arbeits- und Verhaltensweise ganz bewusst, meine Existenz kaputt zu machen und meinen Leumund nachhaltig zu schädigen. Da dies derzeit nicht der einzige Vorfall dieser Art gegen meine Person in *** ist, sehe ich eine Absicht dahinter.
Es ist zu prüfen, ob er auf Anweisung Dritter, die nicht in das Verfahren involviert sind, handelt und dadurch einen Vorteil, eine finanzielle Vergütung oder Sachleistungen erhält.
Die Stigmatisierung als Täter ohne jegliche Prüfung des Sachverhaltes entspricht der Vorgehensweise der Gestapo im Dritten Reich. Da meinem Kenntnisstand zufolge diese Arbeitsweise nicht zum heutigen Ausbildungsumfang der *** Polizei gehört, kann dieses Verhalten familiär geprägt sein kann. Ich gehe von einem rechtsextremen und nationalsozialistischen Hintergrund aus. Es ist bitte zu überprüfen:
a) ob der Beschuldigte zu DDR-Zeiten für die Staatssicherheit tätig war
b) in seiner Familie Mitglieder der NSDAP oder Kriegsverbrecher z.B. aus dem Euthanasie-Morden in der NS-Tötungsanstalt *** vorhanden waren oder noch sind.
...
Er versucht mich mit seiner Arbeits- und Verhaltensweise ganz bewusst, meine Existenz kaputt zu machen und meinen Leumund nachhaltig zu schädigen. Da dies derzeit nicht der einzige Vorfall dieser Art gegen meine Person in *** ist, sehe ich eine Absicht dahinter.
Es ist zu prüfen, ob er auf Anweisung Dritter, die nicht in das Verfahren involviert sind, handelt und dadurch einen Vorteil, eine finanzielle Vergütung oder Sachleistungen erhält.
Die Stigmatisierung als Täter ohne jegliche Prüfung des Sachverhaltes entspricht der Vorgehensweise der Gestapo im Dritten Reich. Da meinem Kenntnisstand zufolge diese Arbeitsweise nicht zum heutigen Ausbildungsumfang der *** Polizei gehört, kann dieses Verhalten familiär geprägt sein kann. Ich gehe von einem rechtsextremen und nationalsozialistischen Hintergrund aus. Es ist bitte zu überprüfen:
a) ob der Beschuldigte zu DDR-Zeiten für die Staatssicherheit tätig war
b) in seiner Familie Mitglieder der NSDAP oder Kriegsverbrecher z.B. aus dem Euthanasie-Morden in der NS-Tötungsanstalt *** vorhanden waren oder noch sind.
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