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Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

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  • Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

    Ich arbeite seit 12 Jahren in einer kleinen Firma als Haus- und Familienpfleger.
    Meine Tochter ist 9 Jahre jung, lebt bei ihrer Mutter in Frankfurt.
    Ich wohne in Heidelberg.
    Meine Arbeitgeberin erlaubt mir seit 7 Jahren regelmäßig am Freitag etwa um 10 Uhr meine Arbeitsstelle zu verlassen, um zu meiner schulpflichtigen Tochter nach Frankfurt zu fahren und um sie abzuholen.
    Meine Tochter hole ich in Frankfurt von der Schule ab, ich begleite sie in Frankfurt zum Klavierunterricht und zum Ballett, danach fahren wir gemeinsam zu uns nach Hause.

    Seit einiger Zeit gibt es Querellen zwischen meiner Arbeitgeberin und mir.
    Erst kürzte Sie meinen Sommerurlaub um eine Woche, anstatt 3 Wochen bekam ich nur 2 Wochen, in den Herbstferien meiner Tochter bekam ich überhaupt keinen Urlaub zugesprochen.
    Ich erhielt dann ein Schreiben von meiner Chefin, "dass keine 2 Mitarbeiter auf einmal in Urlaub gehen dürfen, aus wirtschaftlichen Gründen".
    Was aber nicht zutrifft, in der ersten Novemberwoche haben zwei Kolleginnen Urlaub erhalten.
    Dies habe ich schriftlich von meinen Kolleginnen mitgeteilt bekommen.

    Meine Chefin: "Oder, ich könnte unbezahlten Urlaub nehmen, komisch."
    Es gibt keine persönliche Gespräche mehr, die Kommunikation läuft über Whats Up ab.


    Und meine Chefin teilte mir vor einem Monat mit, dass ich auch keinen Weihnachtsurlaub erhalten werde, weil andere Kolleginnen schon ihren Urlaub beantragt haben.
    Es gibt keine schriftlichen Vereinbarungen wann der Urlaub beantragt werden muss.
    Die Urlaubsgestaltungen der Kolleginnen und mir in den Jahren zuvor wurden so gestaltet, dass Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern vorrangig Urlaub in den Schulferienzeiten erhielten.
    Es gibt in der kleinen Firma (10 Mitarbeiter), zwei Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern inkl. mit mir.
    Ich habe eine 34 Std. Woche bei einer 85 % Arbeitsstelle.

    Ich bin 60% behindert und bei mir wurde vor kurzem weißer Hautkrebs festgestellt.
    Ich habe dies meiner Arbeitgeberin mitgeteilt und das ich alsbald eine Therapie machen werde, damit sich keine Metastasen bilden.
    Mein Arzt wollte diese Therapie in der ersten Novemberwoche terminieren.
    Ich erklärte meinem Arzt, dass das nicht gehen würde, da in dieser Zeit zwei Kolleginnen von mir Urlaub haben.
    Also verlegten wir den Termin vom 26.10 - 30.10, gerade in dieser Zeit hatte ich meinen Urlaub wegen meiner schulpflichtigen Tochter geplant und der wurde abgelehnt.
    Ich habe meiner Chefin mitgeteilt, dass ich diese Stunden nachholen werde, aber Sie wollte dies nicht.
    Nun erhielt ich ein Schreiben von meiner Vorgesetzten mit folgenden Zitat:
    "Desweiteren teilen wir Ihnen mit, dass Sie ab sofort keinen Freitag mehr frei bekommen werden, ohne mit uns Rücksprache zu halten, da wir uns nicht mehr in der Lage sehen diese Fehlstunden hinzunehmen und durch einen anderen Mitarbeiter zu ersetzen".


    Ich bekam heute ein Schreiben, indem Sie ihren Ärger Luft machte.
    Und Sie verbietet mir, keinen Freitag mehr zu meiner Tochter zu fahren und dies ohne Rücksprache nicht machen soll.

    Meine Chefin ist nicht die schnellste, ich beantragte um Zusendung meiner Urlaubsanträge, die erhielt ich erst 3 - 4 Wochen später, nach mehrmaligen Aufforderungen.
    Ich war eine Zeit lang, der zweite Chef in dieser Firma.

    Meine Chefin hat mit ihrer früheren Geschäftsführerin ihren Betrieb selbst hoch verschuldet.

    Ich habe Sie oft unterstützt die Schulden abzubauen.
    Aber Sie gibt das Geld für Ihre Tochter aus oder Sie benutzt das Geld für ihre Umbauten in Ihrem Haus und für Miele Produkte.

