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Angenommen, es wäre Mobbing

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  • Angenommen, es wäre Mobbing

    Hallo,
    angenommen es wäre Mobbing am Arbeitsplatz,
    angenommen das dann noch durch einen Vorgesetzten,
    angenommen es hindern eigene gesetzliche Fehltritte, derjenigen die eigentlich Hilfe leisten müßten, an der Hilfeleistung,
    ist es dann immer noch gültig, dass das "Mobbingopfer" wegen Verschwiegenheitspflicht nichts sagen darf und Arbeitsgerichte, das auch so sehen...?

    Wie gesagt, es ist alles nur angenommen...

    wohl doch nur ein

    traumtänzer

  • #2
    AW: Angenommen, es wäre Mobbing

    ???

    ???

    ???

    ?

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    • #3
      AW: Angenommen, es wäre Mobbing

      Zitat von traumtänzer Beitrag anzeigen
      Hallo,
      angenommen es wäre Mobbing am Arbeitsplatz,
      angenommen das dann noch durch einen Vorgesetzten,
      angenommen es hindern eigene gesetzliche Fehltritte, derjenigen die eigentlich Hilfe leisten müßten, an der Hilfeleistung,
      ist es dann immer noch gültig, dass das "Mobbingopfer" wegen Verschwiegenheitspflicht nichts sagen darf und Arbeitsgerichte, das auch so sehen...?

      Wie gesagt, es ist alles nur angenommen...

      wohl doch nur ein

      traumtänzer
      Traumtänzer, kannst du bitte mal ganz ausführlich schildern, um was es bei deiner Sache geht? Ich komme da nicht ganz mit.

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      • #4
        AW: Angenommen, es wäre Mobbing

        Ich habs soweit verstanden, dass Traumtänzer gemobbt wird, selbst aber nicht handeln kann aus Angst wegen seiner Fehler für die er entlassen werden kann angeschissen zu werden.

        Kommentar


        • #5
          AW: Angenommen, es wäre Mobbing

          Zitat von Pauscheline Beitrag anzeigen
          Ich habs soweit verstanden, dass Traumtänzer gemobbt wird, selbst aber nicht handeln kann aus Angst wegen seiner Fehler für die er entlassen werden kann angeschissen zu werden.
          Hallo Pauscheline,

          nein, die Dinge liegen anders...
          "angenommen es hindern eigene gesetzliche Fehltritte,

          derjenigen, die eigentlich Hilfe

          leisten müßten, an der Hilfeleistung,"
          traumtänzer
          Forumsmitglied
          Zuletzt geändert von traumtänzer; 30.10.2009, 09:10.

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          • #6
            AW: Angenommen, es wäre Mobbing

            Hallo,

            also, wenn eigene gesetzliche Fehltritte das Eingreifen verhindern, so erhält das Mobbingopfer keine Hilfe - Fakt.
            Handelt derjenige trotz seiner gesetzlichen Fehltritte, kann es passieren, dass er im Rahmen eines Mobbingprozesses "auseinander genommen" sprich, als unglaubwürdig dargestellt wird.
            Oder?
            Alles Hypothese? Dann sollten wir uns realen Fällen widmen. Wenn Du aber echten Rat brauchst, dann frag weiter.

            Gruß
            Trauerweide

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            • #7
              AW: Angenommen, es wäre Mobbing

              Hallo,

              ...genauso...

              die Annahme geht davon aus, das nicht das "Mobbingopfer" gesetzliche Fehltritte begangen hat sondern die, die einzig in der Position wären, dem Opfer Hilfe zu geben...

              ...so dann lieber Mal zum realen Leben, das sind zu schlechte Aussichten

              Gruß

              Traumtänzer
              traumtänzer
              Forumsmitglied
              Zuletzt geändert von traumtänzer; 30.10.2009, 11:55.

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              • #8
                AW: Angenommen, es wäre Mobbing

                Hallo Traumtänzer,

                Mobbing ist generell nicht einfach zu beweisen, schon gar nicht, wenn es an Zeugen fehlt, oder diese plötzlich unter "Gedächtnisschwund" leiden.

