Folgenden Bericht habe ich heute gefunden:
http://www.t-online.de/wirtschaft/jo...sklauseln.html
Ich entnehme dem Bericht, das Mobbingopfer nicht mehr im Zeitdruck sind, und nicht mehr zwingend an eine 3-Wochen-Frist gebunden sind, um Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber und seine Peiniger einzuleiten. Ist es eine wegweisende Entscheidung, in Sachen Rechtsprechung bei Mobbing in Deutschland ?
Vor allem stellt sich evtl. die grundsätzliche Frage: Wie lange kann ein Mobbingopfer nun rückwirkend Anzeige erstatten ? Besteht nun sogar die Möglichkeit auf Jahre hinaus. für erlittenes Leid entschädigt zu werden ? Wo liegt nun die Grenze bzw. Frist einer nachträglichen Mobbingklage ?
http://www.t-online.de/wirtschaft/jo...sklauseln.html
Ich entnehme dem Bericht, das Mobbingopfer nicht mehr im Zeitdruck sind, und nicht mehr zwingend an eine 3-Wochen-Frist gebunden sind, um Klage gegen den ehemaligen Arbeitgeber und seine Peiniger einzuleiten. Ist es eine wegweisende Entscheidung, in Sachen Rechtsprechung bei Mobbing in Deutschland ?
Vor allem stellt sich evtl. die grundsätzliche Frage: Wie lange kann ein Mobbingopfer nun rückwirkend Anzeige erstatten ? Besteht nun sogar die Möglichkeit auf Jahre hinaus. für erlittenes Leid entschädigt zu werden ? Wo liegt nun die Grenze bzw. Frist einer nachträglichen Mobbingklage ?



Kommentar