    Alle meine Pläne, alle meine Vorschläge lehnte Sie ab, Sie macht mir überhaupt keine Vorschläge oder bespricht dies mit mir.
    Ich habe Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern iniziiert und es kam mehr Geld in die Firma.
    Sie versprach mir auch, dass ich mehr Gehalt erhalten werde.
    Was Sie nachher ablehnte, aus betriebswirtschaftlichen Gründen.
    Alles wird mit betriebswirtschaftlichen Gründen abgelehnt.
    Aber ihrer Tochter zahlt Sie auf einmal 200.- Euro mehr Gehalt.
    Ihre Tochter ist vor kurzem zur Geschäftsleitung aufgestiegen.
    Als ich 2 Jahre im Büro arbeitete, habe ich viele Dinge festgestellt, die illegal sind und ich kenne meine Chefin ziemlich gut.
    Von Ihrer Ehekrise bekam ich vieles mit, gegenseitige Anpöbelungen in meinem Büro, bis eines Tages Ihr Ehemann abgehauen ist.
    Meine Chefin war am verzweifeln.
    Ich bat den Ehemann nach mehreren Gesprächen, zu seiner Ehefrau (meine Chefin) zurückzukommen, was er auch tat.

    Ich bin fast 60 Jahre, mein Arbeitsvertrag ist befristet bis ich in Rente gehe.
    Im Arbeitsvertrag gibt es auch eine Differenz zwischen Netto Lohn und Brutto Lohn.
    Es ist schon öfters vorgekommen, dass das Gehalt zu spät überwiesen wurde, weil das Geschäftskonto das Kreditlimit überzogen war.


    Dieses Schreiben habe ich letzte Nacht geschrieben, weil ich nicht einschlafen konnte, obwohl ich müde war.
    Diese Existenzangst und den kommenden Jobverlust und die finanziellen Einbußen, machen mir sehr zu schaffen.
    Ich habe Atemprobleme, besonders Nachts im Bett und mein Hals ist zugeschnürt, ich habe einen Kloß im Hals.

    Sehr geehrte Frau .........

    ich habe Ihren Brief vom 25.10.2015 erhalten.

    Sie wußten im Vorfeld, dass ich Hautkrebs habe und das diese Erkrankung behandlungsbedürftig ist.
    Dies habe ich Ihnen unverzüglich am 13.10.2015 mitgeteilt.
    Ich kann Ihre Einlassung nicht nachvollziehen, dass mein abgelehnter Urlaub eine Krankmeldung verursacht haben soll.
    Solche Unterstellungen belasten das Betriebsklima.

    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem Stellenumfang von 85% und einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden.
    Seit Ende September 15 arbeite ich bei Familie ......, 8 Std. tgl. oder 40 Stunden in der Woche, neben Fam. ..... hatte ich an manchen Tagen noch einen Einsatz bei Fam. ..... je 3 Stunden. Ich habe somit an manchen Tagen 11,5 Std. gearbeitet.

    Da ich für eine Wochenarbeitszeit von 34 Std. Woche eingestellt bin, siehe Arbeitsvertrag vom 28.02.2009, möchte ich die 34 Std. Woche wöchentlich gerne erbringen.
    Meine Arbeitseinteilung bei Fam. ..... wären 4 Arbeitstage a 8 Std. von 6:00 - 14:00 Uhr und einen Tag von 6:00 - 8:00 Uhr in Absprache mit der Kundin.

    Da ich mein Privatleben zeitlich besser koordinieren muss, schlage ich Ihnen diese Vorgehensweise meiner zu erbringenden Arbeitszeit bei Fam. ***** ..... und zukünftig vor.
    Ich habe, laut Stundennachweis und meiner Dokumentation im Monat Oktober 2015 21,5 Überstunden erbracht.

    Ich verstehe in Ihrem Schreiben vom 25.10.15 folgende Änderung nicht.
    Ich konnte seit 8 Jahren mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung immer und jeden Freitag gegen 10:00 Uhr Feierabend machen, um meine Tochter umgangsrechtlich aus Frankfurt/Main abzuholen.

    Nun versagen Sie mir diese Gewohnheit, bzw. fordern ein Rücksprache diesbezüglich.
    Ich hatte diesbezüglich schon vor ihrem Schreiben vom 25.10.15, mehrere Male, am 14.09.15 und am 19.09.15 mit Ihnen Rücksprache, wegen Umgang mit meiner Tochter gehalten und gebeten, dies zu berücksichtigen.
    Sie sind auf meine Rücksprache leider nicht eingegangen.
    Wenn ich meine arbeitsvertragliche Arbeitsstunden (34 Std.Woche) erfülle, kann ich Freitags meine Tochter abholen.
    Es entstehen somit keine Fehlzeiten, wie Sie in Ihrem Schreiben vom 25.10. zitieren.
    In der Praxis sieht es auch so aus, dass manch mal nicht genügend Aufträge reinkommen und daher diese Fehlzeiten nicht auf die Mitarbeiter angerechnet werden können.

