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Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

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  • Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

    Hallo,

    ich arbeite im sozialen Bereich.
    Ich habe eine Tochter 10 Jahre, es ist ein Scheidungskind wohnt über 100 Kilometer von meinem Arbeitsort/Wohnort entfernt.

    Wegen verschiedener Vorkommnissen meiner Arbeitgeberin z.B. Urlaubsanträge nach 4 Monaten nicht bearbeitet, keine Urlaubsplanung; ständig verspätete Gehaltszahlung z.B. 2 Wochen später; Überstunden ecetera habe ich vor etwa einem Jahr meine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht verklagt.

    Vor kurzem erfolgte der zweite Arbeitsgerichtsprozess, den ich anstrengte und auch zu meinen Gunsten ausging.

    Da ich im sozialen Bereich arbeite, als Haus- und Familienpfleger, bekomme ich von meinem Arbeitgeber Kunden zugewiesen, bei denen ich meine Tätigkeiten ausführe, wie z.B. Hauswirtschaft, Kinderbetreuung und andere unterstützende Hilfeleistungen.

    Das geht folgendermaßen vor sich:
    Eine Frau benötigt wegen Risikoschwangerschaft Unterstützung im Haushalt (Hauswirtschaft) oder krebskranker Alkoholiker, keine Kinder.
    Sie gehen zum Arzt und der Arzt fühlt ein Attest aus und stellt einen Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse (Kostenträger).

    Die Krankenkasse schickt den Hilfebedürftigen und der Einrichtung, die die Arbeiten ausführt, eine Kostengenehmigung zu.
    Dort steht der Stundenumfang und manchmal die Einsatztage (meistens nicht) darauf, z.B 4 x 3 Stunden oder 3 x 3 Stunden, ohne Tagesangaben oder morgens oder mittags.
    Ich bespreche die Einsatzzeiten oft mit den Kunden vor Ort, da ich manchmal auch zwei Einsätze hatte, die ich einteilen muss.

    Ich bekomme von meiner Arbeitgeberin Leistungsnachweise, auf den die Arbeitsstunden und Arbeitstage festgeschrieben werden.
    Jetzt fängt meine Arbeitgeberin an, an den Freitagen an denen ich meine Tochter im 100 Kilometer entfernten Frankfurt abhole, dort die meisten Stunden einzutragen, obwohl ich an anderen Tagen wie z.B. Donnerstag keinen Einsatz, also frei habe. Da könnte ich zu dem krebskranken Alkoholiker gehen und dort meine Tätigkeiten verrichten und für den Mann wäre das okay.
    Bei den beiden Familien bei denen ich im Einsatz bin, konnte ich immer vor Ort absprechen, wann ich komme und gehe unter dem Gesichtspunkt der Kostengenehmigung der Krankenkassen (Kostenträger) und den beiden Hilfebedürftigen.
    Es gibt bei beiden Familien keine feste Termine um z.B. Kinder in die Kita zu bringen oder abzuholen oder andere Termine.


    Im ersten Vergleich des Arbeitsgerichts steht, es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die Beklagte (meine Arbeitgeberin) den Kläger (ich) im Rahmen des billigen Ermessens und des gültigen Arbeitsvertrags anweisen darf, Freitags seine Arbeitsleistung zu erbringen.


    Was meint Ihr dazu, dass ist doch eigentlich eine Massregelung um mir den Umgang mit meiner Tochter zu erschweren, bzw. um mir eins auszuwischen.
    Was kann ich dagegen unternehmen?
    wegbegleiter
    Forumsmitglied
    Zuletzt geändert von wegbegleiter; 01.12.2016, 21:31.

  • #2
    AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

    Zitat: Im ersten Vergleich des Arbeitsgerichts steht, es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die Beklagte (meine Arbeitgeberin) den Kläger (ich) im Rahmen des billigen Ermessens und des gültigen Arbeitsvertrags anweisen darf, Freitags seine Arbeitsleistung zu erbringen.
    Was meint Ihr dazu, dass ist doch eigentlich eine Massregelung um mir den Umgang mit meiner Tochter zu erschweren, bzw. um mir eins auszuwischen.
    Was kann ich dagegen unternehmen?


