Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

    Ich finde meinen Fall ziemlich schräg und bin erst jetzt auf den Trichter gekommen, dass die Vorgänge damals tatsächlich als Mobbing bezeichnet werden können.
    Ich denke, dass ich bei "Mobbing am Arbeitsplatz, durch Vorgesetzte" prinzipiell hier am richtigsten bin, denn die Geschichte ereignete sich in einer Therapeutischen Einrichtung zur Wiedereingliederung in die Arbeitswelt. Und zwar eine Therapeutische Einrichtung für Menschen mit Psychischen Erkrankungen, bzw. Menschen, die wegen psychischer Erkrankung aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.

    Weiß jetzt nicht, wie ausführlich ich meine Geschichte erzählen soll.
    Ich kann ja später noch nachliefern, wenn was unklar ist.

    Es ging um einen Konflikt, den ich nicht verstand und bei dem sich später herausstellte dass ein Missverständnis dahinter steckte.
    Dieser Konflikt begann noch außerhalb dieses Hauses, und ich verstand die heftige Reaktion und die Abgrenzungen dieser Freundin überhaupt nicht, da wir zuvor einige Monate lang sehr vertraute Freunde geworden waren.
    Plötzlich wurde vieles, was zuvor zwischen uns unproblematisch war, als Grenzverletzungen meinerseits wahrgenommen. Da mir diese Freundschaft wirklich viel bedeutete hat mich das sehr irritiert und verunsichert.
    In der Einrichtung begannen wir gemeinsam und erhielten die selben beiden begleitenden Therapeuten.
    Die Situation zwischen uns ging ein bisschen auf und ab, verschlechterte sich aber insgesamt zusehends, und es gelang mir nicht, das Thema so anzusprechen, dass wir mal in Ruhe darüber reden konnten. Ich versuchte das zwar, stieß aber immer auf Abwehrreaktionen, wenn ich in die Nähe dieses Themas kam.
    Anfangs wollte ich das nicht bei den Therapeuten ansprechen, aber nach zwei Monaten ging ich doch auf die Psychosoziale Betreuung zu, erklärte ihr mein Problem und bat darum, ein Vermittlungsgespräch zu vermitteln. Das konnte sie gut verstehen und versprach, mir zu helfen.
    Noch bevor es dazu kam gab es einige Zeit später wieder einen Vorfall, den die Freundin als Grenzüberschreitung empfand (was zu erwarten war, so viel war ja der Therapeutin bereits bekannt)
    Sie ging diesmal selbst direkt zu den Therapeuten und forderte ein sofortiges Gespräch.
    Das Gespräch sollte - anders als das von mir gewünschte - auch zusammen mit dem Arbeitstherapeuten stattfinden, was den Rahmen sehr veränderte. Das wollte ich nicht, doch ich wurde dazu gezwungen.
    Das gespräch wurde zu einer Art Tribunal, die Freundin überschüttete mich mit Vorwürfen, selbst die Zeit unserer gemeinsamen Freundschaft beschrieb sie in einer Weise, die sehr verletzend für mich war. Der eigentliche Vorwurf um das Ereignis, das ich schon die ganze Zeit ansprechen wollte, zu dem ich ahnte, dass es eine Schlüsselrolle hatte, aber die heftige Reaktion bislang nicht verstanden hatte, den benannte sie auch. Zum ersten Mal. Innerhalb des ganzen Wust an Vorwürfen war ich völlig überfordert damit, sofort richtig zu erkennen, welch verletzende Wirkung das für die gehabt haben muss, welche Bedeutung es für die ganze Geschichte hatte, und wo genau es falsch war.
    Nach ihren Vorwürfen wurde sie gefragt, welche Konsequenzen sie sich nun wünsche, und sie sagte, dass sie sich wünsche, keine privaten Kontakte mehr mit mir zu haben.
    Erster und einziger Vorschlag der Therapeuten an dieser Stelle:
    "gut, dann machen wir eine schriftliche Vereinbarung, in der das festgelegt wird."
    Ich war völlig überfahren und habe ihr zuliebe sogar zugestimmt.
    Diese Vereinbarung wurde sofort geschrieben, ich hatte keine Einflussmöglichkeit auf ihren Inhalt und wurde auch übereilt zur Unterschrift gedrängt, obwohl ich immerhin noch sagte dass ich den Text noch zur Prüfung mit nach Hause nehmen wollte und einmal darüber schlafen wollte.
    Neben dem Redeverbot zu der freundin enthielt die Vereinbarung auch die Klausel, dass über den Vorgang Stillschweigen einzuhalten sei.
    Ich war also doppelt geknebelt.
    Auf der Einhaltung bestanden die Therapeuten, auch nachdem ich in der nächsten Sitzung erklärte, wo da ein missverständnis vorliege. Es gab keine weitere Vermittlung mehr.
    Ich befand michnun in der Situation, endlich dieses schlüsselereignis als Missverständnis erkannt zu haben, begegnete der Freundin täglich, durfte sie aber nicht darauf ansprechen, sie sogar überhaupt nicht mehr ansprechen.
    Das wurde zu einer heftigen Belastung, die irgendwann selbstschädigendes Verhalten bei mir auslöste, zu einer Krisenintervention in der Psychiatrie für einige Tage führte, und schließlich zum Abbruch der Maßnahme, weil die depressionen mit Macht zurückkehrten.
    Der Zusammenhang zu dieser Geschichte war unter den therapeuten bekannt, führte aber nicht dazu, nochmals die Kommunikationssperre aufzuheben und ein moderiertes Gespräch zu suchen.