    Zudem möchte ich richtigstellen, dass ich Freitags ausnahmslos ein paar Stunden gearbeitet habe und danach, wie Sie wissen und immer mit Ihrer Einwilligung, nach Frankfurt/Main gefahren bin um meine Tochter abzuholen.
    Ihr Schreiben vom 25.10 enthält folgendes Zitat: "Des weiteren teilen wir Ihnen mit, dass Sie ab sofort keinen Freitag mehr frei bekommen werden".
    Das Zitat ist leider so nicht richtig.
    Wie oben mitgeteilt, habe ich Freitagsvormittag immer für Sie und für mich gearbeitet, natürlich weniger Arbeitsstunden als an den anderen Arbeitstage.
    Habe meistens meine arbeitsvertraglich festgesetzten wöchentlichen Arbeitsstunden erfüllt.

    Es ist doch in den letzten Wochen erkennbar, dass sich die Arbeitsatmosphäre gewandelt hat.
    Ich hatte Ihnen dies schon am 13.10. mitgeteilt, "ob Sie etwas gegen mich haben".

    Seit meiner Anstellung bei ***Service wird es immer so gehandhabt, dass ich von Ihnen einen Arbeitsauftrag bzw. einen Einsatz bei Kunden erhalten habe und ich meine Arbeit selbstständig, mit Arbeits- und Zeiteinteilung in Absprache mit den Kunden und situationsbedingt vor Ort erbracht habe.
    Dies bin ich so gewohnt und möchte dies zukünftig auch weiterhin so handhaben.

    Ich möchte zudem noch unterstreichen, dass ich für die wirtschaftliche Situation vor dem Ausscheiden der Geschäftsführerin Frau ...... .......... in keinster Weise zu verantworten habe.
    Seit der Trennung Ihrer Geschäftsführerin gibt es in der Firma ........ immer schon wirtschaftliche Probleme.
    Ich habe mehrere Jahre bei Ihnen im Büro gearbeitet und kenne die betrieblichen Internas zu genüge.

    In dieser Zeit, als ich das Büro managte habe ich zwei Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern ausgehandelt und sogar zwei Erhöhungen der Vergütungsstunden und vieles mehr erreicht.

    Mir wurde von Ihnen im Juni 2015 per SMS und auch mündlich deshalb eine Gehaltserhöhung in Höhe von monatl. 120.- Euro brutto zugesagt.
    Auszahlung meiner Gehaltserhöhung nach Verhandlungsabschluss mit den Kostenträgern. Dies wurde aber aus Gründen der wirtschaftlichen Situation Ihrer Firma abgelehnt.
    Worüber ich Anfangs etwas enttäuscht war, aber letztendlich akzeptiert habe.
    Meine Arbeit und Arbeitsweise ist in allen Dingen überhaupt nicht zu beanstanden.


    Ihr Schreiben vom 25.10.2015 hat mich zu dieser Erwiderung veranlasst.
    Ich bitte Sie freundlichst, mit mir zukünftig eine belastungsfreie, fürsorgliche, emphatische und kooperative Zusammenarbeit weiterhin zu ermöglichen.
    Letztendlich ist ein Arbeitsfrieden für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber von höchster Bedeutung.


    Haben Sie vielen Dank.
    Das obige Schreiben hat mir gut getan, denn ich konnte manche Sachen von der Seele schreiben.
    Meine liebe Tochter ist bei mir und ich spiele mit ihr und gestalte mit ihr Halloween.
    Das lenkt mich von der miesen und trostlosen Stimmung ab.

    Ich zahle regelmäßig Kindesunterhalt, ich fördere meine Tochter im Ballett und Klavierunterricht, auch finanziell.
    Ich will, dass das zukünftig fortbesteht und die Wohnung in der ich mich und meine Tochter sauwohl fühlen, möchte ich nicht durch den Arbeitsplatzverlust verlieren.
    Das sind meine größten Zukunftsängste und diese belasten mich ungemein.

    Wenn das Verhalten meiner Vorgesetzten Mobbing sein soll, müsste ich doch ärztlich z.B. vom Neurologen oder Psychologen diagnostiziert werden.
    Welchen Facharzt sollte ich konsultieren, einen Neurologen oder Psychologen oder .....?
    Ein Gutachten oder ein Attest ist bestimmt für den Arbeitsgerichtsprozess förderlich.
    Was meint Ihr dazu?

    Was kann ich tun?
    Ich möchte nicht arbeitslos werden?
    Ich möchte weiterhin, am Freitag ab 10 Uhr mit dem Zug nach Frankfurt fahren und meine Tochter abholen.
    Gibt es ein Gewohnheitsrecht in dieser Beziehung?
    Gibt es irgendwelche Ideen wie ich eine Lösung hinbekomme?



