Hallo Alle zusammen,
ich wurde wegen den Folgen langzeitigen Mobbings von meiner Nervenärztin für 6 Monate krankgeschrieben. Vor einem Monat wurde ich von der Krankenkasse zum Medizinischen Dienst bestellt, der meinen Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit begutachten soll. Das Ergebnis war - die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit. Nun teilte meine Krankenkasse mir mit, dass meine Arbeitsunfähigkeit zum 30.11.2009 endet. Im Klartext heißt es auch, dass das Krankengeld nicht fortgezahlt wird. Meine Nervenärztin hat mich zwar bis zum 23.12.2009 krankgeschrieben, aber die Krankenkasse erkennt diese nicht an. Ich habe erst einmal Widerspruch eingereicht. Was kann ich noch rechtlich dagegen nun, wenn die Krankenkasse mich zwingt, wieder an dem verhassten Arbeitsort zurückzukehren, bevor ich eine neue Anstellung finde? Mir graut es davor, zurück zum Mobbing-Tatort zurückzukehren. Meine Wohnung habe ich am Arbeitsort aufgegeben, diese Information habe der Krankenkasse bereits mitgeteilt und mehr noch, dass ich befürchte rückfällig zu werden, wenn ich den Mobbingtätern wieder begegne.
ich wurde wegen den Folgen langzeitigen Mobbings von meiner Nervenärztin für 6 Monate krankgeschrieben. Vor einem Monat wurde ich von der Krankenkasse zum Medizinischen Dienst bestellt, der meinen Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit begutachten soll. Das Ergebnis war - die Beendigung der Arbeitsunfähigkeit. Nun teilte meine Krankenkasse mir mit, dass meine Arbeitsunfähigkeit zum 30.11.2009 endet. Im Klartext heißt es auch, dass das Krankengeld nicht fortgezahlt wird. Meine Nervenärztin hat mich zwar bis zum 23.12.2009 krankgeschrieben, aber die Krankenkasse erkennt diese nicht an. Ich habe erst einmal Widerspruch eingereicht. Was kann ich noch rechtlich dagegen nun, wenn die Krankenkasse mich zwingt, wieder an dem verhassten Arbeitsort zurückzukehren, bevor ich eine neue Anstellung finde? Mir graut es davor, zurück zum Mobbing-Tatort zurückzukehren. Meine Wohnung habe ich am Arbeitsort aufgegeben, diese Information habe der Krankenkasse bereits mitgeteilt und mehr noch, dass ich befürchte rückfällig zu werden, wenn ich den Mobbingtätern wieder begegne.
Kommentar