    Da ich nicht mehr viel über sie mitbekommen konnte, war ich völlig überrascht, als die Freundinn zwei Tage vor meinem Abbruch der Maßnahme ebenfalls die Maßnahme abbrach. Die Gründe dafür kenne ich nicht, da kann ich nur spekulieren.

    Nach Ende der Maßnahme, noch ehe der dadurch notwendige Klinikaufenthalt beginnen konnte, kam ich mit meiner ambulanten Therapeutin zusammen zu der Auffassung, dass diese vereinbarung ja nicht für alle Zeiten gelten könne, und das Ende der Maßnahme ein logischer Schlusspunkt für die Gültigkeit sei,
    Ich versuchte über einen Abstand von sechs Wochen, mit respektvollem Zeitabstand, in zwei Briefen Kontakt aufzunehmen und ganz lieb um ein Gespräch zu bitten, weil es meiner Ansicht etwas wichtiges zu klären gebe.
    Ich erhielt darauf keine Antwort.
    Dann wachte ich eine Morgesn auf, war stinkewütend auf sie, und rief bei ihr an.
    Da sie nicht abnahm, rief ich erneut an, den ganzen Vormittag.
    Dann, gegen 12:00, nahm am anderen Ende die Polizei ab.
    Sie hatte mich angezeigt.
    Jetzt habe ich einen Zivilprozess mit dieser Freundin, die ich eigentlich immer noch sehr gern habe, die ich unter ihrer Wahrnehmung des Missverständnisses sogar sehr gut verstehe, aber mit der eben keinerlei Klärung mehr möglich ist, und stehe selbst da als Stalker.
    "Mobbing" mag ich das von ihrer Seite daher nicht mal nennen, aus ihrer Sicht finde ich ihr Verhalten verständlich.
    Aber auf die Therapeuten, v.a. die Psychosoziale, habe ich für ihr Verhalten dermaßen eine Stinkwut, die könnte ich in der Luft zerreißen.
    In der Anzeige steht auch noch was von Kratzern an ihrem Auto, die sie inzwischen mit mir in Verbindung bringt, und dass sie zur Verhandlung getrennte Anhörung wünscht, weil sie inzwischen so große Angst vor mir habe.