    Für Rechtschreibfehler bitte ich um Entschuldigung!



  • #2
    AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

    Hi Marecello!

    Meines Wissens kann Dir Dein Arbeitgeber den Urlaub zuteilen. Das wird in einigen Betrieben sogar gemacht. Wenn aber es betriebliche Praxis ist kannst Du vor Gericht sogar Recht bekommen. Das hängt dann vom Richter und seiner Einschätzung der Dinge ab. Wenn Du in Deiner Arbeitsstelle eine Gleitzeitregelung hast wirst Du auch Freitag weiterhin frei bekommen können. Achte dann aber darauf das Du nicht zu viele Sollstunden ansammelst. Wenn Du keine Gleitzeit hast wirst Du Dich an die Arbeitszeiten halten müssen. Wenn Dich Dein AG schlechter behandelt als Deine Kolleg(In)en kannst Du auch Gleichbehandlung einfordern.
    Führe ein Mobbingtagebuch. Schreibe alles hinein was Dir nicht ganz "koscher" vorkommt. Vermeide interpretationen wie "... hat geglotzt um mich zu ärgern...! Schreibe alles auf mit Datum Uhrzeit und beteiligte Personen. Sollte der Ganze eskalieren kann es eine Gedankenstütze und wenn Du das gut gemacht hast sogar als Beweismittel vor Gericht sein. Les auch mal dazu den Link http://ra-burg.de/mobbing/mobbingtagebuch/ Auf Deine Frage bezogen wie Du medizinisch weiterkommst spreche mit Deinem Hausarzt. Gemobbt werden ist keine Krankheit. Aber gesundheitliche Folgen vom Mobbing sind Sache Deines Arztes. Er kann aus psychischen Gründen Dir einen Arbeitsplatzwechsel verordnen wobei die Arbeitsagentur Dir dann keine Sperre auferlegen kann.

    Fazit: Du hast ein Recht auf Gleichbehandlung. Wenn Du von Unrechtbehandlung profitierst z.B. Freitags verfrühter Feierabend dann kannst Du dich nicht wirklich auf Gleichbehandlung berufen. Spreche nochmal in einem ruhigen gelassenen Gespräch mit Deinem Arbeitgeber. Versuche in anderen Bereichen Kompromisse zu finden. Eine Hand wäscht die andere.

    Grüßlinge!
    Alteisenfahrer
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von Alteisenfahrer; 31.10.2015, 14:29.

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    • #3
      AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

      Hallo und Danke für die Antwort,

      gestern habe ich meiner Arbeitgeberin einen Vorschlag unterbreitet, wie ich meine Sollstunden (Arbeitsvertrag) in Anbetracht meiner familiären Situation auf die Woche verteilen kann.
      Ich bin in Einsätzen bei Familien und kann dies vor Ort mit den Klienten regeln, wann und wie viele Stunden sie meine Unterstützung benötigen, in Anbetracht der Kostengenehmigung.

      Mein Vorschlag bei einer 34 Stundenwoche: Mo. - Fr. von 6 - 14 Uhr und Freitags von 6 - 8 Uhr sind 34 Stunden pro Woche. Die Familie sagt okay.

      Ihre Antwort war folgende, ich zitiere:" Was geht mich die Vergangenheit an, Deine privaten Dinge sind eine Sache die geschäftlichen eine andere.
      So werde ich das nicht mehr hinnehmen, da könnte jeder kommen und Freitags frei haben." Zitatende

      Ich antwortete:" Bitte nicht in diesem Ton. So kann man nicht miteinander gut kommunizieren." Zitatende

      Ihre Antwort:" Immer wenn ich dir den Urlaub gestrichen habe, dann wird man krank nur weil du deine Tochter nicht haben kannst." Zitatende.

      Anmerkung: Ich habe meiner Arbeitgeberin im Vorfeld mitgeteilt, dass ich weißer Hautkrebs habe und dies therapieren lassen will, bevor sich Metastasen bilden.
      Ich war bisher einmal krank, in Bezug auf nicht genehmigten Urlaub wegen Schulferien meiner Tochter.

      Ich schrieb meiner Arbeitgeberin folgendes zurück: " Das ist eine unsachliche und unwahre Behauptung. Das hast du auch anderen Kolleginnen unterstellt, als ich im Büro als zweiter Chef oder Leitungsbefugter bei dir angestellt war."
      "Das ist für das Betriebsklima nicht förderlich."
      "Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass Frau ......., Frau ......., bei Frau ........ bei den Einsätzen und Einsatzzeiten auf die familiäre Situation z.B. Kinder u.a. Rücksicht genommen wir."

      Keine Antwort mehr bisher.

      Mit der Frau kann man nicht mehr vernünftig kommunizieren.