    Antwort: Deine Chefin wird sich auf diese Position zurückziehen und hat damit das Recht auf ihrer Seite. Menschlich gesehen ist das eine Gemeinheit, juristisch eine klare Sache.

    Hast Du einen Anwalt ?


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    • #3
      AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

      Danke für die Info!

      Nun, ich habe eine Rechtsschutzversicherung, der letzte Anwalt war eine Lusche.
      Ich hatte bei der Arbeitsgerichtsverhandlung aufs Gewohnheitsrecht im Umgang mit meiner Tochter gepocht, da mein Arbeitgeber über Jahre hinweg den Umgang mit meiner Tochter gefördert hat.
      Dies wurde im Vergleich nicht berücksichtigt.

      Es gibt noch mehr Dinge über meinen Arbeitgeber zu berichten, die nicht legal sind.

      In verschiedenen Arbeitsverträgen, werden Kollegen als qualifizierte Fachkräfte tituliert, was aber den Tatsachen nicht entsprechen.
      Z.B. wird eine Verkäuferin in Ihrem Arbeitsvertrag, als qualifizierte Fachkraft beschäftigt.

      Ich habe einen Einsatz erhalten, bei dem krebskranken Alkoholiker, der seine Wohnung über mehrere Jahre nicht gesäubert hat.
      Die Fenster sind so verdreckt und vom Alkoholrauch so gelb braun, dass man nicht mehr aus dem Fenster schauen kann, der ganze Holzfussboden ist verdreckt voller Brandlöcher durch Zigaretten, z.B. der Staubsauger war mit einer halben Zentimeter hohen Staubschicht bedeckt, keine Steckdosenverkleidungen vorhanden, usw.
      Ich habe daraufhin Fotos und Videos von dieser vermüllten und herunter gekommenen Wohnung gemacht und der Tochter meiner Arbeitgeberin, zweite Chefin, geschickt.
      Die Antwort daraufhin, "es ist halt ein Messy".
      Als Haus- und Familienpfleger bin ich nicht verpflichtet, dass ich Dinge aufarbeite, die schon seit Jahren liegen geblieben sind, wie im Falle des krebskranken Alkoholikers.

      Folgendes steht es in den Tätigkeitsbeschreibung für eine Inansruchnahme einer Haushaltshilfe der Krankenkassen:
      Zitat: Die Haushaltshilfe leistet all das, was die Mutter (Vater) im Alltag tut, sie führt quasi den familiären Betrieb fort. Dabei macht sie alles, was täglich anfällt: die Kinder in den Kindergarten bringen, einkaufen, kochen, spülen, Böden reinigen usw.
      Sie organisiert mal einen Kindergeburtstag, Begleitung zu Ärzten, Hausaufgabenbetreuung, Grundpflege, Freizeitbeschäftigungen usw. Sie arbeitet keine Dinge auf, die schon Jahre lang liegen geblieben sind, keine Umzüge und Großputz usw.

      Ich habe mich mit dem Kliniksozialdienst in Verbindung gesetzt, der die Haushaltshilfe für diesen Mann organisiert hat und schilderte den Zustand seiner Wohnung.
      Der Kliniksozialdienst war der gleichen Meinung wie ich, dass dies nicht meine Tätigkeit sei, den Zustand der verwahrlosten Wohnung zu beseitigen.
      Ich überlege mir nun, anhand dieser Fakten und Beweise, die Arbeit dort zu verweigern.