    Ich bin mir nicht sicher, wie ich mich verhalten soll.
    Es gibt eine Verfügung wegen Gewaltschutzgesetz gegen mich, das Verfahren führt jetzt zur Anhörung, weil ich das abweisen und verhandeln will.
    Ich möchte dazu die Therapeuten als Zeugen vorladen. (Es gab noch einen Einschüchterungsversuch von dort, komplett auf die Anhörung zu verzichten und die Verfügung einfach zu akzeptieren)
    Mein erster Begründungsversuch wurde vom Richter als "rechtsunerheblich" zurückgewiesen (da habe ich noch sehr vorsichtig formuliert), jetzt habe ich einen neuen begründeten Antrag geschrieben, in dem ich ziemlich deutlich anklagend werde.
    Die Frage ist natürlich, wie gut ich gegen die Therapeuten ankomme.
    Und abgesehen davon sind sie nur Zeugen und keine Angeklagten, das heißt, ihre Aussagen sind nur von bedingter Bedeutung, und brauchen für das, wofür ich angezeigt bin, gar keine Rolle zu spielen.

    Erst seit ca. zwei Tagen überlege ich mir ernsthaft, ob ich selbst Anzeige gegen diese Einrichtung erheben soll.
    Bzw.: Mein Traumergebnis bei der Verhandlung wäre eigentlich, dass danach diese Freundin beschließt, mit mir gemeinsam Anzeige gegen die Einrichtung zu erstatten. Aber ich gehe realistischerweise davon aus, dass dazu inzwischen einfach zu viel zwischen uns steht, als dass da noch was zu retten ist.

  • #2
    AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

    Hallo maddes8cht,
    wenn etwas gerichtsanhängig wird, braucht man einen Anwalt. Der weiß am besten, was machbar ist und was nicht. Es geht nur um Rechtliches, sprich, um die Anklage. Alles andere bleibt außen vor.
    Mir ist noch unklar, wie die Anklage lautet. du schreibst von einer Verfügung, ich vermute es handelt sich um so etwas wie eine einstweilige Verfügung als richterlichen Beschluss. Dagegen kann man unbefristet Widerspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen. Ich nehme an, dass es um so etwas geht.
    Oftmals zielen Richter auf einen Vergleich ab. Wird statt dessen ein Urteil gesprochen, gibt es die Möglichkeit der Berufung.
    Unabhängig davon, du brauchst vor Gericht Beweise. Die Gegenseite scheint gute Argumente zu haben: Polizisten als Zeugen und deine vielen Anrufe.
    Damit muss man wahrscheinlich umgehen. Ich weiß noch nicht, was du mit den Therapeuten als Zeugen willst. Sind das dieselben Therapeuten, von denen du schreibst, dass du dich fragst, „wie gut ich gegen die Therapeuten ankomme“?
    Heißt das dann etwa, dass du Zeugen laden willst, die gegen dich eingestellt sind?

    Maddes8cht, was sagt denn dein Anwalt zu der Sache? Ich hoffe, du hast einen.

    Gruß
    Sunzi
    Der beste Weg ist es, die gegnerische Strategie zu vereiteln; der zweitbeste, dessen Verbündete anzugreifen; und der schlechteste ist der Angriff auf gegnerische Städte.

    Kommentar


    • #3
      AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

      Hallo maddes8cht,
      Aus Deiner Darlegung lese ich raus, dass Du versuchst aus einem ungeklärten Konflikt die Freundschaft zu erhalten, die Freundin aber nicht.
      Ich weiß nicht was Du dafür alles versucht hast, dass die Freundin Dich jetzt mit Zivilklage von sich fern halten will, wie Du selbst schreibst aus Angst. Mag sein, dass Du nichts weiter willst, als Ungereimtheiten abklären, geht aber nur, wenn sie es will und nicht mit Telefonterror.
      "Nach ihren Vorwürfen wurde sie gefragt, welche Konsequenzen sie sich nun wünsche, und sie sagte, dass sie sich wünsche, keine privaten Kontakte mehr mit mir zu haben.
      Erster und einziger Vorschlag der Therapeuten an dieser Stelle:
      "gut, dann machen wir eine schriftliche Vereinbarung, in der das festgelegt wird."
      Ich war völlig überfahren und habe ihr zuliebe sogar zugestimmt."
      Kann es sein, dass diese Freundin von den Therapeuten nur geschützt wurde, weil sie mit Dir Probleme hatte?(z.B. für Dich harmlose Vorfälle, die sie an extreme Situationen ihrer Vergangenheit erinnert) Sie war ja nicht ohne Grund in dieser Maßnahme und "gezeichnete" Menschen reagieren nun mal auf Vorfälle sensibel. Deine "Stinkwut" auf die Therapeuten ist verständlich, sie haben Dir jede Möglichkeit genommen Dein Ziel "Versöhnung" zu erreichen.
      Ich kann Dir nur einen Anwalt empfehlen, momentan befindest Du Dich in der Position Stalker aus ihrer Sicht.
      ram
      besonders erfahrenes Mitglied
      Zuletzt geändert von ram; 10.02.2014, 18:02.