      Sie hat viele Probleme, Sie hat selbst dazu beigetragen, dass Leben nicht in den Griff zu bekommen.
      Ein paar Beispiele:
      Als ich noch im Büro tätig war, habe ich wichtige Post (Finanzamt, Geschäftspost usw.) aus Ihrem Briefkasten gefischt, weil Sie ihren Briefkasten immer mehr als eine Woche nicht geleert hatte. Sie hatte den Schlüssel.
      Ich habe Sie persönlich darauf hingewiesen.
      Oder, in meinem Beisein, in der Zeit bei meiner Tätigkeit im Büro, hat Sie Kollegen und Kolleginnen als Arschloch, ......au u. a. tituliert, wenn irgend etwas vorgefallen war, was ihr nicht gepasst hatte.
      Verspätete Gehaltsauszahlungen usw.

      Was meint Ihr zu dieser Kommunikation, war ich zu frech zu Ihr?

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      • #4
        AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

        Hi!

        Ich sehe für Dich keine wirkliche Zukunft. Eventuell lässt sich ja eine für Dich finden. Du hast ja einige Erfahrungen gesammelt. Nutze Diese mögliich gewinnbringend für Dich. Schreibe weiterhin Dein Mobbingtagebuch. Mache Deine Bewerbungsunterlagen klar und bewerbe Dich. Wenn Du was geeignetes gefunden hast dann Chiao!

        Grüßlinge!

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        • #5
          AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

          Das Problem wird sein, ich werde in einem Monat 60 Jahre jung und ich bin 60 % behindert.
          Auf dem Arbeitsmarkt sieht es beschissen aus.

          Trotzdem Danke für deine Antwort.

          Mir wäre es lieber, die Chefin gibt mir weiterhin Aufträge und ich führe sie allein aus.
          Wie in der Vergangenheit.
          Vielleicht bräuchte Sie ein Schreiben von einem Arbeitsrechtler, der Sie in die Schranken weist

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          • #6
            AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

            Hallo Marcello,
            keine tolle Situation , und die Angst um Deinen Arbeitsplatz kann ich verstehen.Mit 60 noch einen neuen Job zu finden ist ziemlich aussichtslos und wenn Dir jemand rät, einen neuen Arbeitsplatz zu suchen,ist das leicht daher gesagt, entspricht aber nicht der Realität. Nicht verstehen kann ich allerdings, wie Du das in dieser Firma überhaupt so lange ausgehalten hast, wenn dort solch ein Umgangston gepflogen wird.
            Aber zunächst mal zu den einzelnen Punkten: ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht, d.h. wenn Deine Arbeitszeiten nicht so geregelt sind, dass Du am Freitag früher gehen kannst, dann sieht es schwarz für Dich aus. Was den Urlaub betrifft so hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Tagen. Diese Tage errechnen sich aus dem tariflichen Urlaub + Jahren der Betriebszugehörigkeit. Bei einer 2/3 Tätigkeit verringern sich die Tage dann. Deine Chefin kann also nicht willkürlich kürzen. Es ist richtig, dass man bei Familien mit schulpflichtigen Kindern darauf Rücksicht nehmen sollte, es ist aber kein Muß, und leider sind betriebliche Gründe letztendlich immer ausschlaggebend für die Urlaubsgenehmigung.
            Die nicht erfolge Gehaltserhöhung: Wenn Du dise Zusage noch schriftlich ( oder als whatsapp) vorliegen hast kannst Du darauf pochen. Deine Chefin kann Dir keine Zusage machen und sie aus heiterem Himmel aus wirtschaftlichen Gründen zurück ziehen. Wirtschaftliche Gründe entstehen nicht von heute auf morgen.
            Du schreibst, dass die Kommunikation vorwiegend über Whatsapp erfolgt ist. Hoffentlich hast Du alles gespeichert und kannst es ausdrucken.
            Im Übrigen mußt Du mit der Therapie gegen den Hautkrebs nicht warten.Wenn Dein Arzt es für nötig hält ist Deine Gesundheit wichtiger als die Situation in Deiner Firma.
            Mein Rat an Dich: gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lass Dich dort beraten.Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast und knapp mit Geld bist kannst Du dir bei Deinem zuständigen Amtsgericht einen Beihilfeschein holen. Dein evt. Beitrag für die Rechtsberatung liegt dann bei etwa 15 Euro, wenn überhaupt.
            Gehe mal auf die Seite von "Anwalt.de". Dort wirst Du ähnliche Fälle wie den Deinen finden und kannst Dich grob über Deine Rechte informieren. Auf dieser Website findest Du auch Anwälte in Deiner Nähe.
            Was das Privatleben Deiner Chefin angeht so geht Dich das letztendlich nichts an. Es ehrt Dich, dass Du ihr offensichtlich viel geholfen hast, aber lass es in Zukunft bleiben und misch Dich da nirgendwo ein.
            Mache Dene Therapie und lass Dich - da Du bereits gesundheitlich angeschlagen bist durch den Stress an Deinem Arbeitsplatz- krank schreiben. Das macht Dein Hausarzt, wenn Du ihm die Sitation schilderst und wie sich das bei Dir auswirkt (Schlaflosigkeit ect).
            Also kurz und genotet: erster Schritt Hausarzt und Therapie. 2. Schritt Anwalt.

