Hallo,
angenommen es wäre Mobbing am Arbeitsplatz,
angenommen das dann noch durch einen Vorgesetzten,
angenommen es hindern eigene gesetzliche Fehltritte, derjenigen die eigentlich Hilfe leisten müßten, an der Hilfeleistung,
ist es dann immer noch gültig, dass das "Mobbingopfer" wegen Verschwiegenheitspflicht nichts sagen darf und Arbeitsgerichte, das auch so sehen...?
Wie gesagt, es ist alles nur angenommen...
wohl doch nur ein
traumtänzer
angenommen es wäre Mobbing am Arbeitsplatz,
angenommen das dann noch durch einen Vorgesetzten,
angenommen es hindern eigene gesetzliche Fehltritte, derjenigen die eigentlich Hilfe leisten müßten, an der Hilfeleistung,
ist es dann immer noch gültig, dass das "Mobbingopfer" wegen Verschwiegenheitspflicht nichts sagen darf und Arbeitsgerichte, das auch so sehen...?
Wie gesagt, es ist alles nur angenommen...
wohl doch nur ein
traumtänzer
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