      Kommentar


      • #4
        AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

        Zitat von ram Beitrag anzeigen
        Hallo maddes8cht,
        Aus Deiner Darlegung lese ich raus, dass Du versuchst aus einem ungeklärten Konflikt die Freundschaft zu erhalten, die Freundin aber nicht.
        Da glaube ich nicht mehr dran, dass das möglich wäre.
        Obwohl ich es (von meiner Seite) immer noch schön fände.
        Es geht jetzt hauptsächlich noch darum, mich vor den Konsequenzen zu schützen.
        Und dabei noch so respektvoll mit dieser Freundin umzugehen wie nur möglich.

        Wäre nett, wenn sie zumindest keine Ängste mehr mit mir verbinden müsste.
        Ich weiß nicht was Du dafür alles versucht hast, dass die Freundin Dich jetzt mit Zivilklage von sich fern halten will, wie Du selbst schreibst aus Angst. Mag sein, dass Du nichts weiter willst, als Ungereimtheiten abklären, geht aber nur, wenn sie es will und nicht mit Telefonterror.
        Diese Telefonaktion war auch völlig daneben. Das weiß ich selbst, und es fällt mir jedesmal sehr schwer, das zu erzählen. Ich war an diesem Morgen nach Wochenlangem Warten auf überhaupt irgendeine Reaktion einfach so geladen, dass ich das nicht mehr im Griff hatte.
        Ich bin doch selbst total entsetzt darüber, wie weit ich da gegangen bin.
        Kann es sein, dass diese Freundin von den Therapeuten nur geschützt wurde, weil sie mit Dir Probleme hatte?(z.B. für Dich harmlose Vorfälle, die sie an extreme Situationen ihrer Vergangenheit erinnert)
        Genau so sehe ich das auch.
        Da gibt es mächtig viele Projektionen aus früheren Beziehungen, die mit mir eigentlich nichts zu tun haben.
        Nur: Soll das ein legitimer Grund sein, sie in dieser Weise zu "schützen" ?????

        Und damit meine Persönlichkeitsrechte außer Kraft zu setzen?

        Wovor wird sie denn dabei "geschützt"?
        Wenn man tatsächlich der Auffassung wäre, dass es da um solche Projektionen geht, dann wäre es ja wohl richtiger, sie darauf aufmerksam zu machen, dass hier ein anderer Mensch ist, auf den das nicht zutrifft (oder zutreffen muss).
        Anstatt sie darin zu bestätigen, hinter jedem triggernden Vorfall zurecht die Monster der Vergangenheit zu sehen und sie davor zu "schützen", wäre vielleicht mal angesagt, ihr ein bisschen Vertrauen nahezubringen und dazu zu ermutigen, mal einen Realitätscheck zu machen.

        Traumatherapie und Ängsttherapie machen das doch auch eher so herum.
        Das braucht nicht mal "Konfrontationstherapie" zu sein.
        Egal wie ich es drehe, ich finde das Verhalten der Therapeuten falsch und völlig unprofessionell.
        Und es hat gewaltigen Schaden angerichtet - bei uns beiden.

        Kommentar


        • #5
          AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

          Hallo maddes8cht,

          hier im Forum versteht man unter Mobbing vorrangig Psychoterror am Arbeitsplatz über einen längeren Zeitraum von einer oder mehreren Personen mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln. Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, dass jemand ständig bzw. wiederholt ausgegrenzt, bedroht und erniedrigt wird.
          Typische Mobbinghandlungen sind z. B. die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit.
          Wer jemanden mobbt, der hänselt und beleidigt eine Person absichtlich und regelmäßig. Er stellt sie in der Gruppe bloß, macht sich über die Person lächerlich und quält sie in manchen Fällen sogar körperlich.