            Dir viel Glück, lieber Marcello und es wäre nett, wenn Du uns hier auf dem Laufenden halten würdest.

            LG

            Cinderella

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            • #7
              AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

              Danke Cinderella, für deine freundliche Antwort auf mein Anliegen.

              Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, Eigenbeteiligung 250.- Euro.

              Der Betrieb in dem ich arbeite ist relativ familiär, daher die Nähe zur Chefin, Grillabende, Essen gehen, duzen, usw.

              Ich habe am Samstag meiner Chefin per Whatsup mitgeteilt, dass die Chefin Rücksicht auf die Einsatzzeiten (Arbeitszeiten) mehrere meiner Kolleginnen wegen ihrer familiären Situation nimmt. (Schlechtes Deutsch, aber ich bin auf dem Weg zur Arbeit).
              Da kann die Chefin mich nicht davon ausnehmen.

              Ich habe alle Gespräche abgespeichert und ausgedruckt.
              Leider die Gehaltserhöhung nicht, die hatte ich früher leider gelöscht.

              Ich lasse es gerne wissen, wie es weiter geht.

              Danke und liebe Grüße
              Marecello

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              • #8
                AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                Hallo Marecello,
                bist Du sicher, dass Deine Whatsapp etwas bewirkt? Glaube ich nach dem bisherigen Hergang eher nicht. Der fehlende Nachweis für die versprochene Gehaltserhöhung ist natürlich blöd, aber ich denke, wenn die sonstigen Rahmenbedingungen stimmen würden wärest Du auch mit Deinem bisherigen Gehalt zufrieden, oder ?
                Aber wie schon vorher gesagt, geh zum Rechtsanwalt und lass Dich beraten, wie Du rechtlich da stehst. Dann weißt Du, wo Du ansetzen kannst. Gerade in einem " familiären Betrieb sehen die Chefs die Grenzen nur fließend und meist zu ihrem Vorteil. Solange das nicht geklärt ist mach " Dienst nach Vorschrift" und tu vor Allem etwas für Deine Gesundheit!
                Sind Deine Kolleginnen evtl.. bereit für Dich auszusagen oder zu bestätigen, dass Du anders behandelt wirst als sie?
                Das wäre sehr hilfreich für Dich.
                Und zieh Dich etwas aus dem familiären Dunstkreis zurück. Je enger die Beziehung je angreifbarer ist man.

                Ich wünsche Dir alles Gute, vor Allem in Bezug auf Deine Gesundheit!

                LG

                Cinderella

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                • #9
                  AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                  Hallo Cinderella,

                  natürlich erhielt ich keine Antwort auf meine Whatsapp.

                  Am Montag 02.11. erhielt ich eine Einladung zur Teamsitzung, wie meine Kolleginnen auch.
                  Am besten mache ich Notizen von der Teamsitzung, oder?
                  Danach werde ich einen Termin beim RA wahrnehmen.

                  Richtig, in erster Linie geht es mir um meine Arbeit, die ich sehr gerne mache und am liebsten selbständiges arbeiten und an zweiter Stelle steht das Gehalt.
                  Es ist so, meine Chefin ist Hauswirtschafterin und ich bin staatlich anerkannter Haus- und Familienpfleger, mit mehr Kompetenzen und Fertigkeiten als die Chefin.
                  Aber gut.

                  Ebenfalls am Montag erhielt ich Schreiben von meiner Arbeitgeberin mit folgenden Zitaten:
                  " .... ihrem Urlaubsantrag von 13.10.15 kann nicht entsprochen werden, wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben.
                  Zwei Mitarbeiterinnen haben Ihren Anspruch auf Urlaub schon im Mai diesen Jahres angemeldet und der wurde auch bewilligt.

                  Und jetzt: "Es kann nicht sein, dass Sie in allen Ferien Urlaubsansprüche stellen, das geht in keiner Firma. Die geschäftlichen Interessen ihres Arbeitgebers gehen vor.
                  Sie wissen schon Anfang des Jahres wann in Hessen Ferien sind und danach können Sie dementsprechend handeln, das heisst aber nicht, daß Sie zu jeder Ferienzeit Urlaubsansprüche haben.