      Meine Gehaltszahlung werden anstatt am 15.ten eines Folgemonats erst Ende oder nach dem Monatsanfang des Folge- Folgemonats ausgezahlt.
      Die Ausrede meiner Arbeitgeberin war bei der Arbeitsgerichtverhandlung, die Bank wäre Schuld für die verspätete Gehaltszahlung.
      Seit Juli 2016 gibt es die Verzugspauschale in Höhe von 40.- Euro bei verspäteter Gehaltszahlung, § 288 BGBDies habe ich beim letzten Arbeitsgerichtstermin geltend gemacht und dem wurde teilweise staatgegeben, die Frage war, gilt die Verzugspauschale in Höhe von 40.- Euro monatlich.

      Ich war fast 3 Jahre in diesem Betrieb in der Leitungsfunktion und kenne mich recht gut in den Betriebsinternas aus.
      Der Betrieb ist mit fast 40 000.- Euro verschuldet, kein Wunder wenn die Bank bei Überziehung des Kreditrahmens die Gehälter nicht pünktlich an die Beschäftigten überweist.

      Mein Arbeitgeber ist von mir bei vielen Lügen erwischt worden.

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      • #4
        AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

        Es gab schon eine Verhandlung mit einem Urteil, das ist nicht gut. Alle weiteren Verhandlungen vor Gericht und alle Aktionen des Arbeitegbers werden darauf aufbauen. Eine Rechtsschutzversicherung ist gut, wird aber nicht alle juristischen Möglichkeiten abdecken.
        Notier vorläufig mal alles was irgendwie gegen die Dame verwendbar ist und lass dann von einem Fachmann auf wichtige Punkte prüfen.

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        • #5
          AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

          hi Wegbegleiter,
          da im Gerichtsurteil steht, dass Dein Arbeitgeber Dir nach billigem Ermessen auch am Freitag eine Arbeit zuweisen kann, hast Dubschlechte Karten. Menschliche Größe kann man leider nicht einklagen. Die Verzugspauschale wird immer dann fällig, wenn Lohn/Gehalt nicht zu dem im Arbeitsvertrag aufgeführten Termin gezahlt wird. Eine Verspätung von 2-3 Tagen muß man allerdings hinnehmen.Bei gravierender Verspätung der Gehaltszahlung hast Du außerdem Anspruch auf Verzugszinsen. Diese werden aus dem Bruttolohn errechnet.
          Aber eine Frage habe ich doch: Wie Du ja selber bemerkst wird ein Arbeitsverhältnis nich besser wenn man vor Gericht zieht. Als Pflegekraft bekommst Du doch relativ leicht und schnell einen anderen Arbeitsplatz. Warum bleibst Du bei diesem " Verein" ??? Du schreibst, dass der Betrieb mit fast 40.000 verschuldet ist, d.h. die Möglichkeit, dass irgendwann kein Gehalt mehr gezahlt werden kann ist groß. Da wäre ich aber schneller weg, als Deine Chefin schauen kann. Überlege Dir doch mal diese Alternative anstatt Dich am stetigen Ärger aufzureiben.

          Salü

          Gerdis

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          • #6
            AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

            Danke Jeremiah: Ich war gestern bei Verdi und habe eine Mitgliedschaft ab 1.11.16 beantragt.

            Auch dir Gerdis, danke für deine Antwort.

            Zitat Gerdis: "da im Vergleich dass dein Arbeitgeber Dir nach billigem Ermessen auch am Freitag eine Arbeit zuweisen kann, hast Dubschlechte Karten".

            a.) Gibt es einen Unterschied zwischen gerichtlichen Vergleich und Urteil?
            • der gerichtliche Vergleich
              Der gerichtliche Vergleich ist auch unter dem Begriff Prozessvergleich bekannt. Er stellt zugleich auch eine Prozesshandlung dar. Deshalb muss er ins richterliche Protokoll aufgenommen werden (vgl. § 160 Absatz 3 ZPO).
              Der Prozessvergleich ist – ebenso wie der Vergleich durch Mediation – ein Vollstreckungstitel i.S.d. § 794 Absatz 1 ZPO [Zivilprozessordnung]. Sein Inhalt kann somit notfalls zwangsvollstreckt werden.
              Im Gegensatz zu einem Urteil entfaltet ein Prozessvergleich allerdings keine Rechtskraft.