          Das was du hier schilderst, klingt nicht wirklich nach Mobbing, auch wenn du die Geschehnisse als Ausgrenzung empfunden hast. Du sagst, das deine Bekannte nichts mehr mit dir zu tun haben möchte und du fühlst dich gemobbt, weil es deiner Meinung nach ein Missverständnis gab, dass du einfach nicht aufklären kannst.
          Fakt ist, und das unabhängig von den Geschehnissen in der Einrichtung, sie möchte mit dir nichts zu tun haben, aber du willst das nicht akzeptieren.
          Deinem Text entnehme ich, dass sie dir mehrfach unmissverständlich signalisiert hat, dass sie von dir in Ruhe gelassen werden möchte, dass sie keinen Kontakt wünscht und dass sie demzufolge auch keine Aufklärung möchte, aber du fängst immer wieder an.

          Dann kannst du das Missverständnis eben nicht aufklären, na und, was ist denn daran so schlimm! Sie war doch vorher auch kein Bestandteil deines Lebens und da ist es doch egal, was sie über dich denkt. Warum hakst du sie nicht einfach als nette Bekanntschaft ab, so wie man das mit Leuten normalerweise macht, die man im Urlaub oder bei der Kur kennen lernt.
          Du kannst niemanden dazu zwingen, gegen seinen Willen mit dir Zeit zu verbringen oder mit dir befreundet zu sein!

          Vielleicht solltest du mal in dich gehen und über diese Definition nachdenken.

          Stalking bezeichnet ein obsessives Verfolgen, Belästigen oder Bedrohen einer Person gegen deren erklärten Willen, auch durch Telefonanrufe (Telefonterror)…


          Auch wenn es schwer fällt, ziehe einen Schlussstrich!!!


          Gruß Sade
          Sade
          sehr erfahrenes Mitglied
          Zuletzt geändert von Sade; 11.02.2014, 08:44.

          Kommentar


          • #6
            AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

            Hallo maddes8cht,
            alles, was im Moment ein dringendes Problem für dich darstellt, ist das rechtliche Thema. Hier kann es ernste Konsequenzen für dich haben. Stell das mit der Freundschaft zurück, es ist in deiner Situation zweitrangig. Sie hat klar gesagt, dass sie keinen Kontakt will. Wie immer man das sieht, jeder hat das gute Recht, eine Freundschaft zu beenden. Das ist nicht schön, aber dagegen kann man nichts machen, nur akzeptieren. Sade hat Recht, das ist kein Mobbing, auch wenn du dich ausgegrenzt fühlst.
            Was dir gefährlich werden kann, ist das iuristische Vorgehen. Konzentrier dich darauf. Denn Fehler kommen dir hier unter Umständen teuer zu stehen. Finanziell und vom Ruf her.
            Warum die Therapeuten so gehandelt haben, wie sie es getan haben, darüber gibt es nur Spekulationen. Die Kriterien, die Therapeuten an eine Situation anlegen, haben nicht nur die beteiligten Personen als Maßstab, sondern als Angestellte einer Einrichtung ist man auch anderen Dingen unterworfen. Noch mal mein Rat: das Rechtliche sollte jetzt Vorrang haben.
            Gruss
            Sunzi
            Der beste Weg ist es, die gegnerische Strategie zu vereiteln; der zweitbeste, dessen Verbündete anzugreifen; und der schlechteste ist der Angriff auf gegnerische Städte.

            Kommentar


            • #7
              AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

              Um es vielleicht noch mal ganz klar zum Ausdruck zu bringen:
              Ich behaupte kein Mobbing von Seiten der Freundin.
              Ich finde auch, dass ihr all das prinzipiell zusteht, was sie getan hat, auch, dass ich prinzipiell ihre Abgrenzung akzeptieren muss.