                  Zudem möchten wir Sie bitten uns einen entsprechenden Nachweis zu liefern, dass sich die Mutter Ihres Kindes im Ausland befindet."
                  Warum soll ich, nach dem mein Urlaub in den Weihnachtsferien abgelehnt wurde, einen Nachweis über den Auslandsaufenthalt meiner geschiedenen Frau meinem Arbeitgeber übergeben?

                  Ich werde, bezüglich meiner Urlaubswünsche 2016 den gesamten Jahresurlaub per Urlaubsantrag an meine Arbeitgeberin übergeben.
                  In Absprache mit meiner geschieden Frau.
                  Zudem habe ich noch ganz schön viel Resturlaub.
                  Laut Arbeitsvertrag erhalte ich 31 Werktage Urlaub.
                  Da ich 60% schwerbehindert bin, müsste ich noch 5 Tage extra Urlaub jährlich erhalten.

                  Ich hatte gestern Abend noch ein Gespräch mit meiner Kollegin, die erzählte mir unter anderem, unsere Arbeitgeberin habe Ihr vor einem Monat erzählt, das die Tochter und ich in den Weihnachtsferien Urlaub hätten.
                  Ich bekomme mein Gefühl nicht los, dass meine Arbeitgeberin mir eins auswischen möchte.

                  Ich telefonierte gestern Abend mit meiner Tochter und sie sagte zu mir: " Papa, ich weiß warum dir deine Chefin nicht den Urlaub gibt."
                  Ich:"nein, warum? Meine Tochter: " Ganz einfach, weil du deinen Arbeit so gut machst, will dir deine Chefin keinen Urlaub geben."
                  Ich fand das so süß, ich hätte Sie am liebste sogleich umarmt. Unglaublich schön.

                  Danke Cinderella für alles was du mir Gutes tust.
                  Ich wünsche dir auch alles, alles Gute und vor allen Dingen Gesundheit und Zufriedenheit.

                  Liebe Grüße
                  Marecello

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                  • #10
                    AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                    Hallo Marecello,
                    kann es sein, dass Deine Chefin Dich loswerden will? Oder ist sie nur ausgesprochen dumm? Sie hat kein Recht irgendwelche Nachweise über den Aufenthalt Deiner Ex zu verlangen. Ebenso wenig kann sie Dir verbieten,Urlaub für die Ferienzeiten zu beantragen. Offensichtlich versucht die Dame Dich zu provozieren und in die Ecke zu drängen.
                    Wenn Du noch Resturlaub hast sieh zu, dass Du in bis spätestens März 2016 genommen hast. Danach verfallen in der Regel Ansprüche aus dem Vorjahr, es sei denn, Dir wird der Urlaub aus betrieblichen Gründen verweigert. In dem Fall lass Dir schriftlich geben, dass Du den alten Urlaub auf das laufende Jahr übertragen kannst.

                    Bitte die Kollegin, die Dir das mit den Weihnachtsferien gesagt hat, es schriftlich zu bestätigen. Oder Du machst eine kurze Zusammenfassung dieses Gesprächs und lässt es Dir unterschreiben.
                    Und ja, mache Notizen von der Teamsitzung.
                    Gerade habe ich mir den Thread nochmal durchgelesen. Ich bin mir fast sicher, dass Deine Chefin befürchtet, dass Du mit einer Therapie auf längere Zeit Deiner Arbeit nicht nachkommen kannst, sie aber Lohnfortzahlung leisten muß. Kündigen kann sie Dir nicht, es sei denn, Du klaust silberne Löffel. Jetzt versucht sie, Dich auf diese Weise los zu werden.
                    Hast Du dir mal überlegt selbstständig zu arbeiten? Im Fall es kommt zu einer Gerichtsverhandlung, dann steht Dir nach der langen Betriebszugehörigkeit eine recht nette Abfindung zu, mit der Du die Zeit überbrücken kannst bis Dein " Unternehmen" anläuft. Das aber nur am Rande. Einzelheiten kann Dir ein Rechtsanwalt besser erklären.
                    Ach, Du tust mir echt leid. Man merkt, wie sehr Du an Deiner Arbeit hängst.
                    Viel Erfolg, lieber marecello

                    LG

                    Cinderella

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                    • #11
                      AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                      Hallo Cinderella,

                      hab herzlichen Dank, für deine Antworten.
                      Es hilft mir sehr und es macht mich stark, diese Zustände zu verkraften und entspannter zu wirken.

                      Ich glaube nicht, dass die Kollegin die Aussage, das unsere Arbeitgeberin mir den Urlaub Weihnachturlaub, Ihr fernmündlich zugesagt habe.
                      Da Sie Angst vor einem Arbeitsverlust habe, ich kann Sie diesbezüglich gut verstehen.
                      Aber, wenn dies irgendwie anonym gehen sollte, kann ich meine Kollegin davon sicherlich überzeugen.