            Die einvernehmliche Beendigung des Zivilprozesses– der Prozessvergleich
            Link: http://www.juraexamen.info/wp-conten...A.2012.003.pdf

            b.) Zitat Gerdis: "
            Aber eine Frage habe ich doch: Wie Du ja selber bemerkst wird ein Arbeitsverhältnis nich besser wenn man vor Gericht zieht. Als Pflegekraft bekommst Du doch relativ leicht und schnell einen anderen Arbeitsplatz".

            Haus- und Familienpfleger ist kein examinierter Kranken- oder Altenpfleger, er darf höchstens Grundpflege aber keine Behandlungspflege ausführen.
            Mein Beruf ist ein sozial - pädagogischer Beruf.

            Natürlich bin ich auf der Suche nach einem problemärmeren Arbeitsplatz, ist aber schwierig. Hat auch etwas mit meinem Lebensalter zu tun, ich bin über 60 Jahre jung.
            Zudem habe ich ansonsten sehr wenig mit meiner Arbeitgeberin zu tun.
            Sie schickt mir die Adressen von den Familien und event. noch ein wenig etwas Internes über den Einsatz in der Familie.
            Ich teile meine Einsätze vor Ort und in Absprachen mit der Familie selbständig ein, ohne Einwirkung meiner Arbeitgeberin.
            Es sind wechselnde Einsatzstellen.

            Herzliche Grüße
            ich

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            • #7
              AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

              Hallo Wegbegleiter,

              jetzt bin ich gerade etwas verwirrt. Oben schreibst du, dass dich deine Chefin (schon aus reiner Bosheit) Freitags einteilt. Jetzt, im letzten Beitrag sagst du, du sprichst die Einsatzzeiten mit den Leuten vor Ort ab ohne Einwirkung deiner Arbeitgeberin. Wo genau ist dann das Problem? Du kannst dir dann doch von dir aus den Freitag frei halten. Oder habe ich etwas überlesen / falsch verstanden?

              Gruß

              Ilythia

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              • #8
                AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

                Ilythia Zitat: "jetzt bin ich gerade etwas verwirrt. Oben schreibst du, dass dich deine Chefin (schon aus reiner Bosheit) Freitags einteilt. Jetzt, im letzten Beitrag sagst du, du sprichst die Einsatzzeiten mit den Leuten vor Ort ab ohne Einwirkung deiner Arbeitgeberin. Wo genau ist dann das Problem? Du kannst dir dann doch von dir aus den Freitag frei halten. Oder habe ich etwas überlesen / falsch verstanden?"

                Vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt.
                Ich meine nicht die Einsatzzeiten, sondern wie ich die Einsätze inhaltlich gestalte, also selbständiges arbeiten.


                Herzliche Grüße
                ich

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                • #9
                  AW: Willkürliche Arbeitszeiten besonders Freitags

                  hi Wegbegleiter,
                  Du hast mit Deinen Ausführungen über den Vergleich Recht. Allerdings setzt der Vergleich voraus, dass beide Parteien den Bedingngen zustimmen. Insofern ist auch ein weiterer Prozess nicht sehr erfolgreich. Zugestimmt ist zugestimmt. So lange prozessieren bis ein Urteil nach den eigenen Wünschen gefällt wird geht leider nicht. Für einen neuen Job ist Dein Alter sicherlich ein Problem. Trotzdem, ich würde es versuchen,denn "Wegbegleiter" werden auch immer wieder gesucht. Schau mal in die Zeitungen oder gib eine Anzeige auf. Du wirst überrascht sein.

                  Aber ich denke, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren wird Dir letzte Sicherheit geben.

                  Salü

                  Gerdis

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