              Was aber überhaupt nicht geht ist das Verhalten der Therapeuten. Und da war eben entwürdigend für mich.
              In einem normalen Arbeitskontext wäre ein solches Vorgehen der nicht-Schlichtung, Entrechtung, Verweigerung des Anhörungsrechts, Benachteiligung durch ausschließen aus Veranstaltungen, zu denen nur sie zugelassen wird und ich nicht mehr, das unter Druck setzen, die fortdauernde Entwürdigung durch das Bestehen dieser Vereinbarung an sich, die zahlreichen vorgaben mit dem Ziel, mich mundtot zu machen-das alles würde doch normalerweise in einem Betrieb auch nicht erlaubt sein.
              Es hat von meiner Seite niemals an Konsenswillen oder Kooperationswillen gefehlt, ich habe Klärung und Konsens gesucht und um Vermittlung in einem Konflikt gebeten.
              Es gibt ja wohl durchaus eine mindestpflicht innerhalb einer solchen Einrichtung, ein mindestmaß an Kooperation zu zeigen in so einem Konflikt.
              Es kann ja wohl nicht sein, dass alle Konsequenzen einseitig ausschließlich zu Lasten des Konsenssuchenden gehen, während der Konsensverweigerer seine sämtlichen Forderungen quasi hinterhergetragen bekommt.

              Kurzfassung:
              Ich gehe auf die Therapeuten zu, weil es einen Konflikt gibt, in dem ich um Klärung bitte. Dabei bin ich Konsensbereit.
              Die Gegenseite lehnt das Klärungsangebot ab.
              Der Konflikt ist damit nicht geklärt.
              Den nächsten zwischenfall nutzt die Gegenseite, um ihrerseits ein Gespräch zu fordern.
              Sie ist sichtlich nicht konsensbereit, sondern aggressiv und die Gesprächssituation ist ein Angriff gegen mich.
              Ich möchte diese SItuation ebenfalls ablehnen, aber das darf ich nicht.
              Der Gegenseite wird die Möglichkeit zu ihrem Angriff gegen mich gegeben.
              Sie überschüttet mich mit Vorwürfen, von denen ich die meisten das erste mal in dieser Form höre.
              AM Ende hängt sie den Wunsch an, dass sie jetzt aber bitteschön möchte, dass ich dazu keine Stellung beziehen darf, keine Erklärungen, Rechtfertigungen, Korrekturen, Richtigstellungen dazu abgeben darf.
              Weder persönlich noch in einem moderierten Rahmen.
              Ich soll auch sonst gegenüber anderen darüber Stillschweigen bewahren.
              Ich habe diese Anschuldigungen also kommentarlos und widerspruchslos zu akzeptieren,.
              Ich bekomme kein Anhörungrecht zugestanden.
              Die Therapeuten stimmen dem zu und bieten an, das in einer schriftlichen Vereinbarung festzuhalten. Die Gegenseite darf die Vereinbarung alleine ausformulieren. Ich erhalte keine Möglichkeit, auf den Text Einfluss zu nehmen. Ich werde ohne jede Prüfung des Textes zur Unterschrift genötigt.

              Nach der Vereinbarung lassen die Therapeuten weitere Konsequenzen gegen mich daraus entstehen, indem sie zu veranstaltungen zugelassen wird und ich nicht.
              Die Situation selbst ist demütigend.
              Ich werde krank und es folgt zuerst ein kurzer, danach ein langer Klinikaufenthalt.
              Geändert wird nichts.

              Und das soll in Ordnung sein?

              Kommentar


              • #8
                AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                "ich prinzipiell ihre Abgrenzung akzeptieren muss."

                Du akzeptierst es aber nicht, sonst hättest Du sie wenigstens nach Beendigung Eures Arbeitsverhältnisses in Ruhe gelassen. Sie fühlte (und fühlt sich immer noch) von Dir beträngt und hat nur Hilfe bei den Therapeuten gesucht.
                Zum Persönlichkeitsrecht gehört auch selbst entscheiden zu dürfen, wem man in sein Leben lässt und wem man aus seinem Leben besser streicht.
                ram
                besonders erfahrenes Mitglied
                Zuletzt geändert von ram; 14.02.2014, 19:59.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                  Es gehört aber nicht zum Persönlichkeitsrecht, jemanden ungestraft und unwiedersprochen beleidigen und demütigen zu können und falsche Unterstellungen nachsagen zu können, ohne das eine Richtigstellung zulassen zu müssen.
                  Eine Richtigstellung von falschen Anschuldigungen steht mir zu.
                  Beleidigungen zurückweisen zu können steht mir zu.