                      Ich habe mir für diese Woche vorgenommen, dass ich den gesamten Jahresurlaub 2016 per Urlaubsantrag einreichen werde.
                      Erst möchte ich dies mit meiner geschiedenen Frau besprechen.
                      Mit dem Ziel, mir umgehend die Genehmigung zu erteilen, oder gibt es da gesetzliche Fristen.
                      Meine Arbeitgeberin hat in Ihren Schreiben und Whatsapp mir argumentiert, Zitat." wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

                      Die Urlaubsanträge die meine Arbeitgeberin abgelehnt hat, habe ich alle in meinem Ordner gesammelt.
                      Ich mag die Ordnung, da ist alles viel überschaubarer und leichter zu finden.

                      Ich habe meine Arbeitgeberin schon einmal per Whatsapp gefragt, ob Sie etwas gegen mich hat.
                      Sie hat es natürlich verneint.

                      Wenn ich in meinem Beruf selbständig arbeiten würde, müsste ich mindestens 3 Mitarbeiter einstellen, auf 100 % Stelle.
                      Dies gilt dann, wenn die Kostenträger Krankenkassen sind.
                      Für private Einsätze geht das schon allein, aber eine frühere Kollegin die sich selbständig gemacht hat sagte mir, dass es sehr schwierig ist, finanziell über die Runden zu kommen.
                      Und wenn man krank wird, dann sieht es schlecht aus, da erhält man keine Einkünfte.

                      Ja, es ist richtig, meine Arbeit macht mir sehr viel Freude.
                      Und das hilft mir auch, die Ärgernisse einigermaßen zu verkraften.

                      Dankeschön liebe Cinderella.

                      Liebe Grüße Marecello

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                      • #12
                        AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                        Am 5 Nov. ist noch was ganz dolles passiert, womit ich überhaupt nicht gerechnet habe.

                        Heute Mittag gegen 13:30 rief mich der Rechtsanwalt meiner Arbeitgeberin an.
                        Er wolle gern mit mir ein kurzes Gespräch führen.
                        Er meinte nur, dass es Kommunikationsprobleme zwischen meiner Arbeitgeberin und mir gäbe.

                        Ich verwies darauf, dass ich gerade im Einsatz bin und ich möchte jetzt nicht darüber sprechen, weil ich meine Klientin betreue.
                        Er meinte, ob er mich abends noch anrufen kann.
                        Der hat mich dann Abends angerufen und ich war noch im Berufsverkehr.

                        Warum versucht er mit mir ein Gespräch über die Arbeitssituation zu führen.
                        Normalerweise ist doch Schriftverkehr angesagt.
                        Ich muss dazu sagen, dass ich den Rechtsanwalt während der Zeit als ich im Büro tätig war, telefonisch kennengelernt habe.

                        Aber ich muss trotzdem aufpassen was ich sage, der wird bestimmt versuchen mich am nächsten Tag telefonisch zu erreichen.
                        Kann mir jemand mitteilen, wie ich mich in dieser Situation verhalten soll?

                        Vielen Dank.

                        Liebe Grüße Marecello
                        Zuletzt geändert von marecello; 05.11.2015, 19:22.

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                        • #13
                          AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                          Hallo,

                          ich würde mir an deiner Stelle mit einem Zeugen zusammen anhören, was der Anwalt zu sagen hat, aber keine verbindlichen Zusagen machen. Wenn du dann weißt, was der Gute möchte, kannst du dir immer noch überlegen, ob du nicht auch einen Anwalt einschaltest. Anscheinend fährt deine Chefin inzwischen härtere Geschütze auf.

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                          • #14
                            AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                            Hallo,

                            danke für den Tipp, es ist schwer einen Zeugen zu organisieren, ich weiß nicht wann der RA anrufen wird.
                            Ich habe heute Morgen für Montag einen Rechtsanwaltstermin vereinbart.

                            Jetzt geht es anscheinend in die entscheidende Phase.

                            Liebe Grüße Marecello

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Arbeitgeber will meine Umgangszeiten am Freitag einschränken bzw. verbieten, Urlaub nicht genehmigen , mischt sich in mein Privatleben ein u.a.

                              Hi,

                              wenn der Anwalt anruft, sage ihm, du hast jetzt keine Zeit, aber bist bereit, einen festen Gesprächstermin auszumachen. Dann organisiere dir für diesen Tag einen Zeugen.
                              Am Besten natürlich nach deinem Rechtsanwalttermin, dann kannst du schon selbstsicherer argumentieren, bzw. sage nicht zu viel. Das könnte dir auch "falsch" ausgelegt werden.
                              Berichte mal, was dein Rechtsanwalt meint.

                              LG

                              Ilythia

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