                Umso wichtiger ist eine schlüssige Beweisführung für jeden Einzelfall. Diese umfasst die genaue Definition des Sachverhaltes (wer hat was, wann, wo, womit gemacht, gesagt oder unterlassen; welche Zeugen gibt es). Dann den Arbeitsgeber bzw. den Vorgesetzten schriftlich zur Abstellung auffordern und Frist setzen, ggfs. abmahnen. Viele wissen nicht, dass auch der Arbeitnehmer abmahnen darf, wenn der Arbeitgeber geben Pflichten verstößt. Die sich aus dem Arbeitvertrag ergebene Nebenpflicht ist die Fürsorgeverpflichtung. Jeder Mitarbeiter hat ein Beschwerderecht. Der Arbeitgeber darf ihn deshalb nicht maßregeln.
                Bei Vorhandensein eines Betriebsrates, diesen hinzuziehen. Ein guter Fachanwalt für Arbeitsrecht berät hier darüberhinaus gerne. Diesen würde ich hinzuziehen. Kostet aber. Vielleicht mal mit der Rechtschutzversicherung Kontakt aufnehmen.

                Sollte all dies nicht helfen, dann gerichtliche Schritte einleiten. Mobbing kann sowohl zivilrechtliche Folgen (Arbeitgeber verstößt bspw. gegen Maßregelungs- oder Schikaneverbot/Verstoß gegen das AGG bei gewissen Personengruppen. Rechtsfolge = Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld) bis hin zu strafrechtlichen Folgen haben (Strafanzeige z.B. wegen Nachstellen, Beleidigung, üble Nachrede bzw. Verleumdung oder gar Nötigung, wenn der Arbeitgeber von Zeugen verlangt, aufgrund eigener Verstöße plötzlich Passivität walten zu lassen.)

                Die Gerichte werten im Zivilverfahren die Schlüssigkeit der Beweise. Zeugen sind zwar gut, aber nicht zwingend notwendig, wenn durch sogenannte Augenscheinbeweise (Aufzeichnungen, Dokumente etc.) ein Beweis geführt werden kann. Ein einmaliger Verstoß reicht allerdings nicht aus.

                Die angeführten Straftaten sind regelmäßig Privatklagedelikte (bis auf die Nötigung). Hier kann es sein, dass durch die Staatsanwaltschaft mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verwiesen wird. Laienhaft gesprochen übernimmt der Kläger die Beweisführung, die normalerweise der Staatsanwalt durchführt. Rechtfolgen sind bei Schuldspruch allerdings wie im StGB definiert. Insbesondere deshalb, da bei solchen Delikten die Beweisführung im Gegensatz zu andren Vergéhen oder Verbrechen nicht durch die Staatsanwaltschaft geführt werden muß, ist einen akribische Beweissicherung und- dokumentation zwingend notwendig um nicht im Vorfeld die Klage gar nicht erst zugelassen zu bekommen. Die Gerichte beraten hier und unterstützen beim Strafantrag. Auch hier kann ein Anwalt unterstützen. Bitte aber aufpassen, kostenlos ist dieses nicht, zumindest, wenn die Klage nicht zugelassen wird. Bei einer Verurteilung trägt hingegen der Beschuldigte auch die Kosten des Verfahrens.

                Also, wenn möglich immer BR und/oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Bei letzterem vorher aber Kosten prüfen;-)

                Gruß

                Katze

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                • #9
                  AW: Angenommen, es wäre Mobbing

                  hat meine bessere Hälfte geschrieben, denn was ich rechtlich für Möglichkeiten hab weiß ich selber , mir geht´s bei meinem Problem darum ob ich zu emotional bei der Sache bin und das ganze zu überspitzt sehe. Aber meine Geschichte an anderer Stelle

                  Wollt ich nur klarstellen, nicht das ihr euch wundert

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