                  Auch wenn das derjenige, der mich beleidigt, nicht will.
                  Das ist ja grade der Sinn daran.

                  Und nochmal:
                  Die Art und Weise, wie ich das NACH ENDE MASSNAHME gehandhabt habe, war ein Fehler.
                  Der tut mir auch Leid, und ich möchte sowas nicht wieder tun.

                  Aber die Art und Weise, wie diese sogenannten Therapeuten mich behandelt haben, ist für sich genommen eben ein absolutes Unding, und eine sehr gravierende Missachtung meiner Persönlichkeitsrechte.

                  Insofern nochmal:
                  "ich prinzipiell ihre Abgrenzung akzeptieren muss."

                  Du akzeptierst es aber nicht, sonst hättest Du sie wenigstens nach Beendigung Eures Arbeitsverhältnisses in Ruhe gelassen.
                  Ich habe da einen Fehler gemacht.
                  Ich weiß es und schäme mich dafür.
                  Ich werde es nicht wieder tun.
                  Es fiel mir schwer, das zu akzeptieren.
                  Und es ist mir schließlich auch unrecht geschehen.
                  Aber das ist alles nicht der Punkt.
                  Es geht beim von mir behaupteten Mobbing nicht um Mobbing zwischen mir und der Freundin, sondern um Mobbing von Seiten der Therapeuten.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                    "Es geht beim von mir behaupteten Mobbing nicht um Mobbing zwischen mir und der Freundin, sondern um Mobbing von Seiten der Therapeuten."

                    Die Freundin hat das Vorgehen der Therapeuten gegen Dich gefordert, weil sie vor Dir Angst hat. Die Therapeuten dies nur durchgesetzt und zwar mit allen Konsequenzen für Dich. (Warum auch immer) Wenn schon Mobbing, dann wäre die Freundin der Mobber und die Therapeuten nur ihre Handlanger.
                    Ein Mensch der sich selbst nicht schützen kann, sucht nun mal Hilfe bei Anderen - das ist kein Mobbing. Dein Problem, Du willst nicht akzeptieren, dass Du hier nichts mehr ins Positive ändern kannst und solange kommst Du auch nicht zur Ruhe.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                      Damals hatte sie diese Angst noch nicht.

                      Und ich widerhole:
                      Es kann NIEMALS in Ordnung sein, ihr die Gelegenheit zu geben, mich mit Vorwürfen zu überschütten, und mir KEINE Möglichkeit geben, mich ÜBERHAUPT dazu zu äußern.

                      Das sind Inquisitionsmethoden.
                      Ein solches Vorgehen bedeutet Denuzianz zu fördern.

                      Dass ich gegenüber der Freundin nichts mehr ins positive wenden kann ist mir klar und habe ich akzeptiert.
                      Hör bitte auf, mir an dieser Stelle weiter irgendwelches Zeug zu unterstellen.

                      Das Vorgehen der Therapeuten widerspricht allem, was es zu vergleichbaren Vorgängen an Regeln in Recht, Verwaltung, Psychologie, Kommunikationswissenschaft oder sonst was gibt.
                      maddes8cht
                      Forumsmitglied
                      Zuletzt geändert von maddes8cht; 16.02.2014, 20:35.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                        Und wenn du Tobsuchtsanfälle bekommst, du änderst nichts an der Situation, also versuche mit dem Thema abzuschließen.

                        " Dinge, die man nicht ändern kann, Augen zu und durch!"

                        Sieh zu, dass du aus allem das Beste machst und so gut wie möglich aus dem ganzen Ärger raus kommst. Du kannst die Zeit nicht zurück drehen, es ist also sinnlos, wenn du dich in deine Wut so richtig reinsteigerst. So was kann auf Dauer krank machen.
                        Glaube mir, ich habe auch ein "Elefantengedächtnis" und ich werde NIE vergessen, aber ich habe mittlerweile verzeihen gelernt.

                        Gruß Sade

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                          Dieser Ratgeber kann Dir wertvolleTipps um das Thema Mobbing Vermitteln!

                          Beste Grüsse und ein Mobbing freies Leben!
                          Zuletzt geändert von Admin; 18.02.2014, 11:55. Grund: bitte keine Werbung !

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Anzeige gegen mich als Resultat von Mobbingaktivitäten gegen mich

                            Hallo maddes8cht,
                            deine Strategien beissen sich. Einerseits:

                            „Es gibt eine Verfügung wegen Gewaltschutzgesetz gegen mich … Ich möchte dazu die Therapeuten als Zeugen vorladen.“

                            Die werden nichts sagen, was sie selbst belastet. Und wenn sie der Meinung sind, dass du ihnen ans Zeug flicken willst, werden sie erst recht nicht für dich aussagen. Ausserdem gibt es den Rechtsgrundsatz, dass niemand sich selbst belasten muss vor Gericht.

                            „Es kann NIEMALS in Ordnung sein, ihr die Gelegenheit zu geben, mich mit Vorwürfen zu überschütten, und mir KEINE Möglichkeit geben, mich ÜBERHAUPT dazu zu äußern.“

                            Natürlich nicht. Es ist unfair. Aber was willst du jetzt machen?

                            „…... überlege ich mir ernsthaft, ob ich selbst Anzeige gegen diese Einrichtung erheben soll.“

                            Du argumentierst auf der Moralebene. Sicherlich hast du da Recht. Aber vor Gericht geht es nicht um Moral, sondern ob geschriebene Gesetze gebrochen wurden. Welches Gesetz wurde gebrochen? Und hast du objektive Beweise dafür?
                            Sie sind zu mehreren, du alleine. Also stünde ohne irgendwelche handfesten Beweise deinerseits deine Aussage gegen mehrere Aussagen. Nicht gut! Vor allem, weil jemand als Therapeut deine Aktion mit dem Telefon sehr leicht gegen dich verwenden kann, nämlich so:

                            ""Der Telefonterror, die Verfügung wegen Gewaltschutzgesetzt belegen ja deutlich, dass wir als Therapeuten Recht gehabt haben, die Patientin vor maddes8cht zu schützen, mit allem, was uns zu Verfügung stand<der telefonterror,="" die="" verfügung="" wegen="" gewaltschutzgesetzt="" belegen="" ja="" deutlich,="" dass="" wir="" als="" therapeuten="" recht="" gehabt="" haben,="" patientin="" vor="" maddes8cht="" zu="" schützen,="" mit="" allem,="" was="" uns="" stand.="">""
                            </der>
                            <der telefonterror,="" die="" verfügung="" wegen="" gewaltschutzgesetzt="" belegen="" ja="" deutlich,="" dass="" wir="" als="" therapeuten="" recht="" gehabt="" haben,="" patientin="" vor="" maddes8cht="" zu="" schützen,="" mit="" allem,="" was="" uns="" stand.="">
                            Du siehst, es schaut nicht gut aus. Dass du nen Fehler mit der Telefonaktion gemacht hast, ist jetzt meines Erachtens nicht mehr wichtig und darauf braucht man nicht zu rekurrieren. Wichtiger ist, warum du so gehandelt hast. Ich vermute mal, es passierte, weil deine Gefühle dich getrieben haben.
                            Mach bitte nicht den selben Fehler noch einmal. Lass dich jetzt nicht von deinen Gefühlen leiten, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass du dich noch einmal ins Bein schießt.
                            Gruss
                            Sunzi</der>
                            Sunzi
                            besonders erfahrenes Mitglied
                            Zuletzt geändert von Sunzi; 17.02.2014, 11:33.
                            Der beste Weg ist es, die gegnerische Strategie zu vereiteln; der zweitbeste, dessen Verbündete anzugreifen; und der schlechteste ist der Angriff auf gegnerische Städte.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X